Betreff
Bedarfsanerkennung für eine Kindertageseinrichtung mit 12 Krippen- und 50 Kindergartenplätzen; Neubau einer Betriebskindertagesstätte durch die TechFak im Stadtteil Röthelheim und Südgelände
Vorlage
510/013/2020
Aktenzeichen
IV/51/RR006
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bedarf einer zusätzlichen Kinderkrippengruppe mit insgesamt zwölf und zwei Kinder
     gartengruppen mit insgesamt 50 Plätzen für den Neubau einer betrieblichen Kindertagesstätte
     im Stadtteil Röthelheim und Südgelände wird als bedarfsnotwendig anerkannt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt voranzutreiben und den Jugendhilfeausschuss
     (JHA) über den weiteren Planungsstand zu informieren.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Fortführung der Ausbauplanung im Stadtteil Röthelheim und Südgelände (U3‑Planungsbezirk: G‑Röthelheim / Kindergartenplanungsbezirk: 5‑Röthelheim und Südgelände) um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Vorschulalter zu gewährleisten.

 

1.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Technische Fakultät (TechFak) der Friedrich-Alexander-Universität plant auf dem Südgelände in der Erwin-Rommel-Straße eine weitere Betriebskindertagesstätte für zu errichten. Derzeit werden an diesem Standort in der Kinderkrippe „Pfauennest“ drei Krippengruppen mit insgesamt 36 Plätzen betreut. Durch den Neubau sollen zwölf weitere Kinderkrippen- und 50 Kindergartenplätze neu geschaffen werden.

 

Es ist geplant, dass die Einrichtung vorrangig für Kinder der Mitarbeiter der FAU zur Verfügung gestellt werden soll. Die Betriebsträgerschaft soll an die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. übergeben werden. Der voraussichtliche Baubeginn ist für März 2021 und die Fertigstellung für September 2022 vorgesehen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Einschätzung der Jugendhilfeplanung

 

„Die Betriebskita der TechFak, das „Pfauennest“ in der Erwin-Rommel-Straße 1a, mit derzeit 36 Krippenplätzen für Kinder im Alter bis U3 liegt im Krippenplanungsbezirk „G – Röthelheim und Südgelände“ und im Kindergartenplanungsbezirk „06 Südstadt“.

Die aktuelle kleinräumige Versorgungsquote weist dort für den Krippenbereich (U3) eine Versorgung von derzeit 62% und bereits eine 134,1%ige Versorgung für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren aus. Stadtweit liegt die Versorgung dieser Altersklassen zum momentanen Zeitpunkt bei den Krippenkindern bei 41,0% und bei den Kindergartenkindern bei 99,5%.

Die Versorgungsquoten in den einzelnen Planungsbezirken sind dabei sehr unterschiedlich.

 

Doch neben der kleinräumigen Betrachtung gilt es, auch die Versorgungsquote gesamtstädtisch zu betrachten.

Um die Erlanger Familien in der Kinderbetreuung ausreichend zu versorgen, hat der Stadtrat sich 2017 und 2018 in seinem Bedarfsbeschluss auf einen im Krippenbereich stadtweiten Versorgungskorridor von 45-50% und einer fixen Versorgungsquote in der Betreuung von Kindergartenkartenkindern von 105% geeinigt. Dieses Ziel wird seither konsequent durch die Planung und Schaffung neuer Plätze in neuen Einrichtungen oder durch Neuschaffung von Plätzen in bereits bestehenden Einrichtungen angestrebt. Dies bedeutete, dass für den U3-Bereich 180-360 Plätze nach dem Stand von 2017/2018 geschaffen werden müssen und im U6-Bereich 535 Plätze vakant sind.

 

Um dem stadtweiten Bedarf an U3- und U6-Plätzen schnellstmöglich gerecht zu werden, wurden die Ausbaupläne von Freien Trägern, Betriebskitas und stadteigenen Einrichtungen seit 2017 massiv vorangetrieben. So ist die TechFak seit 2017 deshalb mit der Stadt Erlangen in Gesprächen über den Ausbau der betriebseigenen Kindertagesstätte.

Die Ausbauplanung sieht die Schaffung von 12 weiteren Krippenplätzen (U3) und 50 Kindergartenplätzen (U6) vor.

Ein Bedarfsbeschluss liegt bisher jedoch noch nicht vor.

