Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt", Büchenbach Nord
Programmanmeldung für das Jahr 2021
Vorlage
610.3/012/2020
Aktenzeichen
VGI/61
Art
Beschlussvorlage

Der vorliegende Jahresantrag für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zu-sammenhalt“ 2021 (siehe Anlage) wird vom Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss beschlossen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfes (Juli 2020). Der städtische Anteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Schreiben vom 25.10.2018 hat die Regierung von Mittelfranken mitgeteilt, dass das Gebiet „Büchenbach-Nord“ im Bund-Länder-Städtebauförderprogramm II 2018, Programmbereich „Soziale Stadt“ berücksichtigt wurde. Im Jahr 2020 erfolgte die Programmaufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“. Die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für das Gebiet wird durch ein externes Planungsbüro in den Programmjahren 2019 bis 2021 erfolgen. Im Allgemeinen können Städtebauförderungsmittel gemäß § 164a Abs. 2 BauGB u. a. für die Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen, für die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen und für die Durchführung von Baumaßnahmen gewährt werden.

 

Rückblick auf die Fördersituation im laufenden Programmjahr 2020:

Die Regierung von Mittelfranken hat im Programm „Soziale Stadt“ im laufenden Jahr 2020 bisher Restmittel in Höhe von ca. 5 T€ bewilligt (Anteil Bund/Land). Insgesamt wurden somit förderfähige Kosten von 9 T€ anerkannt.

 

Der Bewilligungsbescheid 2020 verteilt sich auf die nachfolgende Maßnahmen:

Programm „Soziale Stadt“

·         Erstellung von Stadtmodellplatten (Zuschusshöhe Bund/Land: 5 T€)

 

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Jahresanmeldung 2021

Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien ist der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2021 wieder eine Fortschreibung der mittelfristigen förderfähigen Kosten vorzulegen.

 

Für die Programmjahre 2021 bis 2024 hat die Stadt Erlangen Vorbereitende Maßnahmen, Bau- und Ordnungsmaßnahmen, sowie sonstige Maßnahmen von insgesamt 860 T€ angemeldet. Bei der angemeldeten Summe handelt es sich um förderfähige Kosten, d. h. Kosten die durch Städtebauförderungsmittel bezuschusst werden können und nicht durch andere Förderpro-gramme oder Beiträge (z.B. FAG und GVFG) abgedeckt werden. Der städtische Anteil beträgt hier 40 % (344 T€), der Städtebauförderungsanteil Bund/Land 60 % (516 T€).

Änderungen bzw. Anpassungen aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom Januar 2021 zum Haushalt werden der Regierung von Mittelfranken weitergeleitet.

 

Hinweis:

 

Die Regierung von Mittelfranken fördert ausschließlich Maßnahmen, die als Gesamtkonzept umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass für jede Einzelmaßnahme eine Gesamtförderbetrachtung durchgeführt wird. Hierzu werden die Gesamtkosten zur Prüfung bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Ergeht ein Bewilligungsbescheid, so umfasst dieser die gesamten förderfähigen Kosten. Die Maßnahme kann zeitlich gestaffelt in sinnvollen Bauabschnitten durchgeführt werden.

Wird hingegen eine Maßnahme begonnen und nicht zu Ende geführt (z. B. wird nur die Fassadensanierung durchgeführt, obwohl weitere Maßnahmen lt. Gesamtkonzept vorgesehen sind), so hat dies die Rückzahlung der ausbezahlten Zuschüsse zur Folge.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1: Bedarfsmitteilung 2021 Büchenbach-Nord

Anlage 2: Programmgebiet Büchenbach-Nord