Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 30.09.2020, Anlage 1) wird beschlossen.
Der laufende Kalkulationszeitraum der Straßenreinigungsgebühren 2019 und 2020 endet zum 31.12.2020.
Die Verwaltung hat die Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2021 und 2022 kalkuliert.
Der Gesamtaufwand der Straßenreinigungskosten für den Gebühren- und Nichtgebührenbereich stieg von 2,712 Mio. € im Jahr 2018 auf 3,043 Mio. € für jedes Jahr des 2-jährigen Kalkulationszeitraumes 2021 bis 2022. Ende 2020 wird der Überschuss der Gebührenfortschreibung voraussichtlich ca. 136.000 € betragen.
In der Kalkulation wurden feststehende sowie sich künftig
abzeichnende Veränderungen von
Personal-, Fahrzeug- und sonstigen Sachkosten berücksichtigt.
Ein Kostenmehrbedarf entsteht z.B. durch die tariflichen
Steigerungen bei den Personalkosten und bei den kalkulatorischen Kosten für die
erforderlichen Ersatzbeschaffungen im Klein- und Großgerätebereich.
Insbesondere waren die Ergebnisse der Entgeltordnung für die gewerblichen
Bereiche rückwirkend zum 01.01.2020 in Höhe von 4 % der Personalkosten zu
berücksichtigen.
Erforderliche Beschaffungen, z.B. von Groß- und Kleinkehrmaschinen, sowie
Schmalspurfahrzeug zur Wildkrautbeseitigung und Elektroabfallsaugen für die
Innenstadtreinigung schlagen sich in gestiegenen kalkulatorischen Kosten
nieder.
Eine besondere Unwägbarkeit stellt stets die Intensität der
im Kalkulationszeitraum liegenden Winter dar. Um auf diese nicht planbare Größe
mit ihren finanziellen Folgen zeitnah reagieren zu können, wurde ein
Kalkulationszeitraum von 2 Jahren gewählt.
Die Erfassung der Reinigungsleistungen des Straßenreinigungsbetriebes im
Geographischen Informationssystem ist inzwischen abgeschlossen. Dadurch wurde
die Zuordnung zum Nichtgebührenbereich und zu den Gebührenbereichen
(Einfachreinigung Fahrbahn und Mehrfachreinigung Fahrbahnen und Gehwege) der
aktuellen Situation angepasst.
Im Ergebnis setzt sich der Gesamtaufwand der Straßenreinigung aus folgenden
Teilbeträgen
zusammen:
• Nichtgebührenbereich (ohne städt.
Eigenanteile für Mittelsteifen, gesetzlich ggf.
erweiterte Anteile für das
Allgemeininteresse an sauberen Straßen)
23,60 % ca.
0,718 Mio. €/a
• Gesamter Gebührenbereich (inkl. städt.
Eigenanteile für Mittelstreifen, gesetzlich ggf.
erweiterte Anteile für
Allgemeininteresse an sauberen Straßen)
76,40 % ca.
2,324 Mio. €/a
- davon Einfachreinigung 50,81 % ca. 1,546 Mio. €/a
(nur Fahrbahnen)
- davon Mehraufwandsreinigung 25,59 % ca. 0,778 Mio. €/a.
(Fahrbahnen und Gehwege;
Reinigungsklassen X, Y, Z)
1.
Kalkulationsergebnis für den Kalkulationszeitraum 2021 bis 2022
Am 25.10.2018 beschloss der Stadtrat mehrheitlich einen 10%igen städtischen
Pflichtanteil und zusätzlich einen erweiterten städtischen Eigenanteil für das
Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 3% der gebührenfähigen
Kosten. Mit dieser Entscheidung näherte sich die Stadt Erlangen der Empfehlung
des BKPV im Beratungsvermerk vom 20.08.2008 – der Auskömmlichkeit mit dem
städtischen Pflichtanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in
Höhe von 10% der gebührenfähigen Kosten – weiter an.
Während mit dem 10%igen Pflichtanteil alle Reinigungsklassen X, Y und Z des
Mehrfachreinigungsgebietes entlastet werden, erfahren die Reinigungsklassen mit
den höchsten Reinigungshäufigkeiten Y und Z, die sich in der Innenstadt
befinden, mit dem erweiterten städtischen Eigenanteil eine gezielte zusätzliche
Entlastung. Auch heute erscheint die städtische Unterstützung dort am
notwendigsten, wo die höchste Verschmutzung durch die Allgemeinheit zu erwarten
ist. Dies betrifft in der Reinigungsklasse Y ca. 260 Grundstücke und in der
Reinigungsklasse Z ca. 115 Grundstücke.
Die weltweit eingetretene Corona-Pandemie führt zu einer deutlich stärkeren
Nutzung der städtischen Außenbereiche. Damit ist leider auch ein gestiegener
Reinigungsaufwand verbunden.
Aus diesem Grund wird für den neuen 2-jährigen Kalkulationszeitraum 2021 und
2022 vorgeschlagen, neben dem gesetzlichen städtischen Eigenanteil von 10 % der
gebührenfähigen Kosten, auch den erweiterten Eigenanteil von 3 % für das
Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt beizubehalten. Die schrittweisen
Annäherung an die Empfehlung des BKPV zur Auskömmlichkeit von
10 % städtischen Eigenanteil an einer sauberen Stadt ist im nächsten
Kalkulationszeitraum fortzusetzen.
Bisherige
Gebührensätze (2019 bis 2020), gem. Beschluss des
Stadtrates vom 25.10.2018 |
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|
einfache |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
13 % Eigenanteil
(EA) |
4,56 € |
11,52 € |
33,60 € |
45,60 € |
|
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|
||||
|
einfache |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
Variante 10 % EA |
4,68 € |
14,16 € |
49,20 € |
66,84 € |
Veränderung in
Prozent: |
+2,63 % |
+22,92 % |
+46,43 % |
+46,58 % |
Veränderung in €/RM/a: |
+0,12
€/RM/a |
+2,64
€/RM/a |
+15,60
€/RM/a |
+21,24
€/RM/a |
Variante 13% EA Summe EA 302.198 €/a; Gebühr je RM/a: Veränderung in Prozent: Veränderung in €/RM/a: |
4,68
€ +2,63
% +0,12
€/RM/a |
14,16
€ +22,92
% +2,64
€/RM/a |
41,88
€ +24,64
% +8,28
€/RM/a |
56,64
€ 24,21
% +11,04
€/RM/a |
Anlage 2 zeigt eine Übersicht der Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Erlangen und
in anderen bayerischen Städten.
2. Anteile der durch die Stadt Erlangen zu
tragenden Straßenreinigungskosten
Städtische Eigenanteile sind grundsätzlich gebührenfähige Kosten,
die neben den Kosten für den Nichtgebührenbereich von der Stadt Erlangen zu
tragen sind.
Die städtischen Eigenanteile für Mittelstreifen – meist 4-spurige Straßen mit hoher
Verkehrsbedeutung und besonderem Gefährdungspotential – befinden sich i.d.R. im
Anschlussgebiet des Straßenreinigungsbetriebes. Die erforderlichen
Reinigungsaufwendungen werden daher auch
weiterhin von der Stadt Erlangen durchgeführt und finanziert.
Der städtische Eigenanteil für die Mittelstreifen beträgt ab 2021 für 33.766 Reinigungsmeter 155.074 €/a.
Der städtische Eigenanteil für das Allgemeininteresse an
einer sauberen Stadt in Höhe von
10 % der gesamten gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2021 232.460 €/a und wurde vom
Kostenanteil der Mehraufwandsreinigungsklassen (X, Y, Z) abgesetzt.
Der darüber hinausgehende erweiterte Eigenanteil für das Allgemeininteresse an
einer sauberen Stadt in Höhe von 3% der gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2021
69.738 €/a und entlastet die Reinigungsklassen Y und Z.
Im Nichtgebührenbereich
summieren sich Kosten für Reinigungsleistungen städtisch bebauter und
nichtbebauter Liegenschaften. Dies sind z.B. Radwege und Straßen außerhalb des
Anschlussgebietes incl. Ampelanlagen, Brücken, Treppenanlagen, Unterführungen,
Verkehrsinseln, Querungshilfen, sowie Bushaltestellen, Parkplätze, Parkbuchten
und -streifen und öffentliche Plätze.
Der von der Stadt Erlangen zu finanzierende Aufwand betrug seit 2019 jährlich
549.146 €/a und steigt im kommenden Kalkulationszeitraum ab 2021 um 168.779 €/a
auf 717.925 €/a.
Anlage 3 zeigt eine Zusammenstellung der durch die Stadt
Erlangen zu übernehmenden
Straßenreinigungskosten sowohl für den Nichtgebührenbereich als auch für die
Eigenanteile.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
nein
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Sach- und Personalkosten der
Stadt für Straßenreinigung |
1. Nichtgebührenbebeich: 2. Städtische
Eigenanteile: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kostenstelle 205104, Kostenträger 57390010 und
Sachkonto 531501
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung für die Erhebung einer
Straßenreinigungsgebühr in
der Stadt Erlangen (Entwurf vom 30.09.2020)
2. Übersicht
der Straßenreinigungsgebühren der Stadt Erlangen und
anderer bayerischer Städte
3. Anteile der von der Stadt
Erlangen zu übernehmenden Straßen-
reinigungskosten des
Nichtgebührenbereiches und der Eigenanteile