Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Sammlung von Altpapier und gebrauchten
Verkaufsverpackungen (Papier, Pappe, Karton (PPK)) erfolgte seit dem 01.01.2008
in Form einer gewerblichen Sammlung.
Mit Schreiben vom 23.07.2020 teilte der Entsorger der Stadt Erlangen die
Beendigung der gewerblichen Sammlung fristgerecht zum 31.07.2021 mit.
Aus diesem Grund sind folgende Regelungen zu treffen:
Die abfallwirtschaftliche Dienstleistung der Sammlung und Verwertung von
Altpapier und gebrauchten Verkaufsverpackungen (PPK) ist somit ab 01.08.2021
weiterhin sicherzustellen und zu diesem Zweck öffentlich auszuschreiben und zu
vergeben.
Nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses können die Verhandlungen zur Mitbenutzung
des vorhandenen Sammelsystems für Altpapier und Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartonagen (Anlage PPK zur
Abstimmungsvereinbarung) mit den dualen Systemen erfolgen. Das Ergebnis wird
dem Werkausschuss zum Beschluss vorgelegt.
Der Entwurf der Abstimmungsvereinbarung enthält eine Verpflichtung, Festlegung
von Mitbenutzungsregelungen für Altpapier und Verpackungen aus PPK bis zum
01.08.2021 zu treffen. Die Abstimmungsvereinbarung kann also bis zum Ende der
geltenden Übergangsfrist, dem 31.12.2020, fristgerecht unterzeichnet werden und
in Kraft treten. Die Festlegungen zur Mitbenutzung der Sammelstruktur für
Verpackungen aus PPK werden zum 01.08.2021 als Anlage in die
Abstimmungsvereinbarung aufgenommen.
Anlagen: