Betreff
Fortführung des Lastenradförderprogramms
Vorlage
31/021/2020
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm zum Kauf von Lastenfahrrädern bis zum 31.12.2021 fortzuführen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 55.000 € sind vorbehaltlich der Beschlussfassung für 2021 nachzumelden.

 

  1. Die unter Nr. 11 der Förderrichtlinie festgelegte Aufteilung der Fördermittel mit 30 % für Privatpersonen und 70 % für Vereine/ Nutzungsgemeinschaften/ Initiativen, wird gestrichen. Zusätzlich wird der Kauf von Fahrradanhängern als Gegenstand der Förderung mitaufgenommen. Der Kauf von Fahrradanhängern wird mit 25% des Nettokaufpreises und max. 250€ gefördert.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Das Lastenradförderprogramm, welches im Juni 2020 startete, ist auf große Resonanz gestoßen. In der überwiegenden Zahl der Fälle werden damit Transportbedürfnisse erfüllt, die ansonsten in Kraftfahrzeugnutzung resultieren würden.

      Durch den Kauf von Lastenfahrrädern werden Bürgerinnen und Bürger motiviert und unterstützt, ihre täglichen Wege nicht in Form von motorisiertem Individualverkehr zu tätigen, sondern als Radfahrende umweltfreundlich mobil zu sein. Mit der Verlagerung von motorisiertem Individualverkehr auf Radverkehr wird ein weiterer Beitrag zur Erreichung der kommunalen Klimaschutzziele geleistet.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Die derzeit gültige Förderrichtlinie endet zum 31.12.20. Durch das Fortführen des Förderprogramms können mehr Bürgerinnen und Bürger in Erlangen von dem Zuschuss profitieren und Lastenfahrräder nutzen. Die Förderung von Fahrradanhängern würde auch vermehrt Anreize für junge Familien setzen, den Kindertransport mit dem Fahrrad durchzuführen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Aufgrund vermehrter Anfragen nach Förderung von Fahrradanhängern, wird davon ausgegangen, dass ein Bedarf besteht. Die Förderung in Form von Bezuschussung von Fahrradanhängern findet auch in anderen Städten statt, wie beispielsweise in der Stadt Neumarkt, wo diese auf große Nachfrage stößt.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

Durch die Bezuschussung des privaten Erwerbs von Lastenfahrrädern fördert die Stadt Erlangen nachhaltige Mobilität und trägt somit maßgeblich zum Klimaschutz bei. Jeder nicht mit dem Pkw, sondern mit dem Fahrrad zurückgelegte Personenkilometer spart 147g CO2 ein.

 

Durch das Förderprogramm wird die Präsenz von alternativen umweltfreundlichen Transportmitteln, wie Lastenfahrrädern gestärkt und erhöht somit auch den Radverkehrsanteil in Erlangen. Alle geförderten Lastenfahrräder sind als solche durch einen Aufkleber der Stadt Erlangen gekennzeichnet und wirken so als Multiplikatoren.

 

            ja, positiv*

            ja, negativ*

            nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

             ja*

             nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten: 55.000

bei IPNr.: 561.884

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: aktueller Stand Förderprogramm Lastenräder am 3.9.2020