Betreff
Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr (Kalkulationszeitraum 2021 bis 2022)
Vorlage
30/010/2020
Aktenzeichen
III/30; I/EB77
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 30.09.2020, Anlage 1) wird beschlossen.


Der laufende Kalkulationszeitraum der Straßenreinigungsgebühren 2019 und 2020 endet zum 31.12.2020.

Die Verwaltung hat die Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2021 und 2022 kalkuliert.

Der Gesamtaufwand der Straßenreinigungskosten für den Gebühren- und Nichtgebührenbereich stieg von 2,712 Mio. € im Jahr 2018 auf 3,043 Mio. € für jedes Jahr des 2-jährigen Kalkulationszeitraumes 2021 bis 2022. Ende 2020 wird der Überschuss der Gebührenfortschreibung voraussichtlich ca. 136.000 € betragen.

In der Kalkulation wurden feststehende sowie sich künftig abzeichnende Veränderungen von
Personal-, Fahrzeug- und sonstigen Sachkosten berücksichtigt.

Ein Kostenmehrbedarf entsteht z.B. durch die tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten und bei den kalkulatorischen Kosten für die erforderlichen Ersatzbeschaffungen im Klein- und Großgerätebereich. Insbesondere waren die Ergebnisse der Entgeltordnung für die gewerblichen Bereiche rückwirkend zum 01.01.2020 in Höhe von 4 % der Personalkosten zu berücksichtigen.
Erforderliche Beschaffungen, z.B. von Groß- und Kleinkehrmaschinen, sowie Schmalspurfahrzeug zur Wildkrautbeseitigung und Elektroabfallsaugen für die Innenstadtreinigung schlagen sich in gestiegenen kalkulatorischen Kosten nieder.

Eine besondere Unwägbarkeit stellt stets die Intensität der im Kalkulationszeitraum liegenden Winter dar. Um auf diese nicht planbare Größe mit ihren finanziellen Folgen zeitnah reagieren zu können, wurde ein Kalkulationszeitraum von 2 Jahren gewählt.

Die Erfassung der Reinigungsleistungen des Straßenreinigungsbetriebes im Geographischen Informationssystem ist inzwischen abgeschlossen. Dadurch wurde die Zuordnung zum Nichtgebührenbereich und zu den Gebührenbereichen (Einfachreinigung Fahrbahn und Mehrfachreinigung Fahrbahnen und Gehwege) der aktuellen Situation angepasst.

Im Ergebnis setzt sich der Gesamtaufwand der Straßenreinigung aus folgenden Teilbeträgen
zusammen:

 

             Nichtgebührenbereich (ohne städt. Eigenanteile für Mittelsteifen, gesetzlich ggf.
            erweiterte Anteile für das Allgemeininteresse an sauberen Straßen)

                                                                                              23,60 %                ca. 0,718 Mio. €/a

             Gesamter Gebührenbereich (inkl. städt. Eigenanteile für Mittelstreifen, gesetzlich ggf.
            erweiterte Anteile für Allgemeininteresse an sauberen Straßen)

76,40 %                ca. 2,324 Mio. €/a

 

                - davon Einfachreinigung                             50,81 %                ca. 1,546 Mio. €/a

                  (nur Fahrbahnen)

                - davon Mehraufwandsreinigung             25,59 %                ca. 0,778 Mio. €/a.

                  (Fahrbahnen und Gehwege;

          Reinigungsklassen X, Y, Z)         



1.   Kalkulationsergebnis für den Kalkulationszeitraum 2021 bis 2022

Am 25.10.2018 beschloss der Stadtrat mehrheitlich einen 10%igen städtischen Pflichtanteil und zusätzlich einen erweiterten städtischen Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 3% der gebührenfähigen Kosten. Mit dieser Entscheidung näherte sich die Stadt Erlangen der Empfehlung des BKPV im Beratungsvermerk vom 20.08.2008 – der Auskömmlichkeit mit dem städtischen Pflichtanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 10% der gebührenfähigen Kosten – weiter an.
Während mit dem 10%igen Pflichtanteil alle Reinigungsklassen X, Y und Z des Mehrfachreinigungsgebietes entlastet werden, erfahren die Reinigungsklassen mit den höchsten Reinigungshäufigkeiten Y und Z, die sich in der Innenstadt befinden, mit dem erweiterten städtischen Eigenanteil eine gezielte zusätzliche Entlastung. Auch heute erscheint die städtische Unterstützung dort am notwendigsten, wo die höchste Verschmutzung durch die Allgemeinheit zu erwarten ist. Dies betrifft in der Reinigungsklasse Y ca. 260 Grundstücke und in der Reinigungsklasse Z ca. 115 Grundstücke.
Die weltweit eingetretene Corona-Pandemie führt zu einer deutlich stärkeren Nutzung der städtischen Außenbereiche. Damit ist leider auch ein gestiegener Reinigungsaufwand verbunden.
Aus diesem Grund wird für den neuen 2-jährigen Kalkulationszeitraum 2021 und 2022 vorgeschlagen, neben dem gesetzlichen städtischen Eigenanteil von 10 % der gebührenfähigen Kosten, auch den erweiterten Eigenanteil von 3 % für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt beizubehalten. Die schrittweisen Annäherung an die Empfehlung des BKPV zur Auskömmlichkeit von
10 % städtischen Eigenanteil an einer sauberen Stadt ist im nächsten Kalkulationszeitraum fortzusetzen.

