Die Naturschutzwacht wird mit
einheitlichen Westen ausgestattet.
Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion Nr. 109/2020 vom 23.06.2020 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Angehörigen
der bayerischen Naturschutzwacht sind ehrenamtlich engagierte Mitglieder der
unteren Naturschutzbehörden, die Bürger vor Ort über den richtigen Umgang mit
der Natur informieren und die Einhaltung der Naturschutzgesetze überwachen.
Sie haben die Aufgabe, Verstöße gegen das Naturschutzrecht in der freien Natur
festzustellen, zu verhüten und zu unterbinden.
Gem. § 49 Abs. 4 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) müssen die Naturschutzwächter bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit ein Dienstabzeichen tragen und einen Dienstausweis mit sich führen, der bei Vornahme einer Amtshandlung auf Verlangen vorzugzeigen ist.
Bei der Unteren
Naturschutzbehörde Stadt Erlangen sind momentan acht Naturschutzwächter
tätig.
Mit der Ausstattung von einheitlichen, leichten Westen, die über der normalen Kleidung getragen werden können, soll die Wahrnehmung der Naturschutzwächter der Stadt Erlangen in der Öffentlichkeit verbessert werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Naturschutzwächter werden mit einheitlichen Westen ausgestattet.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Noch im Kalenderjahr 2020 werden Westen angeschafft, die mit dem Dienstabzeichen der Naturschutzwacht versehen werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
ca. 700 € |
bei Sachkonto: 526111 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 310090 / 55410010 / 526111
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Fraktionsantrag Nr. 109/2020 vom 23.06.2020 der SPD-Stadtratsfraktion