Betreff
Erinnerungskultur und AK Straßenbenennungen;
Fraktionsantrag Nr. 115/2020 der GL-Fraktion
Vorlage
45/002/2020
Aktenzeichen
IV/45/JA002-T.2157
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu erarbeiten.

  3. Der Antrag Nr. 115/2020 der GL-Fraktion ist damit bearbeitet.

 


1.    Bericht der Verwaltung

In den letzten Jahren ist deutschlandweit eine intensive Auseinandersetzung um die Benennung von Straßen zu beobachten. Bereits 2014 (Nr. 261/2014) und nochmals 2015 (Nr. 133/2015) hatte die Grüne Liste den Antrag gestellt, die Fritz-Haber-Straße in Erlangen in Clara-Immerwahr-Straße umzubenennen. Im Ältestenrat am 06.04.2016 und im UVPA am 19.04.2016 wurde in der Folge dann die Teilumbenennung beschlossen (Vorlagennr. 612/011/2015).

Derselbe Beschluss sah auch „die Beauftragung einer generellen kritischen Überprüfung der Erlanger Straßennamen und auch anderer Benennungen im öffentlichen Raum durch das Stadtarchiv […] mit gesondertem Beschluss“ vor und zum anderen war „die erforderliche Ressourcenbereitstellung durch das zuständige Referat zu prüfen“.

Bis heute gibt es weder einen Beschluss noch wurden Ressourcen für diese Aufgabe geprüft.

 

Vor dem Hintergrund der Überprüfung der Straßennamen in München durch das dortige Stadtarchiv und der Umbenennung der Fritz-Haber-Straße in Erlangen hatte sich das Stadtarchiv aber dennoch im Juni 2016 dazu bereit erklärt, einen Arbeitskreis einzurichten, der sich mit umstrittenen Namen auseinandersetzen sollte. Im Januar 2017 fand dann ein Treffen statt, an dem neben Amt 45 Vertreter der Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und Grüner Liste teilnahmen und drei interessierte Privatpersonen.

Das Stadtarchiv sieht diese Aufgabe nach wie vor als wichtigen Aspekt der kommunalen Erinnerungskultur und sich selbst als das zuständige Fachamt. Eine Weiterführung des Arbeitskreises kann aber auf Grund der personellen Situation (neben dem Stadtarchivar steht nur eine wissenschaftliche Mitarbeiterin zur Verfügung) und der Erledigung anderer, vom Stadtrat beauftragter Aufgaben (Buchprojekt Weimarer Republik und Drittes Reich, Forschungsprojekt NS-Krankenmorde gemeinsam mit Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der FAU, Gedenkstätte) derzeit nicht erfolgen.

 

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Wird in Erlangen eine Straße neu benannt, so wird (hier verkürzt dargestellt) derzeit in der Regel eine Benennung aus der bei Amt 61 geführten Vorschlagsliste oder ein aktueller Vorschlag in Betracht gezogen. Amt 45 wird um die Erstellung eines Gutachtens gebeten und das Ergebnis dem Ältestenrat und dem UVPA zur Entscheidung vorgelegt.

Dies ist nicht so häufig der Fall und kann daher im Rahmen des normalen Aufgabenspektrums erfüllt werden.

 

Bei einer generellen kritischen Überprüfung aller Straßennamen ist die Dimension aber eine andere: in Erlangen gibt es derzeit über 950 Straßen, von denen etwa die Hälfte nach Personen benannt ist. Dabei handelt es sich nicht nur um Persönlichkeiten der überregionalen Geschichte, über die zumeist andere Historiker bereits geforscht haben. Zu einem erheblichen Teil geht es vor allem um Personen aus dem Erlanger Kontext, deren Erforschung mit erheblich mehr Aufwand verbunden ist und unter Umständen auch eine gewisse Konfliktträchtigkeit birgt.

 

Amt 45 wird für das weitere Vorgehen einen Vorschlag erarbeiten, der sowohl einzelne Arbeitsschritte beinhaltet als auch die dafür benötigten personellen Ressourcen. Es sollen auch Überlegungen zur Zusammensetzung und Aufgabe des Arbeitskreises angestellt werden, da sich die Zusammensetzung nicht nur auf Grund der Kommunalwahl u. U. geändert hat, sondern es aus Sicht des Fachamts abhängig von der Aufgabendefinition nicht zielführend erscheint, ihn nur auf Mitglieder des Stadtrats zu beschränken.

 

 

3.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: