Betreff
Pflegebedarfsermittlung 2020
Vorlage
50/017/2020
Aktenzeichen
V/50/WM021
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


1. Hintergrund

 

Nach § 9 SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) sind die Länder „verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur“. In Bayern werden nach Art. 69 AGSG die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, den längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen festzustellen. Die Bedarfsermittlung ist als Teil eines integrativen, regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes regelmäßig durchzuführen.

 

Mit Beschluss des SGA vom 26.02.2019 (Vorlagennummer: 50/142/2019) sollte der Bedarf an ambulanten und (teil-)stationären Versorgungsangeboten in Erlangen nach der 5. Fortschreibung im Jahr 2015 zum Stichtag 31.12.2019 neu ermittelt werden. Die Untersuchung wurde hierfür an ein externes Institut vergeben (MODUS Wirtschafts- und Sozialforschung GmbH) (MzK Nr. 50/166/2019). Da dieses Institut Bedarfsermittlungen auch in einer Reihe weiterer kreisfreier Städte und Landkreise in Bayern (u.a. Lkr Erlangen-Höchstadt, Stadt und Lkr Fürth, Stadt Nürnberg) nach einem standardisierten Verfahren durchführt, ist eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse gegeben.

 

Die Bestands- und Bedarfsermittlung wurde abgeschlossen und die Ergebnisse in einem detaillierten methodischen und inhaltlichen Bericht von MODUS GmbH Anfang September dem Sozialamt vorgelegt. Die Ergebnisse werden nun zunächst in Amt 50 analysiert, um Schlussfolgerungen für die weiteren Planungen zu ziehen. Eine detaillierte Ergebnisdarstellung soll im SGA im Februar 2021 erfolgen.

 

Erste Tendenzen und Schlussfolgerungen aus dem Bericht für weiteren Planungen:

 

·         aufgrund der Bevölkerungsprojektion für Erlangen wird die Zahl der Menschen ab 75 und ab 80 Jahren bis zum Jahr 2035 steigen; damit ist ein wachsender Anteil von pflegebedürftigen Menschen zu erwarten, da in dieser Altersgruppe der größte Anteil der Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, zu verzeichnen ist;

 

·         der hohe Anteil von Menschen mit mehrjähriger ambulanter Versorgung verweist darauf, dass das Prinzip „ambulant vor stationär“ verwirklicht wird; allerdings ist mit der Zunahme der hochbetagten Bevölkerung auch für die stationäre Pflege eine steigende Inanspruchnahme zu erwarten;

 

 

·         mittel- bzw. langfristig sind deshalb in allen Pflegebereichen (ambulant, teilstationär, stationär) steigende Bedarfszahlen und eine wachsende Inanspruchnahme zu erwarten und damit ein entsprechender Ausbau notwendig;

 

·         neben der Anzahl von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen ist zu berücksichtigen, dass hierfür auch entsprechendes (Fach-)Personal zur Verfügung stehen muss; so zeigte sich in der Bedarfsermittlung, dass freie stationäre Plätze wegen Personalmangel z.T. nicht belegt wurden; auch im ambulanten Pflegebereich besteht z.T. bereits Fachkräftemangel;

 

·         die Daten zur zahlenmäßig steigenden Pflegebedürftigkeit und zum Versorgungsbedarf verweisen auch auf die Bedeutung flankierender Angebote zur häuslichen Pflege, wie sie etwa mit dem Ausbau der trägerunabhängigen Pflegeberatung zu einem Pflegestützpunkt geplant sind (Beschluss im SGA am 07.07.20 und im Stadtrat am 23.07.20 (Vorlagen-Nr. 50/001/2020)).

 

 


Anlagen: