Betreff
Weiterentwicklung der Klimachecks in den Beschlussvorlagen - Antrag der Grüne Liste-Fraktion vom 16.6.2020
Vorlage
31/022/2020
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung erarbeitet im Rahmen des Forschungsprojekts „Entwicklung einer praxisgerechten Methode zur Bewertung der Klimaverträglichkeit kommunaler Entscheidungen" zusammen mit dem Institut für systemische Energieberatung von der Hochschule Landshut ein Tool, um die quantitative Auswirkung von Beschlüssen auf die Erderwärmung zu erfassen. Der UVPA befürwortet das weitere Vorgehen der Verwaltung.

 

Der Antrag der Grüne Liste-Fraktion 089/2020 vom 16.06.2020 ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Fast jeder Beschluss des Erlanger Stadtrats hat Auswirkungen auf die Erderwärmung. Mit dem Beschluss 13/336/2019 zur Einführung der Klimachecks in den Erlanger Beschlussvorlagen wurde bereits in großer Schritt getan. Die Fokussierung auf die Auswirkungen auf den Klimawandel war hierbei eine bewusste Entscheidung. Durch die Ausrufung des Klimanotstands (Beschluss 13/313/2019) erkennt die Stadt Erlangen die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an. Dieser Aufgabe können jedoch andere Nachhaltigkeitsziele entgegenstehen. Es ist jedoch auch möglich, nach Abwägung gegen andere Nachhaltigkeitsziele, auch Beschlüsse zu fassen, die eine zunächst negative Auswirkung auf die Erderwärmung haben, wie beispielsweise Kulturveranstaltungen. Gleichzeitig soll der Klimacheck dazu anregen, neue Wege zu finden, um die Auswirkungen auf den Klimawandel so klein wie möglich zu halten und so bald wie möglich Klimaneutralität zu erreichen.

 

Um eine effiziente und schnelle Umsetzung des Klimanotstands und damit die Einhaltung des 1,5°C Ziels zu gewährleisten (Beschluss 13/313/2019 und 31/006/2020), ist es essentiell, nicht nur eine vage und oft subjektive Einschätzung bezüglich der Klimaauswirkungen zu treffen, sondern eine Möglichkeit zu entwickeln, die Auswirkungen von Beschlüssen auf das Klima qualitativ zu erfassen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Daher ist es notwendig, die Erlanger Klimachecks zu überarbeiten und zu konkretisieren. Um ein möglichst anwendungsfreundliche, aber doch genaue Methode zu entwickeln, wird die Stadt Erlangen an dem Forschungsprojekt „Entwicklung einer praxisgerechten Methode zur Bewertung der Klimaverträglichkeit kommunaler Entscheidungen“ des „Instituts für systemische Energieberatung“ der Hochschule Landshut teilnehmen. Im Rahmen des Forschungsprojekts wird ein anwendungsbezogenes Tool entwickelt werden. Ziel dieses Tools ist es, die Auswirkungen auf die Klimaerwärmung von Gemeinde- und Stadtratsbeschlüssen quantitativ zu bewerten. Die Methodik sowie die genaue Definition der in das Tool aufzunehmenden Parameter sollen im Rahmen der ersten Projektphase festgelegt werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In einem Zeitraum von 2 Jahren soll das Tool gemeinsam mit verschiedenen Kommunen entwickelt werden. Zu Beginn der Entwicklung werden mit den teilnehmenden Kommunen Anwendungsfälle durchgesprochen. Ferner werden entsprechende Zwischenstände des Tools von den Kommunen getestet, um insbesondere die Praxistauglichkeit sicherzustellen. Final werden in den Verwaltungen der Kommunen Testläufe mit dem Tool durchgeführt werden. Anschließend wird das Tool den teilnehmenden Kommunen 2 Jahre lang kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: