Betreff
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Vorlage
66/019/2020
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Die beiden Stichwege zum Rotkappenweg mit den Fl.Nrn. 505/9 und 510/6 wurden neu errichtet. Sie sind in der Folge zu widmen (Art. 6 BayStrWG).

Die zu widmenden Flächen sind in den ausgehängten Lageplänen dargestellt.

Widmung beschränkt öffentlicher Wege

Zug                 Straße                        Beschreibung

295                  Rotkappenweg           Fuß- und Radweg Teilfläche Fl.Nr. 510/6

                        - Stichweg -                Ausdehnung:
                                                           6 m östlich der Ostgrenze Fl.Nr. 516/22
                                                           bis
                                                           Rotkappenweg Fl.Nr. 510/3

                                                           Träger der Baulast: Stadt Erlangen

                                                           Anlage: Lageplan

 

Zug                 Straße                        Beschreibung

296                  Rotkappenweg           Fuß- und Radweg Fl.Nr. 505/9

                        - Stichweg -                Ausdehnung:
                                                           Rotkappenweg Fl.Nr. 510/3
                                                           bis
                                                           Täublingstraße Fl.Nr. 505/6

                                                           Träger der Baulast: Stadt Erlangen

                                                           Anlage: Lageplan

 

Die Widmungen werden am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt wirksam.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet bzw. umgestuft.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

0 €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        2 Lagepläne