Betreff
Planungsvereinbarung Radschnellverbindung Erlangen-Fürth - Anfrage der Stadt Fürth
Vorlage
613/034/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Stadt Fürth ist an die Stadtverwaltung mit dem Entwurf einer Vereinbarung für die gemeinsame Planung der Radschnellverbindung Erlangen-Fürth herangetreten. Gegenstand hierbei soll zunächst die Vergabe und Durchführung einer gemeinschaftlichen Variantenuntersuchung möglicher Trassen für die Radschnellverbindung sein. Diese soll auf den Erkenntnissen der Machbarkeitsstudie für Radschnellverbindungen im Großraum Nürnberg aufbauen (vgl. VI/114/2017), hierbei jedoch einzelne Trassenvarianten für die Radschnellverbindung, wie z. B. eine mögliche Führung entlang dem Main-Donau-Kanal, vertieft untersuchen. 

Angesichts der ausgeprägten Pendlerströme zwischen den Städten Erlangen und Fürth sowie im Hinblick auf den Beitrag, den eine Radschnellverbindung für den Klimaschutz leisten kann, wird die Notwendigkeit für die gemeinsame Planung und anschließende Umsetzung der Radschnellverbindung mit der Stadt Fürth gesehen. Auch bezüglich des vorgeschlagenen Kostenschlüssels für die Planungskosten (25% für Erlangen, 75% für Fürth) und zu weiteren organisatorischen Vereinbarungen bestehen seitens der Stadtverwaltung keine Einwände.

Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass sich bereits die Radschnellverbindungen zwischen Erlangen und Nürnberg bzw. Erlangen und Herzogenaurach in Bearbeitung befinden. Für die Radschnellverbindung Erlangen-Nürnberg ist ein Fördermittelantrag beim BMVI in Bearbeitung. Der Fördermittelantrag für die Radschnellverbindung Erlangen-Herzogenaurach ist bereits beim BMVI eingereicht. Es ist nach gegenwärtigem Stand mit einer Förderhöhe von 75% der Planungskosten zu rechnen (ca. 2 Mio. Euro). Für die Radschnellverbindung Erlangen-Herzogenaurach wird aktuell eine Nutzen-Kosten-Berechnung erstellt.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die parallele Planung von drei Radschnellverbindungen mit der aktuellen personellen Ausstattung bei der Stadtverwaltung bei Weitem nicht leistbar ist. Allein die Erstellung und Abstimmung der benannten Fördermittelanträge erfordert einen intensiven Personaleinsatz. Der zeitliche Aufwand für die Planung der Radschnellverbindungen wird mit Beginn der konkreten Leistungen und dem damit verbundenen hohen Abstimmungs- und Betreuungsaufwand noch deutlich steigen. Demgemäß ist zum gegenwärtigen Stand eine nachrangige Behandlung der Radschnellverbindung Erlangen-Fürth erst ab dem Jahr 2025 möglich.


Anlagen:

Anlage 1: Entwurf der Vereinbarung für die gemeinschaftliche Variantenuntersuchung der Radschnellverbindung Erlangen-Fürth