Betreff
Bestellung eines beratenden Mitglieds und zweier stellvertretender beratender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
51/014/2020
Aktenzeichen
IV/510/BJ001
Art
Beschlussvorlage
  1. Herr Daniel Drechsler, Mitglied des Presbyteriums (Kirchengemeinderat) der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Erlangen, wird als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses bestellt.
  2. Frau Katrin Kurz, ebenfalls Mitglied des Presbyteriums der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Erlangen, wird als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses bestellt.
  3. Herr Thomas Mark, neuer Sozialpädagogischer Leiter und stellvertretender Amtsleiter des Stadtjugendamts, wird als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses bestellt. 

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Nach- und Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses:

Wie in der Beschlussvorlage für den Stadtrat zur JHA-Neubildung vom 27.05.2020 dargelegt waren nicht alle Gremien und Organisationen aufgrund aktueller Geschehnisse dazu in der Lage, ihre Vorschlagslisten komplett oder mit der Perspektive einer längeren Ausschussmitgliedschaft einzureichen, so auch die Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Erlangen. Deren Vorschlag wurde am 18.09.2020 nachgereicht: Vorgeschlagen werden die Presbyteriumsangehörigen Herr Daniel Drechsler (zum beratenden Mitglied) und Frau Katrin Kurz (zu dessen Stellvertreterin).

 

In der Nachfolge des bisherigen stellvertretenden Jugendamtsleiters Herrn Wolfgang Schüpferling wird vorgeschlagen, den neuen Sozialpädagogischen Leiter (ab 01.10.2020) und stellvertretenden Amtsleiter des Stadtjugendamts Herrn Thomas Mark als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses zu bestellen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bestellung von Herrn Daniel Drechsler als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Erlangen.

Bestellung von Frau Katrin Kurz und Herrn Thomas Mark als stellvertretende beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses der Stadt Erlangen.

 

 

3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (Art. 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze / AGSG) und ihre Stellvertreter*innen werden gem. § 4 Abs. 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erlangen durch Beschluss des Stadtrats bestellt.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein