Betreff
Reduzierung der frühzeitigen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mit Bacillus thuringiensis
Vorlage
773/009/2020
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Im Frühjahr 2021 wird ausschließlich auf dem Bergkirchweihgelände eine frühzeitige Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durchgeführt, in den anderen Gebieten wird pausiert. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Seit dem Frühjahr 2019 wird an ausgewählten Standorten im Stadtgebiet Erlangen, lt. Beschluss EB 77/029/2018, der Eichenprozessionsspinner (EPS) frühzeitig mit dem biologischen Insektizid Foray ES (Wirkstoff „Bacillus thuringiensis ssp. kurstaki“) bekämpft.
Eine erste Auswertung über die Wirksamkeit der Maßnahme liegt nun im zweiten Jahr der Bekämpfung vor. Anbei die Liste der manuellen Bekämpfungen des EPS in den präventiv Bekämpften Arealen:

 

2018

2019

2020

Bereich Burgberg:

16

0

1

Bereich BKW:

Vollbefall auf gesamten BKW-Gelände

28

Keine Bekämpfung wegen Ausfall BKW

Ebrardstraße:

13

0

0

Eichenwald:

 

 

9

0

0

Friedhof Steudach:

 

 

16

58

0 (erstmalige frühzeitige Bekämpfung)

 

Am deutlichsten wird die Wirksamkeit am Beispiel Friedhof Steudach. Im letzten Jahr 58 Einsätze, in diesem Jahr war, nach der frühzeitigen Bekämpfung kein Einsatz notwendig.
Da die vorbeugende Bekämpfung des EPS, trotz Einsatz eines selektiven Mittels, allerdings alle blattfressenden Raupen betrifft, wird geprüft, ob nicht durch die zweijährige Bekämpfung der Bestand des EPS schon soweit dezimiert ist, das ein massiver Befall in den kommenden Jahren nicht zu erwarten ist. Die Auswertung sollte in jedem Fall in den kommenden Jahren fortgeführt werden.

Eine erneute Abwägung, zwischen Gesundheitsschutz der Bevölkerung und Schutz der Insektenwelt wurde im Naturschutzbeirat diskutiert. Die Pausierung, in allen bisher frühzeitig bekämpften Gebieten, außer auf dem Bergkirchweihgelände wurde kommuniziert.

Durch das Aussetzen der frühzeitigen Bekämpfung mittels biologischem Insektizid besteht die Wahrscheinlichkeit, dass es in den o.g. Bereichen im Jahr 2021 wieder zu einem verstärkten Befall kommt, dessen Beseitigung im Wege der mechanischen Bekämpfung zu einer erheblichen Kosten- und Aufwandssteigerung führen kann.

 

 

Der EB77 wird die frühzeitige Bekämpfung des EPS nicht ohne Abstimmung mit Amt31 und Amt33 auf weitere Gebiete ausweiten.

 


Anlagen:             Protokoll der Sitzung des Naturschutzbeirates vom 1.10.2020