Budget und Arbeitsprogramm 2020 - Stand 31.07.2020
Das Budget und Arbeitsprogramm 2020 – Stand: 31.07.2020 –
wird zur Kenntnis genommen.
Unter Punkt 3.3 des Arbeitsprogrammes können keine Konsolidierungsvorschläge
zur Vermeidung des prognostizierten negativen Ergebnisses gemacht werden, weil Pflichtaufgaben
erfüllt werden müssen. Die unter Ziffer 3.2.2 zur Gegenfinanzierung angegebene
Budgetrücklage ist zum Ausgleich des Ergebnisses voraussichtlich nicht
ausreichend.
Die unter Punkt 4.3 des Zwischenberichtes aufgeführten Vorschläge zur Einhaltung
des Arbeitsprogrammes werden beschlossen bzw. mit der Verschiebung der in der
Anlage aufgeführten Arbeiten in das nächste Haushaltsjahr besteht
Einverständnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Einhaltung des
Budgetrahmens
Abarbeitung des Arbeitsprogramms
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Maßnahmen einleiten, Wege
finden, um mit den bewilligten Budgetmitteln auszukommen bzw. das
Arbeitsprogramm im vollen Umfang abzuarbeiten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 2020
– Stand 31.07.2020“
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen - entfällt
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Anlage:
Budget und Arbeitsprogramm 2020 – Stand 31.07.2020 – des Amtes 39