Zur Vergabe der Planungsleistungen für die Objektplanung und die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung sind gemäß Vergaberecht (u.a. Vergabeverordnung - VgV) die entsprechenden Verfahren durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Generalsanierung und Umbau des Kulturzentrums E-Werk, Bauabschnitt V, gemäß Bedarfsbeschluss 41/132/2020
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Nach aktuellem Projektablaufplan soll mit den Planungen für den Bauabschnitt V im September 2021 begonnen werden.
Um die entsprechenden Planungsaufträge erteilen zu können, ist nach geltendem Vergaberecht für die Beauftragung der Objektplanung (Architekt) ein europaweites und für die Beauftragung der Planer für die technische Gebäudeausrüstung vss. ein national offenes Vergabeverfahren notwendig.
Die Vergaben der Planungsleistungen erfolgen in einer stufenweisen Beauftragung als Ergebnisse der VgV-Verfahren in den jeweils zuständigen Gremien des Stadtrats der Stadt Erlangen als Vergabebeschlüsse.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Geplanter Ablauf der VgV-Verfahren:
- Auswahl des Betreuungsbüros für die VgV-Verfahren bis Ende Dez. 2020
- EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen Anfang 2021
- Abschluss der VgV-Verfahren Ende Juni 2021
- Beauftragung der Planer bis Ende August 2021
Vorgesehener Zeitplan:
Rahmenterminplan für die Durchführung des Bauabschnitt V, Generalsanierung und Umbau des Kulturzentrums E- Werk:
Beginn der ersten drei Leistungsphasen (01.09. bis 31.12.2021) mit
- Grundlagenermittlung
- Vorentwurf
- Entwurf
Vor-bzw. Entwurfsplanungsbeschluss ab Februar 2022
anschließend:
- Werkplanung März bis Mai 2022
- Ausschreibungsphase ab Sommer 2022
Baubeginn voraussichtlich Herbst 2022
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
ca. 30.000 € |
bei Sachkonto: 521112 |
Nur für die Durchführung der
VgV- Verfahren |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf im Budget 2021 auf Kst 920941/KTr 57350010/Sk 521112
sind nicht vorhanden
Anlagen: