Auf stadteigenen Fläche werden keine bienenschädlichen
Pestizide, insbesondere Neonicotinoide, eingesetzt.
Die Anwendung von Neonicotinoiden wird zukünftig auch auf verpachteten Flächen, wie z.B. landwirtschaftlichen Flächen, verboten.
Für die Kleingartenanlagen auf städtischem Grund wird die Anwendung jeglicher Art von Pestiziden verboten. Die Pachtverträge sollen diesbezüglich kontinuierlich geändert werden.
Die Verwaltung wird beauftragt ihre Aufklärungsarbeit zu wildbienenfreundlichen Gärten fortzuführen und weiter, insbesondere über die sozialen Medien, zu intensivieren. Den Vorständen der Kleingartenanlagen wird von Seiten der Verwaltung Informationsmaterial zu bienenfreundlichem Gärtnern zur Verteilung an ihre Mitglieder zur Verfügung gestellt.
Die Stadt Erlangen, insbesondere ihre politischen Vertreter, setzen sich bei den zuständigen Parlamenten und Regierungsstellen dafür ein, dass möglichst bald der Verkauf bienenschädlicher Pestizide an Privatpersonen (Nichtfachleute bezüglich Pestizid-Handhabung) verboten wird.
Der Antrag 121/2020 der Erlanger Linke "Bienenschutz im Stadtgebiet" ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Einige
Pestizide, insbesondere Neonicotinoide, gelten als besonders gefährlich für
Bienen aber auch Schmetterlinge. Die meisten dieser Präparate sind bereits in
der EU Verboten, jedoch können diese über eine Notfallzulassung jederzeit
wieder für den Markt verfügbar gemacht werden. Gefährlich für die Bienen werden
sie insbesondere dann, wenn sie zur Blatt- und Blütenbehandlung z.B. bei Raps
eingesetzt werden. Die Gefährlichkeit dieser speziellen Pflanzenschutzmittel
für Bienen wurde durch die EFSA (Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit) bereits mehrfach bestätigt, jedoch wurden noch nicht
alle Mittel dieser Art verboten. Durch ein Einsatzverbot auf städtischen
Flächen kann hier ein wertvoller Beitrag zum Insektenschutz geleistet werden.
Alternativ
zu einem Verbot wäre die Anwendung des Dropleg-Verfahrens beim Ausbringen von
Pestiziden auf blühende Pflanzen zu nennen, das zu einem ähnlichen Erfolg wie
ein Verbot führen könnte. Jedoch sind hiervon nur Spritz- und keine
Samenbeizmittel auf Basis von Neonicotinoiden abgedeckt. Das Dropleg-Verfahren
ist ein innovatives Ausbringungsverfahren, bei der die Blühebene unterfahren
wird und die Pflanzenschutzmittel im Bereich der Stängel und Blätter
ausgebracht werden, genau dort wo sie gebraucht werden. Mit dieser Technik
kommen keine Pflanzenschutzmittel in die Blüten und die Bienen kommen nicht in
Kontakt mit dem Pflanzenschutzmittel. Somit gibt es auch keine Rückstände in
Honig und Pollen. Dieses Verfahren wird insbesondere für die Behandlung von
Rapsfeldern empfohlen. Da dieses Verfahren einzig Vorteile für die Bienen
bietet, gibt es keinen Grund, warum Imker diese nicht als Verbesserung ansehen
sollten. Eine stadtweite Umfrage wird deshalb als unverhältnismäßig erachtet,
auch da der Rapsanbau im Stadtgebiet nur eine sehr untergeordnete Rolle spielt.
Dieser Einschätzung
folgt auch der Bayerische Bauernverband in seiner Stellungnahme. Er sieht bei
einem generellen Verbot von Neonicotinoiden keine Benachteiligung der Erlanger
Landwirte, sofern es keine Notzulassungen auf dem Markt gibt. Beachten Sie
hierzu bitte auch die vorliegende Stellungnahme des Bauernverbandes.
Eine
große Gefahr für Bienen wird im Stadtgebiet bei unsachgemäß genutzten
Pestiziden gesehen. Von Imkern wurden hier insbesondere Kleingartenanlagen
genannt, da diese oftmals am Stadtrand und damit häufig in der Nähe von
Bienenstöcken angesiedelt sind.
Bei
einigen Kleingartenanlagen Erlangens besteht bereits ein Einsatzverbot von
Herbiziden, nicht jedoch bei allen. Dieses soll künftig auf alle Kleingartenanlagen
auf städtischem Grund und auf alle Arten von Pestiziden ausgedehnt werden. Da
es sich bei
Kleingartenvereinen um keinen erwerbsmäßigen Gartenbau handelt, führt dies auch
zu keinen wirtschaftlichen Einbußen. Auch die Vorstände der Kleingartenanlagen
haben sich größtenteils bei einer Umfrage für ein Pestizidverbot ausgesprochen.
Auch wurden wir darauf hingewiesen, dass einige Pächter beispielsweise
Glyphosat auf Terrassen, Wegen etc. einsetzen. Andere Vereine wiesen auf
bereits bestehende Pestizidverbote (insbesondere in Wasserschutzgebiete,
teilweise auf Grundlage der Vereinssatzung) hin. Der einzige Verein, der sich
nicht für das Verbot ausgesprochen hat, äußerte rechtliche Bedenken bzgl. der
Umsetzung in den Unterpachtverträgen zwischen Verein und Parzellenpächter
geäußert, z.B. dass nicht jeder Unterpächter mit der Ergänzung seines
Pachtvertrages um ein generelles Pestizidverbot einverstanden ist. Da ein
Pachtvertrag auf Privatrecht beruht, müssen sich hier beide Parteien einig
werden. Stattdessen wurde vorgeschlagen einen entsprechenden Passus in die
Gartenordnung aufzunehmen. Wie das Verbot von Seiten des Vereins an seine
Mitglieder weitergegeben wird, bleibt dem Vereinsvorstand überlassen. Auch gibt
es hier Bedenken, dass ein Verbot nicht zu kontrollieren sei und dass
Aufklärung der effektivere Weg sei. Aus Sicht der Verwaltung ist die
Kombination aus Verbot und Aufklärung die effektivste Lösung. Die Verwaltung
wird deshalb eine Auswahl an Informationsmaterial zusammenstellen und den
Vorständen der Kleingartenvereine für ihre Mitglieder zur Verfügung stellen.
Hierfür
sollen sich die Mitglieder des Stadtrates auch über die Stadtgrenze hinaus
einsetzen, um den unsachgemäßen Einsatz von Pestiziden deutschlandweit zu
reduzieren. Dazu soll auch das Image der Stadt als Nachhaltigkeits- und
Klimanotstands-Kommune genutzt werden.
Best-Practice-Beispiele,
dass es auch bienenfreundlich
und pestizidfrei geht, liefert die Stadt mit ihren Eigenbetrieben sowie den
Stadtwerken zuhauf. Einzig beim Tiefbauamt kommen im Bereich des städtischen
Hafengleis die insektenunschädlichen Herbizide „Katana“ und „Nozomi“ zum
Einsatz. Eine Umstellung auf Wasserdampf zur Unkrautbekämpfung scheitert an der
Marktverfügbarkeit diesbezüglicher Anbieter mit für das Hafengleis erforderlichem
2-Wege-Fahrzeug.
Eine
Umfrage bei den Eigenbetrieben EB77 und EBE, der GEWOBAU Erlangen sowie den
Erlanger Stadtwerken hat ergeben, dass hier keine bienengefährlichen Pestizide
zum Einsatz kommen. Tatsächlich wird beinahe komplett auf den Einsatz von
Pestiziden verzichtet. Auch ist bei allen angesprochenen Betrieben ein hohes
Engagement für mehr Insektenvielfalt erkennbar:
Bei
EB77, Abteilung Stadtgrün, kommen keinerlei Herbizide zum Einsatz. Unkräuter
werden rein thermisch oder mechanisch bekämpft. Auch Insektizide kommen nur bei
der räumlich begrenzten, vorsorglichen Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner
zum Einsatz und diese sind für Bienen ungefährlich. Auch wird aktuell
vielerorts das Mahdregime umgestellt und Blühflächen angelegt und
Blumenzwiebeln gesteckt, so dass sich das Nahrungsangebot für Insekten erhöht.
Hinzu kommen hunderte von Baumneupflanzungen pro Jahr, die insbesondere im Zuge
des Klimawandels enorm wichtig sind.
Beim
EBE kommen ebenfalls keinerlei bienenschädliche Pestizide zum Einsatz und
Unkräuter werden mechanisch oder thermisch bekämpft. Auch hier wird wo immer es
möglich ist auf eine extensive Mahd (1x im Jahr) geachtet. Zudem werden immer
wieder geeignete Stellen zum Aufstellen von Bienenvölkern zur Verfügung gestellt.
Bei
den ESTW kommen keinerlei Herbizide zum Einsatz. Die Unkrautbekämpfung erfolgt
rein mechanisch oder thermisch. Insektizide kommen nur direkt im Werk selbst
zum Einsatz und diese auch nur mit vorheriger Genehmigung der Umweltingenieurin
der ESTW. Die ESTW engagieren sich insbesondere für den Wildbienenschutz,
beispielsweise durch Aufstellung von Wildbienenhotels, Anlegen von Blühflächen
sowie einer Extensivierung des Mahdregimes.
Die
GEWOBAU Erlangen nutzt bereits seit 20 Jahren keine Pestizide mehr. Wenn
Wildkräuter aus Verkehrssicherungsgründen beseitigt werden müssen, dann nur
rein mechanisch oder thermisch. Auch setzt sich die GEWOBAU Erlangen durch das
Aufstellen von Wildbienenhotels und Hirschkäfermeilern, von Igelschutzbauten
und Igeltreppen im Bereich von Lichtschächten bzw. –höfen, das Anlegen von
Benjes-/Totholzhecken, von Lehmpfützen für Mehlschwalben sowie über 50
Blumenwiesen mit einem entsprechend geänderten Mahdregime sehr engagiert für
die Stadtbiodiversität ein. Hinzu kommen ca. 500 Vogel- und
Fledermausnisthilfen sowie – nach Ende der Aufstockungen in der Housing Area –
2.500 Nistmöglichkeiten für Mehlschwalben. 2019 wurden zudem 10.000
Blumenzwiebeln ausgepflanzt, die den Bienen im Frühjahr Nahrung bieten sollen.
Im Frühjahr 2020 wurden außerdem ca. 200 Jungbäume im Bereich der Grünanlagen
gepflanzt. Um den klimatischen Veränderungen entgegenwirken zu können, wurden
diese Bäume aufgrund von wissenschaftlichen Auswertungen und Langzeitstudien
ausgewählt.
Diese
Maßnahmen werden aus naturschutzfachlicher Sicht als zielführender erachtet als
die Installation von Vorrichtungen für Blumenkästen an sämtlichen bestehenden
und neu zu errichtenden Balkonen an den Gebäuden der Erlanger
Wohnungsgesellschaften. Denn Blume ist nicht gleich Blume. Die typischen
Balkonpflanzen wie z.B. Geranien haben keinerlei Nähr- bzw. Mehrwert für die
Insektenwelt. Sie sind eigens auf eine besonders schöne Optik für den Menschen
gezüchtet. Zwar wird im Rahmen der Grünkampagne für eine bienenfreundliche
Begrünung des Balkons geworben, doch ein Vorschreiben der Begrünung wird hier
nicht als sinnvoll erachtet. Zudem ist es jedem Mieter bei GEWOBAU gestattet
seinen Balkon mit Blumenkästen zu gestalten, vorausgesetzt diese gehen nach
innen um Sturmschäden und eine Belästigung des Untermieters durch Gießwasser zu
vermeiden. Bei über 8.500 Wohnungen mit Balkonen würde es sich hier zudem um
einen enormen finanziellen Aufwand handeln. Zielführender und effektiver ist
hier die Schaffung von Blühflächen und ein insektenfreundliches Mahdregime.
Der
Verzicht auf bienenschädliche Pestizide im Garten und auf dem Balkon wird
bereits im Zuge der Grünkampagne „Dein Grün. Unsere Stadt.“ vom Amt für
Umweltschutz und Energiefragen beworben und Alternativen aufgezeigt. Eine
flächendeckende Verteilung von Broschüren an Privathaushalte mit Gartenanteil
verursacht einen enormen Arbeitsaufwand mit geringem Nutzen. Die Verwaltung
schlägt stattdessen eine intensivere Nutzung der sozialen Medien und anderer
digitalen Möglichkeiten vor. Hier erreicht man Landwirte, Universität,
Universitäts- und Bezirksklinikum sowie viele Bürger, beispielsweise auch die
mit einem Balkon, wo solche Mittel durchaus auch zum Einsatz kommen können,
gleichermaßen.
All
diese Maßnahmen kommen nicht nur Honigbienen, sondern auch Wildbienen und
sämtlichen anderen Insektenarten zu Gute. Insbesondere bei den Honigbienen
lässt sich bereits seit zehn Jahren ein deutlicher Aufwärtstrend im Stadtgebiet
erkennen.
Da aus Gründen des Seuchenschutzes Bienenvölker dem
städtischen Veterinäramt (Amt 39) gemeldet werden müssen, teilt dieses folgende
Zahlen und Informationen für das Stadtgebiet mit:
Anzahl der Imker und Bienenvölker im Stadtgebiet Erlangen vom März
2016-März 2020 und 2010
(jeweils
zum Stichtag 11. März jeden Jahres ermittelt)
Jahr |
Gesamtzahl Bienenvölker |
Gesamtzahl Imker |
Anzahl Völker in 91052 ER |
Anzahl Völker in 91054 ER |
Anzahl Völker in 91056 ER |
Anzahl Völker in 91058 ER |
Bienenvölker je km ² (gesamtes Stadtgebiet 76,95
km²) |
2010 |
401 |
83 |
60 |
82 |
132 |
127 |
5,2 |
2016 |
488 |
82 |
59 |
55 |
249 |
125 |
6,3 |
2017 |
623 |
87 |
65 |
62 |
295 |
201 |
8,1 |
2018 |
647 |
91 |
71 |
73 |
296 |
207 |
8,4 |
2019 |
658 |
98 |
76 |
81 |
291 |
210 |
8,5 |
2020 |
665 |
108 |
80 |
92 |
279 |
214 |
8,6 |
Anzahl
der Bienen je Volk sehr schwankend je nach Stärke des Volkes und Jahreszeit: Im
Spätherbst/ Winter hat ein Volk ca. 5.000 – 8.000 Bienen.
Frühjahr / Sommer hat ein Volk ca. 40.000 – 80.000 Bienen.
Es ist jedoch eine hohe Dunkelziffer an nicht gemeldeten Bienenstöcken zu
erwarten. Deshalb wurde Rücksprache mit dem offiziellen Hornissen- und
Wespenberater der Stadt Erlangen gehalten, der selbst seit Jahrzehnten als
Imker sowie im Imkerverein aktiv ist. Dieser schätzt auf Grundlage seiner
Erfahrung und den Daten, die dem Erlanger Imkerverein vorliegen, dass sich im
Sommer an die 1000 Bienenstöcke im Stadtgebiet befinden.
Das
Stadtgebiet Erlangen umfasst 76.950.000 m². Geht man von den offiziell
gemeldeten Bienenkästen aus, so kommt man im Sommer zur Hoch-Zeit auf 0,7
Bienen pro m². Geht man von der geschätzten Anzahl inkl. der Dunkelziffer aus,
so kommen wir sogar auf 1 Biene pro m². Aber natürlich halten sich die Bienen
nicht immer in der Nähe ihres Stockes auf. Die Honigbienendichte im Stadtgebiet
variiert deshalb stark in Abhängigkeit vom Futterangebot, den aufgestellten
Kästen, der Jahreszeit und der jeweiligen Witterung. Je nach Jahr kann sie also
auch deutlich niedriger sein, weshalb diese Zahl rein statistischer Natur ist
und keine gesicherte Aussage zur aktuellen Situation treffen kann.
Aus
naturschutzfachlicher Sicht stehen auch nicht die Honigbienen im Fokus von
Schutzbemühungen. Honigbienen stellen insbesondere im frühen Frühjahr eine
starke Nahrungskonkurrenz für Wildbienen dar. Gibt es viele Honigbienen, so
finden Wildbienen insbesondere im Frühling weniger und schwerer Nahrung. Dabei
sind Wildbienen die besseren und effizienteren Bestäuber und fliegen auch
Blüten an, die von Honigbienen gemieden werden. Viele Wildbienenarten sind auf
bestimmte Pflanzen angewiesen. Sofern diese jedoch nicht zufällig zu den von
den Honigbienen gemiedenen Pflanzen zählen, haben die Wildbienen mit
zunehmender Nahrungsknappheit zu kämpfen, wenn sich viele Honigbienen in ihrem
Habitat aufhalten. Honigbienen sind größer und stärker und bei der
Pollensammlung deutlich effizienter, so dass hier viele Wildbienenarten das Nachsehen
haben. Um dieser Nahrungskonkurrenz vorzubeugen, stehen in den Erlanger
Naturschutzgebieten sowie geschützten Landschaftsbestandteilen keine
Bienenkästen, um das Nahrungsangebot für die hoch spezialisierten und seltenen
Wildbienenarten nicht künstlich zu verringern und deren Bestände zu erhalten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Beim Abschluss landwirtschaftlicher Pachtverträge durch die Stadt Erlangen wird zukünftig eine Regelung in den Vertrag aufgenommen, nach der die Anwendung von Neonicotinoiden bei der Bewirtschaftung verboten ist. Damit wird das bereits bestehende Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff Glyphosat enthalten, erweitert.
Für die Kleingartenanlagen auf städtischem Grund soll im Rahmen von Nachverhandlungen mit den Kleingartenvereinen das Verbot der Anwendung sämtlicher Pestizide in einen Nachtrag aufgenommen werden. Soweit Pachtverträge zur kleingärtnerischen Nutzung von der Stadt Erlangen direkt mit Pächter*innen abgeschlossen werden, wird zukünftig dieses Anwendungsverbot in den Pachtvertrag mit aufgenommen.
Die Stadt Erlangen intensiviert ihre Öffentlichkeitsarbeit zum Thema wildbienenfreundliche Gärten insbesondere durch verstärkte Nutzung der elektronischen Möglichkeiten und Fortführung des Förder- und Informationsprogramms für mehr Grün in Erlangen. Den Kleingartenvereinen wird Informationsmaterial in Papierform zur Verfügung gestellt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Anwendung der neuen Regelungen auf die (künftigen) Pachtverträge. Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit über die sozialen Medien.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 500 |
bei Sachkonto: 527141 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 310090 / 56110010 / 527141
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage_1_Antrag 121/2020
Anlage_2_Stellungnahme_des_Bauernverbandes