Der Vorentwurfsplanung zu den
Entsiegelungsmaßnahmen in der Hofmannstraße wird zugestimmt.
Aufgrund der bereits sehr detaillierten Vorentwurfsplanung wird abweichend von der DA Bau auf den separaten Beschluss des Entwurfsplans verzichtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte zu veranlassen und die Entsiegelungsmaßnahmen entsprechend der vorgelegten Planung im Jahr 2021 fertig zu stellen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
In der Hofmannstraße ist zur Verbesserung der Standorte der Alleebäume eine Entsiegelung geplant.
Durch Entsiegelungsmaßnahmen soll die Situation für die Bäume auf der Südseite nachhaltig verbessert werden. Wo möglich soll die Allee durch Nachpflanzungen wieder ergänzt werden.
Dem Ziel des Klimaschutzes wird damit gefolgt.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die
Hofmannstraße ist beidseitig gesäumt von größtenteils alten Lindenbäumen. Sie
ist in dieser Form einzigartig im Innenstadtgebiet von Erlangen und erfüllt
eine große gestalterische und klimatische Funktion.
Während die Bäume auf der Nordseite in einem weitgehend durchgehenden
Grünstreifen stehen, stocken die Bäume auf der Südseite in einzelnen, teils
sehr kleinen offenen Baumscheiben. Diese sind als Standort für die Bäume
ungenügend in ihrer Größe und Funktion. Infolgedessen sind an einigen Bäumen
bereits nachlassende Vitalität und Vergreisungserscheinungen zu beobachten.
Nachpflanzungen, welche vereinzelt bereits erfolgt sind, sind in den
vorhandenen Baumscheiben nicht zukunftsfähig. Bei unveränderter Situation steht
zu erwarten, dass die Bäume in Ihrer Vitalität nachlassen und vermehrt Bäume
absterben werden.
Um
die Bäume langfristig zu erhalten, sollen die Baumstandorte verbessert werden.
Hierzu beabsichtigt Abteilung Stadtgrün die bestehenden offenen Bereiche um die
Bäume zu vergrößern und diese effektiv vor Verdichtung durch Befahren zu
schützen.
Die Vergrößerung der einzelnen Baumscheiben erfolgt individuell für jeden
Standort, angepasst auf die jeweilige Situation und Platzverhältnisse. Dabei
sind alle bestehenden Grundstückszufahrten berücksichtigt und bleiben erhalten.
Als Schutz der Baumscheiben sollen Metallpoller eingebaut werden.
Im Zuge der Maßnahmen sollen an drei zusätzlichen Standorten Neupflanzungen die Lindenallee ergänzen, ein bereits gefällter Baum soll nachgepflanzt werden.
Durch die Entsiegelungsmaßnahme reduzieren sich die Parkmöglichkeiten
auf der Südseite von derzeit ca. 41 Stellplätzen auf zukünftig ca. 28 Stellplätze
(es verbleiben 68 % der Parkmöglichkeiten).
Alle Parkmöglichkeiten auf der Nordseite bleiben unbeeinträchtigt
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Vorentwurfsplanung soll beschlossen werden.
Diese wurde mit den Ämtern 662;610-3;613-2 und 614 abgestimmt.
Zu dem vorgelegten Vorentwurf wurde bei den Anliegern eine Stimmungsabfrage durchgeführt:
Alle Anlieger der Hofmannstraße im Bereich des Bearbeitungsgebietes wurden mit einem Schreiben über geplante Maßnahme informiert, mit Hinweis auf die städtische Website, auf der ein Vorentwurfsplan zu den Entsiegelungsmaßnahmen eingestellt war. Über eine Verlinkung zu einem entsprechenden Formular konnte eine Zustimmung oder Ablehnung zur geplanten Maßnahme abgegeben werden. Der Zeitraum für die Abstimmung lag bei 6 Wochen (28.07.20 bis 13.09.2020). Die Beteiligung war auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich möglich.
Es gingen 47 Antworten ein, davon 45 Zustimmungen und eine Ablehnung. Bei einer Antwort waren sowohl Zustimmung als auch Ablehnung gekennzeichnet.
Die Zustimmung zu geplanter Maßnahme liegt bei ca. 98%.
Der Stadtteilbeirat Ost wurde informiert.
Es ist vorgesehen im Anschluss die Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erstellen. Anschließend soll die Ausschreibung und Vergabe der Maßnahmen im Herbst 2020 erfolgen. Die Durchführung der Maßnahme soll im Anschluss in 2021 durchgeführt werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
196.000 € |
bei IP-Nr.: 551.500
Baumpflanzungen, Entsiegelungsmaßnahmen |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IP-Nr. 551.500 in Höhe von 51.000 € und bei IP-Nr.551.612 „Grünanlagen E-West II“ in Höhe von 145.000€
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden in Höhe von 145.000 €
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem
Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen
Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
29.09.2020, i.A. gez. Grasser
Datum,
Unterschrift
Anlagen: Anlage 1 Lage Bearbeitungsgebiet
Anlage 2 Hofmannstrasse Bereich 1
Anlage 3 Hofmannstrasse Bereich 2
Anlage 4 Hofmannstrasse Bereich 3
Anlage 5 Hofmannstraße Auswertung Befragung
Anwohner*innen