Der Bericht des Revisionsamtes vom 23.09.2020 über die
Prüfung im Amt 61 - Parkraumbewirtschaftung - (Nr. 07/2020) wird zur Kenntnis
genommen. Die gemeinsame Stellungnahme der
Ämter 61 und 66 vom 24.09.2020 wurde zur Kenntnis gebracht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind von den beteiligten Dienststellen umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen der beteiligten Dienststellen
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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