„Beihilfe nach AGVO Art. 56 für den Erlanger Schlachthof – Erneuerung der NH3-Kälteanlage“
Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Auszahlungen um
IP-Nr. 573.850 Investitionszuschüsse (ESG) |
Kostenstelle 200090 Allgem.
KST Amt 20 (Stadtkämmerei) |
Produkt
57340010 |
1.500.000 € für |
Sachkonto 017702 Zugänge Immat.VG a. gel. Zuwend a. priv. Unternehmen |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung
IP-Nr. 366C.404 Generalsanierung Frankenhof |
Kostenstelle 240090 Allgem. KST Amt 24 |
in Höhe
von |
750.000 € bei |
Produkt 36620010 Leistungen
für Jugendeinrichtungen |
Sachkonto 032202 Zug. Gebäude, Aufb. u. Betriebsvor. v. soz.
Einrichtg. |
||
Allgemeiner Haushalt |
Kostenstelle 202090 Allgem. KST Abt. Gemeindesteuern |
und in
Höhe von |
750.000 € bei |
Produkt 11130010 Finanzmanagement |
Sachkonto 559201 Verzinsung v. Steuernachzahlungen (Gew.st.-guth.) |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des
Leistungsangebots / der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-,
Sach- und / oder Personalmittel notwendig:
Für den
Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
-- € |
Im
Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
71.000 € |
Es stehen
Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
|
Bisherige
Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe
von |
-- € |
|
|
Summe der bereits
vorhandenen Mittel |
71.000 € |
Gesamt-Ausgabebedarf
(inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
1.571.000 € |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2020
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Gewährung der Investitionsbeihilfe ist gem. Rahmenvertrag vom 04./05.05.2020 zum Verkauf der Erlanger Schlachthof GmbH mit der Verpflichtung verbunden, den Betrieb des Schlachthofs weiterhin allen Interessierten zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen als lokale Infrastruktur zur Schlachtung zur Verfügung zu stellen. Die Investitionsbeihilfe ist für Investitionen in die Schlachthof-Infrastruktur zu verwenden.
Die Erlanger Schlachthof GmbH hat nun einen schriftlichen Beihilfeantrag für die dringend notwendige Erneuerung der NH3-Kälteanlage gestellt.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Bereits mit Beschluss vom 20.02.2020 hat der
Stadtrat die Verwaltung ermächtigt und beauftragt, der Erlanger Schlachthof
GmbH eine Investitionsbeihilfe in Höhe von 1.500.000 € gem. Art. 56 AGVO
auszuzahlen.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Mittel für die Investitionsbeihilfe gem. Art. 56 AGVO sind bereit zu
stellen.
5.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlagen: