Die Verwaltung beantragt
nachfolgende außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
|
Kostenstelle
370090 Allgem.
KST Amt 37 (Amt f. Brand- u. Katastrophenschutz) |
Corona-Pandemie |
700.000 €
für |
Sachkonto 527191 Verbrauchsmaterial |
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme
Kostenstelle
202090 Allgem.
KST Abt. Gemeindesteuern |
in Höhe von |
700.000 € bei |
|
Produkt
61110010 Steuern, allgem.
Zuweisungen, Umlagen |
Sachkonto
401301 |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
0 € |
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
--- € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
--- € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
0 € |
|
|
Summe der bereits vorhandenen Mittel |
0 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
700.000 € |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
(einmalig) für das Haushaltsjahr 2020
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Am 16.03.2020 wurde auf Grund der Covid-19-Pandemie der bayernweite
Katastrophenfall ausgerufen. Der zu diesem Zeitpunkt bereits seit einigen Tagen
bestehende Koordinierungsstab Corona wurde mit dem Katastrophenfall zur
Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK). Für die im Zusammenhang mit dem
Katastrophenfall und der Covid-19-Pandemie notwendigen Ausgaben wurde durch die
Kämmerei ein Sonderbudget (Kostenträger 12810110) eingerichtet.
Durch die FüGK wurden zur Bewältigung des Katastrophenfalls verschiedene Koordinierungsgruppen eingerichtet. Schwerpunkte der Arbeit und der entsprechenden Ausgaben aus dem Sonderbudget waren und sind u.a. die Einrichtung und der Betrieb eines ersten Testzentrums, die Materialbeschaffung, die Materiallogistik, die Implementierung von Versorgungsärzten, der Aufbau und der Betrieb von Quarantäneunterkünften und vieles mehr. Nach dem offiziellen Ende des Katastrophenfalls mit dem 16.06.2020 wurde aus der FüGK wieder der Koordinierungsstab Corona. Hier war und ist aufgrund der Vorgabe durch den Freistaat Bayern einer der derzeitigen Schwerpunkte der Aufbau, der Betrieb und zwischenzeitlich bereits die bauliche Erweiterung mit einer nochmals deutlichen Steigerung der Testkapazitäten des zweiten Testzentrums am Großparkplatz. Nach derzeitiger Einschätzung wird der Betrieb dieses Testzentrums bis weit in das Jahr 2021 notwendig sein.
Bisher notwendige und getätigte Aufwendungen (Stand: Oktober 2020):
Testzentrum I (Westbad): ca. 80.000 Euro
Materialbeschaffung (KN95-; OP-Masken; Schutzkittel etc.) ca. 170.000 Euro
Materiallogistik (Sicherheitsdienst etc.) ca. 65.000 Euro
Sonstige Aufwendungen ca. 25.000 Euro
Testzentrum II (Großparkplatz) ca. 55.000 Euro
Summe ca. 395.000 Euro
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Da die Covid-19-Pandemie und der
damit verbundene Katastrophenfall nicht absehbar waren, konnten hierfür durch
das Fachamt im Vorfeld keine Finanzmittel beantragt werden. In Abstimmung mit
der Kämmerei wurde das Sachmittelsonderbudget eingerichtet. Für viele der
getätigten notwendigen Ausgaben wird allerdings eine hohe Kostenerstattung
(Gesamtkostenerstattung ca. 80 Prozent) durch den Freistaat Bayern erwartet.
Die Kostenerstattung erfolgt sehr wahrscheinlich aber erst im Jahr 2021.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Die nach
derzeitiger Einschätzung für das Jahr 2020 notwendigen 700.000 Euro dienen der
Deckung der bereits getätigten und der bis zum Ende des Jahres u.a. im
Zusammenhang mit dem Testzentrum noch erwarteten hohen Aufwendungen. Da ein
Ende der Pandemie nicht absehbar ist, werden entsprechende Finanzmittel für das
Sonderbudget sicherlich auch noch im Jahr 2021 benötigt.
5.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
Anlagen: -