Betreff
Fraktionsanträge Nr. 105/2020 der FWG Fraktion und Nr. 103/2020 der Erlanger Linke Fraktion zur Einführung eines 365-Euro-Tickets für alle ÖPNV-Nutzer und eines Sozialtickets
Vorlage
613/036/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung des Sozialtickets zu prüfen, das zukünftig in das bestehende VGN-Ticketsortiment eingebunden wird.
  3. Die Anträge 105/2020 und 103/2020 sind abschließend bearbeitet.

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit den Anträgen 105/2020 und 103/2020 beantragen die Stadtratsfraktionen Erlanger Linke sowie die Freie Wählergemeinschaft die Umsetzung eines 365-Euro-Tickets für alle ÖPNV-Nutzer. Weiterhin wird beantragt, ein Monats-Sozialticket für 15 Euro einzuführen sowie auf Tariferhöhungen bis zu der Einführung eines 365-Euro-Tickets für jedermann zu verzichten.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Verwaltung hat den Ausschuss in der Vergangenheit über die aktuellen Entwicklungen zum Tarif und zum 365-Euro-Ticket informiert. Derzeit finden die Themen 365-Euro-Ticket sowie die Beschlüsse der Stadt Nürnberg intensive Behandlung in den VGN-Gremien.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Auswirkungen der Beschlüsse der Stadt Nürnberg zur Einführung eines 365-Euro-Tickets für alle dortigen Einwohner sowie zum Aussetzen der gemäß der Atzelsberger Beschlüsse vorgesehenen verbundweiten Tariferhöhungen sind nicht absehbar. Hierzu laufen derzeit intensive Gespräche innerhalb der Gremien des Verkehrsbundes VGN, an denen auch Vertreter der Stadt Erlangen beteiligt sind. Aktuell sind keine genauen Aussagen zu den Rahmenbedingungen und Auswirkungen einer Einführung eines allgemeinen 365-Euro-Tickets in Nürnberg möglich, welche ausschlaggebend für ähnliche Lösungen in der Stadt Erlangen sind.

 

In Bezug auf das beantragte Sozialticket wurde für die Bearbeitung dieses Antrags die aktuelle Behandlung in VGN-Gremien im September abgewartet. Bisher stellte das Sozialticket in Nürnberg eine Sonderlösung im VGN dar. Zukünftig soll das Sozialticket für Nürnberg-Pass-Inhaber innerhalb der „Solo 31“ in das bestehende Sortiment im Verbundraum standardisiert eingebunden werden. Hierdurch steht eine Ausgabe eines Sozialtickets in dieser Form allen VGN-Partnern offen. Die Zuschussabwicklung ist hierbei analog zu der Abwicklung der Zuschüsse für Schülermonatskarten möglich.

 

In diesem Zusammenhang wird jedoch auf die bereits bestehende und praktischere Lösung zum Erwerb vergünstigter Fahrscheine im Erlanger Stadtgebiet hingewiesen. Aufgrund der aktuellen Zuschussleistung durch die Stadt Erlangen können Inhaber*innen eines Erlangen Passes in der Preisstufe C das 4er-Ticket Erwachsene, 4er-Ticket Kind, Solo31 sowie die Abo-Varianten Abo3, Abo6 und JahresAbo mit einem Preisvorteil von ca. 30% erwerben. Durch eine Erhöhung des entsprechenden Zuschusses seitens der Stadt Erlangen wäre das Angebot eines Solo31-Tickets in der Preisstufe C für 15 Euro dann umsetzbar. In diesem Fall wäre allerdings die weitere Notwendigkeit der bezuschussten Abo-Varianten zu prüfen.

 

Aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeit und den Beschluss in den VGN-Gremien ist der Einführungszeitpunkt zum 1. Januar 2021 nicht möglich.

 

Eine Tariferhöhung wird mit dem Hintergrund der Mehrwertsteuersenkung für die erste Jahreshälfte 2021 ausgesetzt. Tarifentwicklungen darüber hinaus werden derzeit in den VGN-Sitzungen diskutiert und stehen des Weiteren in Zusammenhang mit den Beschlüssen der Stadt Nürnberg. Zum aktuellen Zeitpunkt kann das weitere Verfahren noch nicht abgesehen werden.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Antrag Nr. 103/2020 Erlanger Linke

Anlage 2: Antrag Nr. 10572020 Freie Wählergemeinschaft Erlangen