Betreff
Beendigung der gewerblichen Sammlung von Altpapier und gebrauchten Verkaufsverpackungen (Papier,Pappe,Karton (PPK)); weiteres Vorgehen im Rahmen der Abstimmungsvereinbarungen mit den dualen Systemen zum Verpackungsgesetz
Vorlage
772/003/2020
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Sammlung von Altpapier und gebrauchten Verkaufsverpackungen (Papier, Pappe, Karton (PPK)) erfolgte seit dem 01.01.2008 in Form einer gewerblichen Sammlung.
Mit Schreiben vom 23.07.2020 teilte der Entsorger der Stadt Erlangen die Beendigung der gewerblichen Sammlung fristgerecht zum 31.07.2021 mit.
Aus diesem Grund sind folgende Regelungen zu treffen:
Die abfallwirtschaftliche Dienstleistung der Sammlung und Verwertung von Altpapier und gebrauchten Verkaufsverpackungen (PPK) ist somit ab 01.08.2021 weiterhin sicherzustellen und zu diesem Zweck öffentlich auszuschreiben und zu vergeben.
Nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses können die Verhandlungen zur Mitbenutzung des vorhandenen Sammelsystems für Altpapier und Verpackungen aus  Papier, Pappe, Kartonagen (Anlage PPK zur Abstimmungsvereinbarung) mit den dualen Systemen erfolgen. Das Ergebnis wird dem Werkausschuss zum Beschluss vorgelegt.

Der Entwurf der Abstimmungsvereinbarung enthält eine Verpflichtung, Festlegung von Mitbenutzungsregelungen für Altpapier und Verpackungen aus PPK bis zum 01.08.2021 zu treffen. Die Abstimmungsvereinbarung kann also bis zum Ende der geltenden Übergangsfrist, dem 31.12.2020, fristgerecht unterzeichnet werden und in Kraft treten. Die Festlegungen zur Mitbenutzung der Sammelstruktur für Verpackungen aus PPK werden zum 01.08.2021 als Anlage in die Abstimmungsvereinbarung aufgenommen.


Anlagen: