Betreff
Verbesserung der Ausstattung der Naturschutzwacht; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion Nr. 109/2020 vom 23.06.2020
Vorlage
31/027/2020
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Die Naturschutzwacht wird mit einheitlichen Westen ausgestattet.

 

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion Nr. 109/2020 vom 23.06.2020 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Angehörigen der bayerischen Naturschutzwacht sind ehrenamtlich engagierte Mitglieder der unteren Naturschutzbehörden, die Bürger vor Ort über den richtigen Umgang mit der Natur informieren und die Einhaltung der Naturschutzgesetze überwachen.
Sie haben die Aufgabe, Verstöße gegen das Naturschutzrecht in der freien Natur festzustellen, zu verhüten und zu unterbinden.

Gem. § 49 Abs. 4 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) müssen die Naturschutzwächter bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit ein Dienstabzeichen tragen und einen Dienstausweis mit sich führen, der bei Vornahme einer Amtshandlung auf Verlangen vorzugzeigen ist.

Bei der Unteren Naturschutzbehörde Stadt Erlangen sind momentan acht Naturschutzwächter
tätig.

Mit der Ausstattung von einheitlichen, leichten Westen, die über der normalen Kleidung getragen werden können, soll die Wahrnehmung der Naturschutzwächter der Stadt Erlangen in der Öffentlichkeit verbessert werden.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Naturschutzwächter werden mit einheitlichen Westen ausgestattet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Noch im Kalenderjahr 2020 werden Westen angeschafft, die mit dem Dienstabzeichen der Naturschutzwacht versehen werden.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

ca. 700 €

bei Sachkonto: 526111

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   310090 /  55410010 / 526111

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Fraktionsantrag Nr. 109/2020 vom 23.06.2020 der SPD-Stadtratsfraktion