Betreff
Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Stadtrates am 24.09.2020: Innenstadt beleben; KFZ-Stellplatzablöse für neue Ladenbesitzer und Gastronomen im Innenstadtbereich vollständig streichen
Vorlage
613/028/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
Referenz-Antrag

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Dringlichkeitsantrag Nr. 176/2020 der Klimaliste Erlangen ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Klimaliste Erlangen stellt mit dem Dringlichkeitsantrag Nr. 176/2020 vom 11.09.2020 den Antrag, die in der Stellplatzsatzung genannten Kfz-Stellplatzablösebeträge für Ladenbesitzer und Gastronomen im Innenstadtbereich vollständig zu streichen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In den vergangenen Jahren wurden Änderungen der Stellplatzsatzung im UVPA, BWA und Stadtrat mehrfach behandelt. Außerdem ist die Stellplatzsatzung ein wichtiges Thema beim „Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan Erlangen 2030 (VEP)“, der im Dezember 2020 vom Stadtrat abschließend beschlossen werden soll. So stellt die Parkraumbewirtschaftung, zu der auch die Vorgaben aus der Stellplatzsatzung gehören, eine der wichtigsten Einflussgrößen auf das Mobilitätsverhalten dar.

 

Im Rahmen des Arbeitsprozesses beim VEP fanden daher bereits erste Abstimmungsgespräche für eine grundlegende Überarbeitung der Stellplatzsatzung auf Expertenebene statt. Dieser Prozess soll jetzt in enger Abstimmung zwischen den Bereichen Verkehrsplanung, Stadtplanung, Bauaufsichtsamt und Rechtsamt fortgesetzt werden, so dass die grundlegend überarbeitete Stellplatzsatzung noch im Jahr 2021 dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden kann.

 

Da Veränderungen an der Stellplatzsatzung einen erheblichen Einfluss auf Bauprojekte haben und daher auch einen juristisch aufwändigen Prozess darstellen, sollten diese möglichst gebündelt werden. Eine kurzfristige Änderung der aktuellen Stellplatzsatzung im Sinne der Antragstellung kann daher von der Verwaltung nicht empfohlen werden, zumal auch der Genehmigungsprozess zur Nutzung von Ladenlokalen / Gewerbeflächen in der Regel über mehrere Monate läuft.

 


 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung wird daher beauftragt, unter Einbeziehung der betroffenen Gremien die Stellplatzsatzung wie geplant zu überarbeiten. Der zugehörige Beschluss im Stadtrat ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Hierbei sollen neue Mobilitätsverhalten bzw. –formen wie Carsharing, Elektromobilität, aber auch räumliche Unterschiede wie die Innenstadt, der Erschließungsgrad mit dem ÖPNV sowie die Art der Nutzung stärker als bisher berücksichtigt werden.

 

Auch die im Antrag Nr. 176/2020 der Klimaliste genannten Vorschläge und Gründe werden, wie bereits geplant, in den Prozess der Überarbeitung der Stellplatzsatzung im kommenden Jahr 2021 einfließen und ihre Berücksichtigung finden können.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:
Anlage 1: Antrag Nr. 176/2020 der Klimaliste Erlangen