Betreff
Änderung der Geschäftsanweisung für die Werkleitung des Betriebes für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77)
Vorlage
EB77/001/2020
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Beschlussvorlage

Die geänderte Geschäftsanweisung für die Werkleitung des Betriebes für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) gem. Anlage 1 wird beschlossen.


Die Vertretungsregelung für die weitere Werkleitung wird der aktuellen Organisation und der personellen Situation im EB 77 angepasst.

 

§ 1 Abs. 2 enthält folgende Fassung:

„Im Falle ihrer Verhinderung werden die Werkleiter/innen durch ihre Stellvertreter/innen vertreten. Die Stellvertretung des/der ersten Werkleiter(s)/in ist der/die weitere Werkleiter/in. Die Stellvertretung des/der weiteren Werkleiter(s)/in ist die Abteilungsleitung Stadtgrün (773), bei deren Verhinderung die Abteilungsleitung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst (772), bei deren Verhinderung die Abteilungsleitung kaufmännischer und technischer Service (771).“

 

Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

 

 

Haushaltsmittel A

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:   Geschäftsanweisung für die Werkleitung des Betriebes für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) gültig ab 01.10.2020