Betreff
Schaffung von 400 neuen Lademöglichkeiten im Stadtgebiet Erlangen sowie Wallboxen in städtischen Parkhäusern bis Ende 2021 - Fraktionsantrag 171/2020 der Klimaliste Erlangen
Vorlage
613/031/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Antrag der Klimaliste Erlangen Nr. 171/2020 vom 07.09.2020 ist damit abschließend bearbeitet.

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Mit Antrag 171/2020 beantragt die Klimaliste Erlangen das Ladenetz für Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet Erlangen um mindestens 400 neue Ladepunkte bis Ende 2021 zu erweitern sowie die Installation von Wallboxen in allen städtischen Parkhäusern. Dafür sollen neben der Erarbeitung einer „Arbeitshilfe für Ladeinfrastrukturerweiterung“ auch die Standorte und die Ausgestaltung der E-Ladesäulen geprüft und ggf. angepasst werden.

      Mit Beschluss 613/020/2020 wurde bereits ein mit den ESTW abgestimmtes Vorgehen zum weiteren wirtschaftlichen Ausbau von E-Ladesäulen verabschiedet. Die Verwaltung betrachtet diesen Beschluss zum gegenwärtigen Zeitpunkt als ausreichend und bedarfsgerecht und wird diesen entsprechend weiterverfolgen.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Im Antrag der Klimaliste werden ergänzend Prüfungen zu den nachfolgend aufgeführten Punkten gefordert:

      Zu Punkt 1: Errichtung der Ladesäulen auf bestehenden Parkplätzen in Abhängigkeit der Wohndichte

      In Kooperation mit den ESTW wurde der Ausbau von weiteren 23 Ladesäulen, bzw. 46 Ladepunkten bis zum Jahr 2022 im Erlanger Stadtgebiet festgelegt (siehe Anlage 1). Bei der Auswahl der Standorte wurden bereits die wichtigsten Zielgruppen, einerseits die Besucher (Zwischendurchladen) und andererseits die Bewohner, die nicht über eigene Stellplätze verfügen, berücksichtigt. Dementsprechend wurden Standorte im Innenstadtbereich sowie in dicht besiedelten Gebieten mit wesentlichem Geschosswohnungsbau für die Errichtung öffentlicher Ladesäulen priorisiert.

      Bei den geplanten Standorten wird je eine Ladesäule, also zwei Ladepunkte errichtet. Dafür werden jeweils zwei bereits vorhandene Stellplätze dauerhaft reserviert. Die Verwaltung fördert so bereits den Umstieg auf E-Autos durch gezielte Umnutzung von Stellplätzen an ausgewählten Standorten gemäß Beschluss 613/020/2020. So soll eine flächendeckende Grundversorgung an Lademöglichkeiten im Stadtgebiet entstehen. Eine weitere Verdichtung des Ausbaunetzes durch private Ladeinfrastruktur, die für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, wird von Seiten der Verwaltung begrüßt.

      Zu Punkt 2: Prüfung des städtischen Laternen-Netzwerks auf die Tauglichkeit für einen Umbau zu Laternen mit eingebauter Ladestelle

      Die vorhandene Infrastruktur der Straßenbeleuchtung ist für die Ausrüstung mit Ladestellen für die E-Mobilität nicht geeignet. Die Straßenbeleuchtungsanlage besteht in den wesentlichen Anlagenteilen aus der Rundsteuerempfängeranlage der Schaltstellen mit Stromanschluss der ESTW, den Kabelanlagen, den Masten und den Leuchten. Durch die Rundsteuerempfängeranlage wird der Strom über die Schaltstellen an die Leuchten an- und abgeschaltet. Das bedeutet, dass in der aktuellen Einrichtung nur in den Nachtstunden Strom an den einzelnen Leuchtstellen fließt. Die Kabelanlagen sind zum großen Teil veraltet und für größere Strommengen nicht geeignet. Selbst neuere Kabelanlagen, die standardmäßig mit dem Kabel NYY-J*16mm² ausgestattet sind, können nicht für den Anschluss zusätzlicher Verbraucher verwendet werden. Die vorhandenen Maste haben eine Zulassung, die bei der Anbringung von Einrichtungen oder zusätzlichen Öffnungen verloren geht. Die Stand- und Verkehrssicherheit kann voraussichtlich nicht mehr gewährleistet werden.

 

      Zu Punkt 3: Installation von Lade-Laternen bei Neubau von Straßenlaternen

      Die vorhandene und oben beschriebene Infrastruktur, lässt auch bei Neubaumaßnahmen die im Regelfall immer nur einen kleinen Teil einer Gesamtanlage baulich verändern, eine kurzfristige Realisierung nicht zu. Ausschlaggebend ist hierbei der Aufbau sowie auch die überalterten Kabelanlagen die auch bei Teilneubaumaßnahmen nicht immer in dem notwendigen Umfang erneuert werden können. Auch sind die derzeit im Rahmen von Pilotprojekten eingesetzten Bauteilen und Materialien hinsichtlich Ihrer (Lang-)Zeiterfahrung zu bewerten mit den Einsatzmöglichkeiten in unserer Gesamtanlage abzugleichen. 

      Insgesamt wird der Ausbau der Ladeinfrastruktur ein zunehmend wichtiger Punkt bei der Planung von Neubaumaßnahmen. Tatsächlich ist der Bereich der Straßenbeleuchtung auf Grund des grundlegenden Systemaufbaus ein Bereich in dem die gemeinsamen Nutzungsmöglichkeiten weiter untersucht und bewertet werden müssen. Hierbei wird die Verwaltung auch die Erfahrungen aus anderen Projekten mit einbeziehen und zu gegebener Zeit einen aktuellen Sachstand vorstellen. Eine kurzfristige Ad-Hoc-Implementierung ist jedoch technisch nicht möglich.

      Zu Punkt 4: Errichtung von Wallboxen in allen städtischen Parkhäusern

      Das städtische Parkhaus am Großparkplatz ist baufällig. Zusätzliche Investitionen sind mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht darstellbar. Aktuell läuft ein städtebaulicher Wettbewerb für den gesamten Bereich Großparkplatz. Neue Parkplätze sollen entstehen. Der gewünschte Anteil an Ladepunkten kann im weiteren Planungsprozess eingebracht werden.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die Verwaltung erkennt die Wichtigkeit des Ausbaus der Ladesäulen im Stadtgebiet, da die Elektromobilität im Zuge des Klimawandels eine wichtige Rolle zur Senkung des
CO2-Ausstoßes spielt. Daher wurde mit der Beschlussvorlage 613/020/2020 ein bedarfsgerechter Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos abgestimmt. Die Verwaltung wird die Thematik weitervorantreiben und den Stadtrat weiterhin zu gegebener Zeit über den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur informieren.

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Planung Ladesäulenausbau Erlanger Stadtwerke

Anlage 2: Fraktionsantrag 171/2020 der Klimaliste vom 07.09.2020