Betreff
Antrag 121/2020 der erlanger linke "Bienenschutz im Stadtgebiet"
Vorlage
31/025/2020
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Auf stadteigenen Fläche werden keine bienenschädlichen Pestizide, insbesondere Neonicotinoide, eingesetzt.

Die Anwendung von Neonicotinoiden wird zukünftig auch auf verpachteten Flächen, wie z.B. landwirtschaftlichen Flächen, verboten.

Für die Kleingartenanlagen auf städtischem Grund wird die Anwendung jeglicher Art von Pestiziden verboten. Die Pachtverträge sollen diesbezüglich kontinuierlich geändert werden.

Die Verwaltung wird beauftragt ihre Aufklärungsarbeit zu wildbienenfreundlichen Gärten fortzuführen und weiter, insbesondere über die sozialen Medien, zu intensivieren. Den Vorständen der Kleingartenanlagen wird von Seiten der Verwaltung Informationsmaterial zu bienenfreundlichem Gärtnern zur Verteilung an ihre Mitglieder zur Verfügung gestellt.

Die Stadt Erlangen, insbesondere ihre politischen Vertreter, setzen sich bei den zuständigen Parlamenten und Regierungsstellen dafür ein, dass möglichst bald der Verkauf bienenschädlicher Pestizide an Privatpersonen (Nichtfachleute bezüglich Pestizid-Handhabung) verboten wird.

 

Der Antrag 121/2020 der Erlanger Linke "Bienenschutz im Stadtgebiet" ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Einige Pestizide, insbesondere Neonicotinoide, gelten als besonders gefährlich für Bienen aber auch Schmetterlinge. Die meisten dieser Präparate sind bereits in der EU Verboten, jedoch können diese über eine Notfallzulassung jederzeit wieder für den Markt verfügbar gemacht werden. Gefährlich für die Bienen werden sie insbesondere dann, wenn sie zur Blatt- und Blütenbehandlung z.B. bei Raps eingesetzt werden. Die Gefährlichkeit dieser speziellen Pflanzenschutzmittel für Bienen wurde durch die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) bereits mehrfach bestätigt, jedoch wurden noch nicht alle Mittel dieser Art verboten. Durch ein Einsatzverbot auf städtischen Flächen kann hier ein wertvoller Beitrag zum Insektenschutz geleistet werden.

Alternativ zu einem Verbot wäre die Anwendung des Dropleg-Verfahrens beim Ausbringen von Pestiziden auf blühende Pflanzen zu nennen, das zu einem ähnlichen Erfolg wie ein Verbot führen könnte. Jedoch sind hiervon nur Spritz- und keine Samenbeizmittel auf Basis von Neonicotinoiden abgedeckt. Das Dropleg-Verfahren ist ein innovatives Ausbringungsverfahren, bei der die Blühebene unterfahren wird und die Pflanzenschutzmittel im Bereich der Stängel und Blätter ausgebracht werden, genau dort wo sie gebraucht werden. Mit dieser Technik kommen keine Pflanzenschutzmittel in die Blüten und die Bienen kommen nicht in Kontakt mit dem Pflanzenschutzmittel. Somit gibt es auch keine Rückstände in Honig und Pollen. Dieses Verfahren wird insbesondere für die Behandlung von Rapsfeldern empfohlen. Da dieses Verfahren einzig Vorteile für die Bienen bietet, gibt es keinen Grund, warum Imker diese nicht als Verbesserung ansehen sollten. Eine stadtweite Umfrage wird deshalb als unverhältnismäßig erachtet, auch da der Rapsanbau im Stadtgebiet nur eine sehr untergeordnete Rolle spielt. Dieser Einschätzung folgt auch der Bayerische Bauernverband in seiner Stellungnahme. Er sieht bei einem generellen Verbot von Neonicotinoiden keine Benachteiligung der Erlanger Landwirte, sofern es keine Notzulassungen auf dem Markt gibt. Beachten Sie hierzu bitte auch die vorliegende Stellungnahme des Bauernverbandes.

 

Eine große Gefahr für Bienen wird im Stadtgebiet bei unsachgemäß genutzten Pestiziden gesehen. Von Imkern wurden hier insbesondere Kleingartenanlagen genannt, da diese oftmals am Stadtrand und damit häufig in der Nähe von Bienenstöcken angesiedelt sind.

Bei einigen Kleingartenanlagen Erlangens besteht bereits ein Einsatzverbot von Herbiziden, nicht jedoch bei allen. Dieses soll künftig auf alle Kleingartenanlagen auf städtischem Grund und auf alle Arten von Pestiziden ausgedehnt werden. Da es sich bei Kleingartenvereinen um keinen erwerbsmäßigen Gartenbau handelt, führt dies auch zu keinen wirtschaftlichen Einbußen. Auch die Vorstände der Kleingartenanlagen haben sich größtenteils bei einer Umfrage für ein Pestizidverbot ausgesprochen. Auch wurden wir darauf hingewiesen, dass einige Pächter beispielsweise Glyphosat auf Terrassen, Wegen etc. einsetzen. Andere Vereine wiesen auf bereits bestehende Pestizidverbote (insbesondere in Wasserschutzgebiete, teilweise auf Grundlage der Vereinssatzung) hin. Der einzige Verein, der sich nicht für das Verbot ausgesprochen hat, äußerte rechtliche Bedenken bzgl. der Umsetzung in den Unterpachtverträgen zwischen Verein und Parzellenpächter geäußert, z.B. dass nicht jeder Unterpächter mit der Ergänzung seines Pachtvertrages um ein generelles Pestizidverbot einverstanden ist. Da ein Pachtvertrag auf Privatrecht beruht, müssen sich hier beide Parteien einig werden. Stattdessen wurde vorgeschlagen einen entsprechenden Passus in die Gartenordnung aufzunehmen. Wie das Verbot von Seiten des Vereins an seine Mitglieder weitergegeben wird, bleibt dem Vereinsvorstand überlassen. Auch gibt es hier Bedenken, dass ein Verbot nicht zu kontrollieren sei und dass Aufklärung der effektivere Weg sei. Aus Sicht der Verwaltung ist die Kombination aus Verbot und Aufklärung die effektivste Lösung. Die Verwaltung wird deshalb eine Auswahl an Informationsmaterial zusammenstellen und den Vorständen der Kleingartenvereine für ihre Mitglieder zur Verfügung stellen.

 

Hierfür sollen sich die Mitglieder des Stadtrates auch über die Stadtgrenze hinaus einsetzen, um den unsachgemäßen Einsatz von Pestiziden deutschlandweit zu reduzieren. Dazu soll auch das Image der Stadt als Nachhaltigkeits- und Klimanotstands-Kommune genutzt werden.

Best-Practice-Beispiele, dass es auch bienenfreundlich und pestizidfrei geht, liefert die Stadt mit ihren Eigenbetrieben sowie den Stadtwerken zuhauf. Einzig beim Tiefbauamt kommen im Bereich des städtischen Hafengleis die insektenunschädlichen Herbizide „Katana“ und „Nozomi“ zum Einsatz. Eine Umstellung auf Wasserdampf zur Unkrautbekämpfung scheitert an der Marktverfügbarkeit diesbezüglicher Anbieter mit für das Hafengleis erforderlichem 2-Wege-Fahrzeug.

 

 

Eine Umfrage bei den Eigenbetrieben EB77 und EBE, der GEWOBAU Erlangen sowie den Erlanger Stadtwerken hat ergeben, dass hier keine bienengefährlichen Pestizide zum Einsatz kommen. Tatsächlich wird beinahe komplett auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet. Auch ist bei allen angesprochenen Betrieben ein hohes Engagement für mehr Insektenvielfalt erkennbar:

 

Bei EB77, Abteilung Stadtgrün, kommen keinerlei Herbizide zum Einsatz. Unkräuter werden rein thermisch oder mechanisch bekämpft. Auch Insektizide kommen nur bei der räumlich begrenzten, vorsorglichen Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner zum Einsatz und diese sind für Bienen ungefährlich. Auch wird aktuell vielerorts das Mahdregime umgestellt und Blühflächen angelegt und Blumenzwiebeln gesteckt, so dass sich das Nahrungsangebot für Insekten erhöht. Hinzu kommen hunderte von Baumneupflanzungen pro Jahr, die insbesondere im Zuge des Klimawandels enorm wichtig sind.

 

Beim EBE kommen ebenfalls keinerlei bienenschädliche Pestizide zum Einsatz und Unkräuter werden mechanisch oder thermisch bekämpft. Auch hier wird wo immer es möglich ist auf eine extensive Mahd (1x im Jahr) geachtet. Zudem werden immer wieder geeignete Stellen zum Aufstellen von Bienenvölkern zur Verfügung gestellt.

 

Bei den ESTW kommen keinerlei Herbizide zum Einsatz. Die Unkrautbekämpfung erfolgt rein mechanisch oder thermisch. Insektizide kommen nur direkt im Werk selbst zum Einsatz und diese auch nur mit vorheriger Genehmigung der Umweltingenieurin der ESTW. Die ESTW engagieren sich insbesondere für den Wildbienenschutz, beispielsweise durch Aufstellung von Wildbienenhotels, Anlegen von Blühflächen sowie einer Extensivierung des Mahdregimes.

 

Die GEWOBAU Erlangen nutzt bereits seit 20 Jahren keine Pestizide mehr. Wenn Wildkräuter aus Verkehrssicherungsgründen beseitigt werden müssen, dann nur rein mechanisch oder thermisch. Auch setzt sich die GEWOBAU Erlangen durch das Aufstellen von Wildbienenhotels und Hirschkäfermeilern, von Igelschutzbauten und Igeltreppen im Bereich von Lichtschächten bzw. –höfen, das Anlegen von Benjes-/Totholzhecken, von Lehmpfützen für Mehlschwalben sowie über 50 Blumenwiesen mit einem entsprechend geänderten Mahdregime sehr engagiert für die Stadtbiodiversität ein. Hinzu kommen ca. 500 Vogel- und Fledermausnisthilfen sowie – nach Ende der Aufstockungen in der Housing Area – 2.500 Nistmöglichkeiten für Mehlschwalben. 2019 wurden zudem 10.000 Blumenzwiebeln ausgepflanzt, die den Bienen im Frühjahr Nahrung bieten sollen. Im Frühjahr 2020 wurden außerdem ca. 200 Jungbäume im Bereich der Grünanlagen gepflanzt. Um den klimatischen Veränderungen entgegenwirken zu können, wurden diese Bäume aufgrund von wissenschaftlichen Auswertungen und Langzeitstudien ausgewählt.

 

Diese Maßnahmen werden aus naturschutzfachlicher Sicht als zielführender erachtet als die Installation von Vorrichtungen für Blumenkästen an sämtlichen bestehenden und neu zu errichtenden Balkonen an den Gebäuden der Erlanger Wohnungsgesellschaften. Denn Blume ist nicht gleich Blume. Die typischen Balkonpflanzen wie z.B. Geranien haben keinerlei Nähr- bzw. Mehrwert für die Insektenwelt. Sie sind eigens auf eine besonders schöne Optik für den Menschen gezüchtet. Zwar wird im Rahmen der Grünkampagne für eine bienenfreundliche Begrünung des Balkons geworben, doch ein Vorschreiben der Begrünung wird hier nicht als sinnvoll erachtet. Zudem ist es jedem Mieter bei GEWOBAU gestattet seinen Balkon mit Blumenkästen zu gestalten, vorausgesetzt diese gehen nach innen um Sturmschäden und eine Belästigung des Untermieters durch Gießwasser zu vermeiden. Bei über 8.500 Wohnungen mit Balkonen würde es sich hier zudem um einen enormen finanziellen Aufwand handeln. Zielführender und effektiver ist hier die Schaffung von Blühflächen und ein insektenfreundliches Mahdregime.

 

Der Verzicht auf bienenschädliche Pestizide im Garten und auf dem Balkon wird bereits im Zuge der Grünkampagne „Dein Grün. Unsere Stadt.“ vom Amt für Umweltschutz und Energiefragen beworben und Alternativen aufgezeigt. Eine flächendeckende Verteilung von Broschüren an Privathaushalte mit Gartenanteil verursacht einen enormen Arbeitsaufwand mit geringem Nutzen. Die Verwaltung schlägt stattdessen eine intensivere Nutzung der sozialen Medien und anderer digitalen Möglichkeiten vor. Hier erreicht man Landwirte, Universität, Universitäts- und Bezirksklinikum sowie viele Bürger, beispielsweise auch die mit einem Balkon, wo solche Mittel durchaus auch zum Einsatz kommen können, gleichermaßen.

 

All diese Maßnahmen kommen nicht nur Honigbienen, sondern auch Wildbienen und sämtlichen anderen Insektenarten zu Gute. Insbesondere bei den Honigbienen lässt sich bereits seit zehn Jahren ein deutlicher Aufwärtstrend im Stadtgebiet erkennen.

 

Da aus Gründen des Seuchenschutzes Bienenvölker dem städtischen Veterinäramt (Amt 39) gemeldet werden müssen, teilt dieses folgende Zahlen und Informationen für das Stadtgebiet mit:

 


Anzahl der Imker und Bienenvölker im Stadtgebiet Erlangen vom März 2016-März 2020 und 2010

(jeweils zum Stichtag 11. März jeden Jahres ermittelt)

Jahr

Gesamtzahl Bienenvölker

Gesamtzahl Imker

Anzahl Völker in 91052 ER

Anzahl Völker in 91054 ER

Anzahl Völker in 91056 ER

Anzahl Völker in 91058 ER

Bienenvölker je km ² (gesamtes Stadtgebiet 76,95 km²)

2010

401

83

60

82

132

127

5,2

2016

488

82

59

55

249

125

6,3

2017

623

87

65

62

295

201

8,1

2018

647

91

71

73

296

207

8,4

2019

658

98

76

81

291

210

8,5

2020

665

108

80

92

279

214

8,6

Anzahl der Bienen je Volk sehr schwankend je nach Stärke des Volkes und Jahreszeit: Im Spätherbst/ Winter hat ein Volk ca. 5.000 – 8.000 Bienen.
Frühjahr / Sommer hat ein Volk ca. 40.000 – 80.000 Bienen.


Es ist jedoch eine hohe Dunkelziffer an nicht gemeldeten Bienenstöcken zu erwarten. Deshalb wurde Rücksprache mit dem offiziellen Hornissen- und Wespenberater der Stadt Erlangen gehalten, der selbst seit Jahrzehnten als Imker sowie im Imkerverein aktiv ist. Dieser schätzt auf Grundlage seiner Erfahrung und den Daten, die dem Erlanger Imkerverein vorliegen, dass sich im Sommer an die 1000 Bienenstöcke im Stadtgebiet befinden.

Das Stadtgebiet Erlangen umfasst 76.950.000 m². Geht man von den offiziell gemeldeten Bienenkästen aus, so kommt man im Sommer zur Hoch-Zeit auf 0,7 Bienen pro m². Geht man von der geschätzten Anzahl inkl. der Dunkelziffer aus, so kommen wir sogar auf 1 Biene pro m². Aber natürlich halten sich die Bienen nicht immer in der Nähe ihres Stockes auf. Die Honigbienendichte im Stadtgebiet variiert deshalb stark in Abhängigkeit vom Futterangebot, den aufgestellten Kästen, der Jahreszeit und der jeweiligen Witterung. Je nach Jahr kann sie also auch deutlich niedriger sein, weshalb diese Zahl rein statistischer Natur ist und keine gesicherte Aussage zur aktuellen Situation treffen kann.

Aus naturschutzfachlicher Sicht stehen auch nicht die Honigbienen im Fokus von Schutzbemühungen. Honigbienen stellen insbesondere im frühen Frühjahr eine starke Nahrungskonkurrenz für Wildbienen dar. Gibt es viele Honigbienen, so finden Wildbienen insbesondere im Frühling weniger und schwerer Nahrung. Dabei sind Wildbienen die besseren und effizienteren Bestäuber und fliegen auch Blüten an, die von Honigbienen gemieden werden. Viele Wildbienenarten sind auf bestimmte Pflanzen angewiesen. Sofern diese jedoch nicht zufällig zu den von den Honigbienen gemiedenen Pflanzen zählen, haben die Wildbienen mit zunehmender Nahrungsknappheit zu kämpfen, wenn sich viele Honigbienen in ihrem Habitat aufhalten. Honigbienen sind größer und stärker und bei der Pollensammlung deutlich effizienter, so dass hier viele Wildbienenarten das Nachsehen haben. Um dieser Nahrungskonkurrenz vorzubeugen, stehen in den Erlanger Naturschutzgebieten sowie geschützten Landschaftsbestandteilen keine Bienenkästen, um das Nahrungsangebot für die hoch spezialisierten und seltenen Wildbienenarten nicht künstlich zu verringern und deren Bestände zu erhalten.

 


2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beim Abschluss landwirtschaftlicher Pachtverträge durch die Stadt Erlangen wird zukünftig eine Regelung in den Vertrag aufgenommen, nach der die Anwendung von Neonicotinoiden bei der Bewirtschaftung verboten ist. Damit wird das bereits bestehende Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff Glyphosat enthalten, erweitert. 

 

Für die Kleingartenanlagen auf städtischem Grund soll im Rahmen von Nachverhandlungen mit den Kleingartenvereinen das Verbot der Anwendung sämtlicher Pestizide in einen Nachtrag aufgenommen werden. Soweit Pachtverträge zur kleingärtnerischen Nutzung von der Stadt Erlangen direkt mit Pächter*innen abgeschlossen werden, wird zukünftig dieses Anwendungsverbot in den Pachtvertrag mit aufgenommen.

 

Die Stadt Erlangen intensiviert ihre Öffentlichkeitsarbeit zum Thema wildbienenfreundliche Gärten insbesondere durch verstärkte Nutzung der elektronischen Möglichkeiten und Fortführung des Förder- und Informationsprogramms für mehr Grün in Erlangen. Den Kleingartenvereinen wird Informationsmaterial in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Anwendung der neuen Regelungen auf die (künftigen) Pachtverträge. Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit über die sozialen Medien.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 500

bei Sachkonto: 527141

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   310090 / 56110010 / 527141

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage_1_Antrag 121/2020

Anlage_2_Stellungnahme_des_Bauernverbandes