- Die
Verwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm zum Kauf von
Lastenfahrrädern bis zum 31.12.2021 fortzuführen. Die erforderlichen
Mittel in Höhe von 55.000 € sind vorbehaltlich der Beschlussfassung für
2021 nachzumelden.
- Die unter Nr. 11 der Förderrichtlinie festgelegte Aufteilung der Fördermittel mit 30 % für Privatpersonen und 70 % für Vereine/ Nutzungsgemeinschaften/ Initiativen, wird gestrichen. Zusätzlich wird der Kauf von Fahrradanhängern als Gegenstand der Förderung mitaufgenommen. Der Kauf von Fahrradanhängern wird mit 25% des Nettokaufpreises und max. 250€ gefördert.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das Lastenradförderprogramm, welches im Juni 2020 startete, ist auf große Resonanz gestoßen. In der überwiegenden Zahl der Fälle werden damit Transportbedürfnisse erfüllt, die ansonsten in Kraftfahrzeugnutzung resultieren würden.
Durch den Kauf von Lastenfahrrädern werden Bürgerinnen und Bürger motiviert und unterstützt, ihre täglichen Wege nicht in Form von motorisiertem Individualverkehr zu tätigen, sondern als Radfahrende umweltfreundlich mobil zu sein. Mit der Verlagerung von motorisiertem Individualverkehr auf Radverkehr wird ein weiterer Beitrag zur Erreichung der kommunalen Klimaschutzziele geleistet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die derzeit gültige Förderrichtlinie endet zum 31.12.20. Durch das Fortführen des Förderprogramms können mehr Bürgerinnen und Bürger in Erlangen von dem Zuschuss profitieren und Lastenfahrräder nutzen. Die Förderung von Fahrradanhängern würde auch vermehrt Anreize für junge Familien setzen, den Kindertransport mit dem Fahrrad durchzuführen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Aufgrund vermehrter Anfragen nach Förderung von Fahrradanhängern, wird davon ausgegangen, dass ein Bedarf besteht. Die Förderung in Form von Bezuschussung von Fahrradanhängern findet auch in anderen Städten statt, wie beispielsweise in der Stadt Neumarkt, wo diese auf große Nachfrage stößt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Durch die Bezuschussung des privaten Erwerbs von Lastenfahrrädern
fördert die Stadt Erlangen nachhaltige Mobilität und trägt somit maßgeblich zum
Klimaschutz bei. Jeder nicht mit dem Pkw, sondern mit dem Fahrrad zurückgelegte
Personenkilometer spart 147g CO2 ein.
Durch das Förderprogramm wird die Präsenz von alternativen
umweltfreundlichen Transportmitteln, wie Lastenfahrrädern gestärkt und erhöht
somit auch den Radverkehrsanteil in Erlangen. Alle geförderten Lastenfahrräder
sind als solche durch einen Aufkleber der Stadt Erlangen gekennzeichnet und
wirken so als Multiplikatoren.
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: 55.000 |
€ |
bei IPNr.: 561.884 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: aktueller Stand Förderprogramm Lastenräder am 3.9.2020