Betreff
Aufstellung von digitalen Werbeanlagen in Erlangen;
hier: Fraktionsantrag der Stadtratsfraktion Grüne Liste vom 19.08.2020, Nr. 164/2020
Vorlage
232/002/2020
Aktenzeichen
II/23
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Fraktionsantrag der Grünen Liste vom 19.08.2020, Antrags-Nr. 164/2020, ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

-      Errichtung von digitalen Informationsvitrinen auf ausgewählten Standorten im Stadtgebiet, u.a. mit dem Ziel, redaktionelle Beiträge der Stadt (aktuelle Infos) zeitnah und mit hoher Verbreitungsfrequenz veröffentlichen zu können,

-      Ersatz bereits bestehender Anlagen mit konventioneller Lichttechnik (sog. Mega-Light-Boards),

-      Erhöhung von Pachterträgen gemäß Beteiligung der Stadt an den Werbeeinnahmen des Vertragspartners.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Abschluss eines entsprechenden Nachtrages zum bestehenden Werbenutzungsvertrag (Dienstleistungskonzession zwischen der Stadt Erlangen und der Fa. Ströer/DSM vom 13.11.2008).

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Mit dem Beschluss des UVPA vom 17.04.2018 wurde die Verwaltung aufgefordert, zur Aufstellung von digitalen Informationsvitrinen (sog. „Roadside screens“) geeignete Standorte im Stadtgebiet zu finden, um diese Werbe- und Informationsmöglichkeit in Erlangen anzubieten.

 

 

 

 

 

1.       Sachstandsbericht der Verwaltung: 

 

        Die Verwaltung hat daraufhin im Rahmen einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter*innen der Ämter 23, 61, 63 und EB773, Standorte lokalisiert, die im Hinblick auf die bestehenden verkehrsrechtlichen und planungsrechtlichen Anforderungen vor dem Hintergrund des Verwaltungsauftrages an die Aufstellung solcher Anlagen, vorbehaltlich einer endgültigen baurechtlichen Prüfung, als geeignet angesehen werden können.

        Diese Anforderungen sind im Einzelnen:

n  Rechtskonformität mit jeweils gültigen standortsspezifischen rechtlichen Vorgaben (z.B. Bebauungsplan, Werbeanlagensatzung),

n  Werbeanlage nicht an der Stätte der Leistung,

n  Festsetzung zu meist Grünfläche bzw. Straßenverkehrsfläche,

n  Ortsbild und städtebauliche Verträglichkeit,

n  Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbes. Schulwegsicherheit, sowie

n  Landschaftsschutz und Schutz von Bäumen bzw. Grünanlagen.

 

Ebenso wurden Standorte vom Vertragspartner vorgeschlagen, bei denen dieser ein hohes Werbepotential sieht. Nach zwei gemeinsam mit dem Vertragspartner sowie einem Vertreter der Erlanger Polizei durchgeführten Befahrungen des Stadtgebiets konnten insgesamt acht Standorte (verteilt auf das gesamte Stadtgebiet, jedoch alle außerhalb der Innenstadt), identifiziert werden, die einerseits als ortsbildverträglich (ansonsten eher kritisch) und andererseits auch als werbetauglich betrachtet wurden. Für diese Standorte wurden zwischenzeitlich von der Fa. Ströer/DSM die erforderlichen Bauanträge gestellt, die sich aktuell noch in der Bearbeitung befinden. Geplant ist, diese Standorte nach Abschluss der baurechtlichen Prüfung, dem zuständigen Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Abhängig von der Anzahl der endgültig genehmigten Standorte soll im Rahmen eines Nachtrages zum bestehenden Werbenutzungsvertrag die Pachtbeteiligung der Stadt an den Werbeeinnahmen des Vertragspartners angepasst bzw. erhöht werden.

 

 

 

2.       Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Grünen Liste: 

 

·         Energie- und Stromverbrauch / Auswirkungen auf den Klimaschutz

Der Stromverbrauch mit LED ist grundsätzlich als verbrauchsarm anzusehen. Die Anlagen werden zudem stromsparend betrieben, in dem sie mit einer Dimmer-Funktion ausgestattet sind und damit an die Lichtverhältnisse angepasst werden.

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass durch die Aufstellung neuer LED-Anlagen zwei bereits bestehende (ebenso strombetriebene) Mega-Light-Boards sowie eine Säulenuhr abgebaut werden.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Frage wieviel klimaschädliche Energie für welche Zwecke verwendet werden soll, im Rahmen einer Güter- und Interessenabwägung zu klären ist. Um das 1,5 Grad-Klimaziel in Erlangen zu erreichen, ist grundsätzlich eine Netto-Klimaneutralität bis 2027 erforderlich. Eine Prognose, wieviel des Erlanger Energieverbrauchs bis zu diesem Zeitpunkt aus erneuerbaren Energien abgedeckt werden kann, kann jedoch heute nicht seriös beantwortet werden.  

Perspektivisch gesehen wird es durch den Einsatz der digitalen Anlagen auch deutlich weniger Plakatwände und damit beklebte Flächen geben. Eine Zusage des Vertragspartners, im Kontext mit der Errichtung der neuen Anlagen bestehende Plakatwände kurzfristig abzubauen, liegt bereits vor. Die gesamte Wertschöpfungskette bei Plakatwänden schneidet im Vergleich zu den digitalen Anlagen schlechter ab (es fallen auch Energieverbräuche für Papierproduktion, Kleisterherstellung Müll, den erforderlichen Kfz-Einsatz für die Beklebung etc. an). Auch hierfür lässt sich eine „Klimabilanz“ rein rechnerisch nicht im Einzelnen ermitteln.

 

 

 

·         Lichtverschmutzung

Von den Werbeanlagen gehen grundsätzlich Lichtemissionen aus. Diese erreichen jedoch nicht das Ausmaß, dass Anwohner im Sinne des BImSchG hiervon beeinträchtigt werden können. Laut Stellungnahme des Amtes für Umweltschutz und Energiefragen besteht deshalb im Hinblick auf mögliche störende Lichteinwirkungen keine Veranlassung, die gültige Beschlusslage zu ändern.

Diese Fragestellung wird im Übrigen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren für jeden einzelnen Standort nochmals überprüft.

 

 

·         Irritation im Straßenverkehr

Die Straßenverkehrsbehörde sieht die verkehrliche Ablenkung an den ausgewählten Standorten als vernachlässigbar an. Grundsätzlich wurde darauf geachtet, dass die Tafeln nicht im Sichtfeld des Fahrers stehen und dabei Verkehrszeichen oder Lichtsignalanlagen verdecken. Für die nun ausgewählten potentiellen Standorte werden die Werbeanlagen deshalb als nicht bzw. kaum irritierend eingestuft. Mittlerweile wird in der Rechtsprechung auch die Auffassung vertreten, dass eine Irritation durch bestehende Werbeanlagen aufgrund der Vielzahl von Lichteinflüssen und eines hierdurch eingetretenen Gewöhnungseffektes grundsätzlich verneint wird.

Während der Nacht (zwischen 23 Uhr und 6 Uhr) werden die Anlagen ausgeschaltet.

 

 

·         Mehrwert für die Stadt

        Auf den digitalen Werbeträgern des Modells „Roadside screen“ (wie sie jetzt für Erlangen vorgesehen werden) soll nicht nur (kommerzielle) Werbung verbreitet werden. Zusätzlich stehen diese Medien mit einem Umfang von 1/3 der Werbezeit auch der Stadt zur Verfügung, um redaktionelle Inhalte, lokale news, z.B. auch Adhoc-Meldungen von Behörden veröffentlichen zu können. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie und der Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern wurde sichtbar, welche Einsatzmöglichkeiten derartige Anlagen zur Informierung der Bevölkerung haben können (z.B. für amtliche Bekanntmachungen, Krisentelefonnummern etc.).

 

        Zudem wendet sich der Vertragspartner mit den digitalen Stadtinformationsanlagen ausdrücklich und vorrangig an lokale Werbeinteressent*innen, d.h. örtliche Unternehmen. Diese können hier (ähnlich wie bei den Gelben Seiten) ein modernes Medium über einen genau definierten Zeitraum buchen. Erst im Nachrang, d.h. soweit eine entsprechende Buchung der lokalen Wirtschaft ausbleibt, wird das Medium der sonstigen Wirtschaft angeboten.

 

       

                Fazit:

        Im Ergebnis hält die Verwaltung die Errichtung der neuen (maximal acht) Anlagen auf sorgfältig ausgewählten Standorten für einen vertretbaren und ausgewogenen Kompromiss. Der dargelegte Mehrwert für die Stadt ist zu berücksichtigen. Die genaue Anzahl der zu errichtenden digitalen Informationsvitrinen hängt vom Ergebnis der baurechtlichen Beurteilung ab.  

 

 

        Zudem positioniert sich Erlangen bei entsprechender Beschlussfassung auch in einer Rolle als Vorreiter für den Einsatz moderner digitaler Technologie, da dieses Werbeformat bayernweit bisher nur in Ingolstadt zum Einsatz kommt.  

 

 

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ   

                nein

 

 

 

Wenn ja, negativ:

 

Digitale Informationsvitrinen sind mit LED ausgestattete Anlagen, die Strom verbrauchen. Im Hinblick auf den Mehrwert für die Stadt sowie die nicht konkret bezifferbare Klimabilanz in Bezug auf die Errichtung neuer Formate und den kurz- und mittelfristigen Wegfall alter Formate hält die Verwaltung den Vorschlag auf Errichtung von max. acht Anlagen für ausgewogen.

Die genaue Anzahl neu zu errichtender digitaler Informationsvitrinen hängt vom Ergebnis des Baugenehmigungsverfahrens ab.

 

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt. Es sind Mehreinnahmen zu erwarten

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Fraktionsantrag der Stadtratsfraktion Grüne Liste vom 19.08.2020, Nr. 164/2020