Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für
städtische dezentrale Unter-künfte zur Unterbringung von Flüchtlingen (Entwurf
vom 08.09.2020 – Anlage) wird beschlossen.
Die Gebührensatzung für die dezentralen städtischen
Flüchtlingsunterkünfte enthält Benutzungsgebühren für die Unterkünfte, die den
Regelungen für die staatlichen Unterkünfte in Bayern nach der
Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) entsprechen. Die aktuellen Gebührensätze werden jeweils jährlich zum 1. Juli eines
Gebührenjahres durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des
Inneren, für Sport und Integration bekanntgegeben.
Bisher
enthält die städtische Gebührensatzung den zahlenmäßigen
Betrag der monatlichen Benutzungsgebühr. Die Satzung muss daher, sobald die
jährlichen Gebührensätze durch das Ministerium bekanntgemacht werden, auch
jährlich geändert werden. Um dies in Zukunft zu vermeiden, soll in der
Gebührensatzung der zahlenmäßige Betrag durch einen Verweis auf die
Bekanntmachung des Staatministeriums ersetzt werden, so dass durch diesen
dynamischen Verweis eine jeweilige Satzungsänderung nicht mehr erforderlich
ist, sondern die aktuellen Gebührensätze direkt gelten.
§ 3 der Satzung
soll daher in Abs. 1 Satz 2 dahingehend geändert werden, dass sich die Höhe der
vollen monatlichen Benutzungsgebühr entsprechend § 23 Abs. 2 DVAsyl für jedes
Gebührenjahr (Zeitraum 1. Juli
bis 30. Juni des Folgejahres) aus der jeweiligen Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration ergibt.
Da in 2020
das Ministerium die zunächst bekannt gemachten Gebührensätze durch eine neue
Bekanntmachung noch einmal korrigiert hat, die Stadt aber bei ihrer
Änderungssatzung (Stadtratsbeschluss vom 23.07.2020) die zuerst
bekanntgemachten Gebührensätze zugrunde gelegt hat, soll die jetzt vorliegende
Änderungssatzung rückwirkend in Kraft treten. Dies ist auch möglich, da die vom
Ministerium korrigierten Beträge niedriger sind und daher kein Eingriff in die
Rechte der Gebührenzahler vorliegt, sondern von Vorteil ist.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Anlage: Entwurf der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
für städtische
dezentrale Unterkünfte vom 08.09.2020