 

Bisherige Gebührensätze (2019 bis 2020), gem. Beschluss des Stadtrates vom 25.10.2018

 

 

einfache
Fahrbahn­reinigung

Reinigungs-
klasse
X

Reinigungs-
klasse
Y

Reinigungs-
klasse
Z

13 % Eigenanteil (EA)
Allgemeininteresse;
Summe EA:
281.221 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

4,56 €

 

 

11,52 €

 

33,60 €

 

 

45,60 €

 

 

 

 



Neue Gebührensätze (2021 bis 2022)

 
Hinweis:
Die Tabelle zeigt die Variante mit 10 % Eigenanteil am Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt, sowie die vorgeschlagene Variante mit einem Eigenanteil von 13%.

 

 

 

einfache
Fahrbahn­reinigung

Reinigungs-
klasse
X

Reinigungs-
klasse
Y

Reinigungs-
klasse
Z

Variante 10 % EA
Summe EA: 232.460 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

 

 

 

4,68 €

14,16 €

49,20 €

66,84 €

Veränderung in Prozent:

+2,63 %

+22,92 %

+46,43 %

+46,58 %

Veränderung in €/RM/a:

+0,12 €/RM/a

+2,64 €/RM/a

+15,60 €/RM/a

+21,24 €/RM/a

Variante 13% EA

Summe EA 302.198 €/a;

Gebühr je RM/a:

 

Veränderung in Prozent:

Veränderung in €/RM/a:

4,68 €

 

+2,63 %

+0,12 €/RM/a

 

14,16 €

 

+22,92 %

+2,64 €/RM/a

 

41,88 €

 

+24,64 %

+8,28 €/RM/a

 

56,64 €

 

24,21 %

+11,04 €/RM/a

 

 

Anlage 2 zeigt eine Übersicht der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erlangen und
in anderen bayerischen Städten.



2.   Anteile der durch die Stadt Erlangen zu tragenden Straßenreinigungskosten

 

Städtische Eigenanteile sind grundsätzlich gebührenfähige Kosten, die neben den Kosten für den Nichtgebührenbereich von der Stadt Erlangen zu tragen sind.
Die städtischen Eigenanteile für Mittelstreifen –  meist 4-spurige Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung und besonderem Gefährdungspotential – befinden sich i.d.R. im Anschlussgebiet des Straßenreinigungsbetriebes. Die erforderlichen Reinigungsaufwendungen werden daher auch
weiterhin von der Stadt Erlangen durchgeführt und finanziert.

Der städtische Eigenanteil für die Mittelstreifen beträgt ab 2021 für 33.766 Reinigungsmeter 155.074 €/a.

Der städtische Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von
10 % der gesamten gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2021  232.460 €/a und wurde vom
Kostenanteil der Mehraufwandsreinigungsklassen (X, Y, Z) abgesetzt.
Der darüber hinausgehende erweiterte Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 3% der gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2021 69.738 €/a und entlastet die Reinigungsklassen Y und Z.

 

Im Nichtgebührenbereich summieren sich Kosten für Reinigungsleistungen städtisch bebauter und nichtbebauter Liegenschaften. Dies sind z.B. Radwege und Straßen außerhalb des Anschlussgebietes incl. Ampelanlagen, Brücken, Treppenanlagen, Unterführungen, Verkehrsinseln, Querungshilfen, sowie Bushaltestellen, Parkplätze, Parkbuchten und -streifen und öffentliche Plätze.
Der von der Stadt Erlangen zu finanzierende Aufwand betrug seit 2019 jährlich 549.146 €/a und steigt im kommenden Kalkulationszeitraum ab 2021 um 168.779 €/a auf 717.925 €/a.

 

Anlage 3 zeigt eine Zusammenstellung der durch die Stadt Erlangen zu übernehmenden
Straßenreinigungskosten sowohl für den Nichtgebührenbereich als auch für die Eigenanteile.

 

 

 

 

 

Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

          nein

 

 

 

Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Sach- und Personalkosten der Stadt für Straßenreinigung
(Eigenanteile und Nichtgebührenbereich); Anlage 3

1. Nichtgebührenbebeich:
 
   bisher 549.146 €/a,
    ab 2021 717.925 €/a

2. Städtische Eigenanteile:
2.1. Allgemeininteresse 10%
       bisher 216.324 €/a;
       ab 2021: 232.460 €/a
2.2. Allgemeininteresse 3%
       bisher  64.897 €/a;
       ab 2021: 69.738 €/a
2.3. Mittelstreifen
       bisher 149.432€/a;
       ab 2021: 155.074 €/a

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

                         sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kostenstelle 205104, Kostenträger 57390010 und

                               Sachkonto 531501 

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

1.            Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Erhebung einer
            Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 30.09.2020)

2.            Übersicht der Straßenreinigungsgebühren der Stadt Erlangen und
            anderer bayerischer Städte
3.            Anteile der von der Stadt Erlangen zu übernehmenden Straßen-
            reinigungskosten des Nichtgebührenbereiches und der Eigenanteile