Das geplante Projekt der TechFak mit den oben genannten Plätzen floss, trotz fehlenden Bedarfsbeschlusses, daher jedoch bereits 2019 in die Platzschaffung und somit in die Bedarfsberechnung der Jugendhilfeplanung mit ein.

Nach Realisierung der geplanten Projekte ergab dies im letzten Jahr 2019 so eine Versorgungsquote für 2025 von 53% im Krippenbereich und eine Versorgungsquote von 117% im Kindergartensektor.

 

Die jüngsten Berechnungen der Jugendhilfeplanung zeigen nun, dass die Kinderzahlen im Rahmen der Prognose rückläufig sind. So ist stadtweit mit einem Rückgang der Kinderzahlen von den derzeit 0-3-Jährigen von 3.180 auf 2.340 und von 3.644 Kindern im Alter von 3-6 auf 3.371 bis zum Jahr 2025 zu rechnen.

Dies zeichnet 2020 ein neues Bild der Lage, was in den Planungsjahren (2017/2018) noch nicht vorherzusehen war.

Zum Vergleich: 2017 belief sich die Kinderzahlprognose für 2020 auf 3.512 Kinder im U3-Alter (heute real: 3.180) und auf 3.799 Kinder im U6-Alter (heute real: 3.644).

 

So steigt 2025 die Versorgung im Krippenplanungsbezirk „G – Röthelheim und Südgelände“ kleinräumig ohne die Schaffung neuer Plätze auf 175% und mit den Ausbauten auf 199% an. Im Kindergartenplanungsbezirk „06 Südstadt“ wird sich eine Versorgungsquote von 143% ohne die Schaffung neuer Plätze und mit den Ausbauten von 172% ergeben. Diese hohen Versorgungswerte ergeben sich für die beiden Planungsbezirke im Bereich Krippe und Kindergarten jedoch auch daher, dass die Betriebskitas der Siemens AG wie auch der FAU überwiegend im Röthelheim wie auch in der Südstadt angesiedelt sind. Das schafft ein optisches Ungleichgewicht, da die Kinder der Mitarbeiter aus dem ganzen Stadtgebiet die dortigen Einrichtungen besuchen.

 

Der bereits vom Stadtrat beschlossene Ausbau der Kindertagesbetreuung im Bereich der Krippen und Kindergärten gewährt, nach Fertigstellung aller bereits geplanten und größtenteils beschlossenen Neubauten, bei den prognostizierten sinkenden Kinderzahlen für 2025 gesamtstädtisch einen Anstieg der Versorgungsquote auf 64% (U3) und 124,1% (U6). Damit liegen die Versorgungsquote in der 5- Jahres-Prognose weit über dem angestrebten Ausbauziel von über 45-50% (U3) und 105% (U6).

 

Ein weiterer Bedarf am Ausbau der Betreuungsplätze (Krippe und Kindergarten) kann, aufgrund der prognostizierten sinkenden Kinderzahlen und der hohen stadtweiten Versorgungsquote, nicht ohne weiteres festgestellt werden.

 

Ergänzend zu den o. g. Ausführungen der Jugendhilfeplanung ist deshalb folgendes auszuführen:

 

Die Freien Träger haben sich in den letzten Jahren auf Bitten der Stadt Erlangen bereit erklärt, am Ausbau von Kindertagesstätten mitzuwirken. Die aktuell auf der Prognose der Jugendhilfeplanung sich ergebenden Versorgungszahlen basieren auch auf der Annahme, dass diese Projekte zeitnah realisiert werden. Es zeichnet sich ab, dass das eine oder andere Projekt, zumindest nicht in naher Zukunft, realisiert werden kann.

 

Die Aufgezeigte Entwicklung bietet nun die Chance, über die reine zahlenmäßige Versorgung hinaus den Ausbau auch an integrativen Plätze voran zu treiben und auch im Rahmen künftiger Planungen und Berichte zu berücksichtigen. Gleiches gilt für den Qualitätsausbau, der aus Sicht der Verwaltung des Jugendamts z.B. mit einer Verminderung der Gruppengrößen einhergehen muss. Des Weiteren wird es ab 2025 auch einen Rechtsanspruch auf eine verlässliche Schulkindbetreuung geben, die mit Sicherheit nicht ausschließlich im Schulbereich realisiert werden kann, so dass eine Umwidmung von Kinderbetreuungseinrichtungen auch ein Mittel der Wahl sein kann. Das vorliegende Projekt soll nun zeitnah umgesetzt werden, so dass die Erfüllung des aktuellen Bedarfs möglich wird.“

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: