Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Wegen der Corona-Pandemie können viele Vereine und
Gruppierungen, wie z.B. Chöre, Orchester und Musikvereine aufgrund der
einzuhaltenden Abstandsregeln ihre Proben nicht mehr in ihren eigentlichen
Proberäumen abhalten.
Das Kulturzentrum E-Werk, das seit 1. September 2020 den Betrieb des Redoutensaals interimsweise übernommen hat, bietet den Vereinen nun die Möglichkeit, den Redoutensaal für Proben und größere Vereinsversammlungen kostengünstig nutzen zu können.
Ziel ist es, möglichst vielen Vereinen den Saal zur Verfügung zu stellen.
Damit an einem Abend zwei Vereine nacheinander den Saal nutzen können, hat das E-Werk zwei Zeitblöcke definiert:
- Nutzung bis 19:45 Uhr
- Nutzung ab 20:15 Uhr.
Die halbstündige Pause zwischen den Nutzungen ist erforderlich, um die notwendigen Hygienemaßnahmen nach jeder Nutzung (Desinfektion, Lüften) durchführen zu können.
Die Nutzungsgebühr im Rahmen der Zeitblöcke beträgt:
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Bis zu 2 Stunden |
Jede weitere angefangene Stunde |
Netto |
50,00 € |
20,00 € |
Brutto bis 31.12.2020 |
58,00 € |
23,20 € |
Brutto ab 1.01.2021 |
59,50 € |
23,80 € |
Bei Abweichen von den vorgegebenen Zeitblöcken (damit kann nur ein Verein am Abend den Raum nutzen): Zuschlag 50% |
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Netto |
75,00 € |
30,00 € |
Brutto bis 31.12.2020 |
87,00 € |
34,80 € |
Brutto ab 1.01.2021 |
89,25 € |
35,70 € |
Da bei diesen günstigen Nutzungskonditionen die Raumvergaben voraussichtlich nicht kostendeckend sein werden, wird Amt 41 die entsprechende Differenz als Zuschuss an das E-Werk zahlen. Hierzu legt das E-Werk Amt 41 monatlich eine aussagekräftige Abrechnung vor.
Inwieweit die erforderlichen Zuschüsse für den Defizitausgleich durch Amt 41 im Rahmen des vorhandenen Budgets geleistet werden können, kann erst beurteilt werden, wenn nach den nächsten Monaten Erfahrungswerte zu den tatsächlichen Kosten je Nutzung vorliegen und hängt letztlich auch von der weiteren Dauer der Pandemie und damit der Dauer der notwendigen Bezuschussung ab.
Sollten sich Vereine eine Anmietung trotz der günstigen Mietkonditionen dennoch nicht leisten können, können sie sich an die Kulturförderung wegen einer weiteren finanziellen Unterstützung -vorbehaltlich ihrer Rücklagen - wenden.
Die Gebühren für die Nutzung des Redoutensaals für Veranstaltungen werden nicht verändert und entsprechen dem bisherigen Preiskonzept.
Entsprechend erfolgt die Bezuschussung der Nutzungsgebühren bei Veranstaltungen von Vereinen im Redoutensaal wie gehabt durch den Stadtverband der Erlanger Kulturvereine.
Anlagen: