Betreff
Auflösung der Container-Flüchtlingsunterkünfte, Antrag des Ausländer- und Integrationsbeirats vom 22.07.2020
Vorlage
50/016/2020
Aktenzeichen
V/50/502
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit eines Ersatzbaues der dezentralen Unterkunft in der Michael-Vogel Str. 59 unter Einbeziehung aller relevanter Stellen abzuklären und über die Ergebnisse zu berichten.


Mit Antrag vom 22.07.2020 fordert der AIB den Stadtrat auf die Container-Flüchtlingsunterkünfte in der Michael-Vogel-Straße, der Schallershofer Straße und der Marie-Curie-Straße aufzulösen und Finanzmittel zur Planung und zum Bau von Ersatzunterkünften bereitzustellen.

 

1.      Ergebnis/Wirkungen

Es sollen Möglichkeiten und Bedingungen abgeklärt werden, ob die dezentralen Unterkünfte, die in Erlangen noch in mobiler Bauweise vorhanden sind (Unterkünfte in der Michael-Vogel-Straße, der Schallershofer Straße und der Marie-Curie-Straße), ersetzt werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bewohner*innen innerhalb des Stadtgebiets Erlangen entsprechend untergebracht werden können.

 

 

2.      Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

Das bayerische Aufnahmegesetz (AufnG) regelt in Art. 4 Abs 1., dass Ausländer, die nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes oder nach Art. 5a des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze leistungsberechtigt sind, in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen. Eine entsprechende Regelung gibt es auch in § 53 Abs. 1 des Asylgesetzes (AsylG).

 

Die Regierungen errichten und betreiben bei Bedarf Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte. Nach Art. 6 AufnG erfolgt die Unterbringung zuerst in Gemeinschaftsunterkünften der Regierung. Wenn diese nicht mehr ausreichen, wird die Aufgabe der Unterbringung Kommunen wie z.B. der Stadt Erlangen übertragen; sie erfüllen damit eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Die Kosten der Aufgabe werden vom Freistaat Bayern erstattet. Außerdem steuert die jeweilige Regierung den Aufbau und Abbau an Plätzen in dezentralen Unterkünften im Regierungsbezirk nach der entsprechend festgelegten Quote. Eine Änderung des Bestandes an dezentralen Unterkünften ist somit immer eng mit der Regierung von Mittelfranken abzustimmen und dort sind entsprechende Genehmigungen einzuholen.

 

In Erlangen bestehen derzeit zwei Gemeinschaftsunterkünfte und elf dezentrale Unterkünfte, von denen vier Standorte mit mobilen Wohnanlagen ausgestattet sind.

 

In den drei Containerstandorten Michael-Vogel-Straße, Schallershofer Straße und Marie-Curie-Straße sind derzeit vor allem Staatsangehörige aus den Herkunftsländern mit niedriger Schutzquote untergebracht. Die Asylanträge der Asylbewerber aus den Herkunftsländern mit niedriger Schutzquote werden vom Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF) mehrheitlich abgelehnt. Nach einer Ablehnung des Asylantrags kommt es in vielen Fällen nicht zu der von den zuständigen Behörden bezweckten Ausreise. Die betroffenen Personen befinden sich für eine unbestimmte Zeit im Klageverfahren gegen den Ablehnungsbescheid des BAMF oder erhalten aus verschiedenen Gründen Duldungen. Die Geduldeten sind für die Vermittlung von Sozialwohnungen nicht antragsberechtigt und haben unter anderem auch wegen der aufenthaltsrechtlichen Hürden kaum Chancen auf Erteilung einer Auszugserlaubnis aus der Gemeinschaftsunterkunft. Selbst mit einer Auszugserlaubnis können die Betroffenen auf dem freien Wohnungsmarkt kaum eine Wohnung finden, weil sie in der Regel nur eine Duldung für sechs Monate besitzen. Deswegen ist damit zu rechnen, dass der Großteil der Bewohner*innen der Containerstandorte noch lange Zeit da wohnen wird.

 

Die Bewohner*innen der Containerunterkünfte sind aufgrund des Duldungsstatus oft auch von Besuch des Integrationskurses ausgeschlossen. Da aber viele dieser Menschen seit mehreren Jahren in Erlangen leben und wahrscheinlich auch weiterhin leben werden, fördert das Sozialamt der Stadt Erlangen Deutschkurse, an denen insbesondere dieser Personenkreis teilnimmt. Es wäre hilfreich und sinnvoll, dass neben der Sprachförderung und sonstigen Maßnahmen zu einer besseren Integration auch die Wohnverhältnisse der Bewohner*innen in den Gemeinschaftsunterkünften verbessert werden. Eine Unterbringung mit eigener Nasszelle und eigener Küche wäre eine deutliche Verbesserung für die Bewohner*innen der Containerunterkünfte.

 

Seit April 2016 besteht generell ein durch die Regierung von Mittelfranken ausgesprochener Anmiet- und Baustopp neuer dezentraler Unterkünfte. Die Stadt Erlangen ist aufgefordert, dezentrale Unterkünfte abzubauen und ist dieser Aufforderung in den letzten Jahren auch nachgekommen.

 

Nach einer aktuellen Auskunft der Regierung von Mittelfranken ist jedoch der Ersatz bestehender Unterkünfte durch Neubauten möglich, da in der Stadt Erlangen weiterhin Bedarf an unterzubringenden Flüchtlingen besteht. Aufgrund der Zuweisungsquote für die Stadt Erlangen darf ein weiterer Abbau ohne Ersatz nicht erfolgen. Die Erhaltung von mindestens 50 Plätzen ist zur Unterbringung der Bewohner absolut notwendig.

 

Die Errichtung von Ersatzbauten und die dazugehörige Kostenübernahme sind im Einzelfall mit der Regierung von Mittelfranken konkret abzusprechen und anschließend bei der Regierung von Mittelfranken zu beantragen. Hierzu ist eine Projektbeschreibung mit Plänen und Machbarkeitsstudien bezgl. der Planungen vorzulegen.

 

Die Finanzierung von Planung und der Bau einer Ersatzunterkunft müsste nach Auskunft der Regierung – wie bei dem seinerzeitigen Projekt am Erlanger Weg - aus stadteigenen Mitteln oder über die GEWOBAU erfolgen.

 

Anschließend wäre - nach derzeitigem Stand - eine Anmietung einer solchen Ersatzunterkunft zu einem ortsüblichen Mietpreis durch die Regierung von Mittelfranken möglich; im Vorfeld ist jedoch die Genehmigung der Regierung von Mittelfranken und über die Regierung auch die Genehmigung des Staatsministeriums einzuholen.

 

Die beiden Standorte mobiler Wohneinheiten in der Marie-Curie-Straße und der Schallershofer Straße sind aufgrund anderer Planungen für einen Ersatzbau nicht geeignet. Die mobilen Wohneinheiten in der Michael-Vogel-Straße 59 sind durchaus diskutabel. Allerdings muss geprüft werden, ob die derzeitigen baurechtlich gesehen temporären Standorte für einen dauerhaften Ersatzbau zulässig sind.

 

In die dezentrale Unterkunft in der Michael-Vogel Str. werden derzeit keine neuen Bewohner*innen zugewiesen und es stehen einige Auszüge (insbesondere von Familien) an. Aus Sicht der Unterkunftsverwaltung wäre es deshalb denkbar, dass die derzeitigen Bewohner*innen der mobilen Wohneinheiten aus der Michael-Vogel Str. 59 verlegt werden und die Container durch einen Neubau ersetzt werden.

 

Als Beispiel könnte die Gemeinschaftsunterkunft (der Regierung) Am Erlanger Weg herangezogen werden; dieses Gebäude wurde von der GEWOBAU errichtet und an die Regierung von Mittelfranken vermietet. In diesem Gebäude gibt es ausschließlich Zimmer mit Küche und sanitären Anlagen.

Ein solcher Neubau in der Michael-Vogel-Straße mit ca. 50 Plätzen könnte als Ersatz für die Containerstandorte Michael-Vogel Straße, Marie-Curie-Straße und Schallershofer Straße dienen.

 

Im Stadtteil Anger befinden sich in direkter Nachbarschaft zur Michael-Vogel Str. 59 zwei weitere große Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Mittelfranken. Eine Erhöhung der bisherigen Kapazität der Unterkunft würde die Zahl der Flüchtlinge im Angerbereich, in dem auch viele andere Neuzuwanderer wohnen, weiter steigen lassen und würde dem bisherigen Ansatz der Segregationsvermeidung zuwiderlaufen.

Inwieweit zur besseren Integration der geflüchteten Menschen eine Verteilung über das Stadtgebiet oder die Unterbringung in kleinere Unterkünfte möglich ist, muss im Rahmen der Planungen mitbedacht und einer Klärung zugeführt werden.

 

         Da die mobilen Wohneinheiten überwiegend über Elektroradiatoren beheizt werden und unzureichend isoliert sind, wirkt sich der Ersatz dieser positiv auf den Klimaschutz aus.

 

 

3.      Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 


 

4.      Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag des AIB vom 22.07.2020 (AntragsNr.158/2020)