1. Die
Verwaltung wird beauftragt, nachfrageorientiert geeignete Freiflächen für
legale Graffitis zu suchen und bereitzustellen.
2. Amt 47/Jugendkunstschule wird beauftragt, ein nachfrageorientiertes Konzept für das Projekt „Legale Graffitiflächen in Erlangen“ zu erstellen.
3. Der FDP-Fraktionsantrag 129/2020 ist damit bearbeitet.
4. Der Fraktionsantrag der Grünen Liste 132/2020 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
Die positive Auseinandersetzung mit Graffiti und der Wandel der
Betrachtung von einer Straftat hin zu einer Kunstform liegen im Eigeninteresse
der Stadt: Durch die Schaffung von Übungsflächen sowohl für (Nachwuchs-)Graffiti-Künstler*innen
als auch für Profis erhöht sich die künstlerische Qualität der Werke. Der
öffentliche Raum als Kunst- und Kulturraum erhält eine niederschwellige
Ergänzung. Junge Künstler*innen können sich erproben und werden dadurch gefördert.
Das Stadtbild wird durch ein experimentierfreudiges Format aufgewertet. Der
Kontakt zur Szene wird gepflegt.
Legale Graffitiflächen sind ein aus der Graffitiszene heraus formuliertes Anliegen. Aufgrund der beiden Fraktionsanträge wird ihm mit der folgenden Projektidee nachgekommen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Das Konzept wird nachfrageorientiert aufgebaut. Begonnen wird mit einer Flächenanzahl von 5–6 Flächen. Diese werden in die Szene kommuniziert. Des Weiteren wird der Anlaufpunkt, also die Schnittstelle zur Graffitiszene, in der Jugendkunstschule installiert. Hier werden Umfeldklärungen vorgenommen und der Verhaltenskodex, möglicher weiterer Flächenbedarf oder Pflegeaufgaben kommuniziert. Öffentlichkeitsarbeit sowie die Dokumentation der (stets temporär ausgerichteten) Werke sind ebenfalls Teil der Aufgabe der Jugendkunstschule. Ergänzende Workshops oder Veranstaltungen aktivieren die interessierten Künstler*innen oder ergeben sich aus der Nachfrage.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
In einer Strategiebesprechung mit dem Amt für Soziokultur, dem Amt für Gebäudemanagement und dem Tiefbauamt wurden erste mögliche Flächen benannt. Die Zuständigkeiten wurden besprochen: Die konzeptionelle Bearbeitung des Themas sowie die operative Ansiedlung werden, in enger Abstimmung mit dem Amt für Soziokultur, beim Kulturamt, hier bei der Jugendkunstschule liegen. Tiefbau und Gebäudemanagement sowie das Amt für Soziokultur sind bei der Suche nach Flächen und deren Bewertung behilflich. Gibt es weiteren Flächenbedarf, soll auf die Erlanger Stadtwerke sowie auf private Eigentümer*innen zugegangen werden. Auch über die Schaffung von Möglichkeiten für temporäre Aktionsflächen besteht Einigkeit. In jedem Fall müssen die Flächen zwischen den Ämtern jeweils einzeln besprochen und vor ihrer Freigabe deren Pflegeaufgaben zugewiesen werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 10.000 |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ 7.000 / Jahr |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
FDP-Fraktionsantrag 129/2020
Fraktionsantrag Grüne Liste 132/2020
Fotos Bauzaun KuBiC Frankenhof