Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Sachbericht zur Frequentierung und Tätigkeit der Antidiskriminierungsberatung
1. Beratung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet seit 2006 Benachteiligungen im Arbeitsrecht und im Zivilrecht, soweit sie an eines der sechs folgenden personenbezogenen Merkmale anknüpfen: Ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Die Antidiskriminierungsberatung arbeitet in allen Fällen konfliktmoderierend, das heißt, die vorgebrachten Schilderungen werden, soweit machbar, auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft und in gemeinsamen Gesprächen mit den Konfliktparteien wird nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Dabei zeigt sich, dass es den beschwerdeführenden Personen in der Regel nicht um einen Rechtsstreit geht, sondern um eine Anerkennung ihrer Befindlichkeit und eine mögliche Einsicht für den verletzenden Sachverhalt beim jeweiligen Gegenüber.
Im Zeitraum vom 1.1.2018 – 31.07.2020 sind insgesamt 43
direkte Anfragen bzw. Fälle an die Antidiskriminierungsberatung herangetragen
worden. Von den sechs personenbezogenen Merkmalen wurden bei den Fällen bis auf
eine Benachteiligung aus Altersgründen alle Themenfelder berührt, allerdings
liegt eine direkt nachweisbare Diskriminierung nach dem AGG in den wenigsten
Fällen vor. Die meisten Anfragen/Fallschilderungen gab es zu den
Themenbereichen ethnische Herkunft und Behinderung. Im Bereich Behinderung gab
es seit Beginn der Corona-Maßnahmen eine Steigerung der Anfragen in Bezug auf
das Thema Maskenpflicht.
Im genannten Zeitraum gab es zahlreiche weitere „informelle“
Anfragen per Mail oder telefonisch, bei denen es entweder um reine
Informationsweitergabe ging oder auch explizit keine Dokumentation gewünscht
wurde. Mehrere Anfragen wurden auch nach einem ersten Gespräch wieder
zurückgezogen oder Dritte wenden sich für die Betroffenen an die
Beratungsstelle, was natürlich ohne direkte Beauftragung durch die Betroffenen
selbst nicht weitergeführt werden kann. Nach wie vor ist immer noch eine
gewisse Unsicherheit bei den Betroffenen zu spüren, inwieweit sie sich trotz
der Begleitung durch die Antidiskriminierungsberatung auf eine
Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Gegenüber einlassen wollen. Dies ist vor
allem im Bereich ethnische Diskriminierung spürbar, die Betroffenen befürchten
des Öfteren im Nachgang persönliche Nachteile im weiteren Umgang mit den für
sie zuständigen Behörden.
Schwerpunkte bei den Anfragen drehen sich um die Themen
Wohnen, Arbeit und Aufenthalt, gefolgt von Beschwerden von Männern über den
Frauenbadetag in Erlangen. Insgesamt betreffen aber nur knapp 20% der
dokumentierten Fälle städtische Dienststellen.
Nur in einem einzigen Fall ist aus der Beratung im Anschluss eine juristische Auseinandersetzung hervorgegangen, die zugunsten der Betroffenen entschieden worden ist. Neben den im AGG aufgeführten Merkmalen werden immer wieder auch weitere Anfragen an die Antidiskriminierungsberatung herangetragen, Themenbereiche sind u.a. „soziale Diskriminierung“ und Mobbing.
2. Prävention
Die Antidiskriminierungsberatung ist laut Aufgabendefinition neben der Beratung proaktiv tätig und arbeitet unterstützend mit allen, die sich im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit engagieren wollen und die fachliche Beratung/Vernetzung im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit suchen. Folgende Arbeitsbereiche werden dabei durch die Antidiskriminierungsstelle betreut:
a) Demokratie leben
Seit
2017 nimmt die Stadt Erlangen am Bundesprogramm „Demokratie leben“ des
Ministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend teil. Durch das Programm werden in ganz
Deutschland Kommunen darin unterstützt, Demokratieförderung und
Extremismusprävention zu betreiben. Ziel der „lokalen Partnerschaft für
Demokratie“ ist es, auf kommunaler Ebene gemeinsame Strategien gegen
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zu entwickeln. Gemeinsam mit der
Koordinierungs- und Fachstelle des Programms, die beim Stadtjugendring
angesiedelt ist, ist die Antidiskriminierungsstelle als sogenanntes
„federführendes Amt“ für die Gesamtabwicklung des Programms verantwortlich.
b) Städtische Aktivitäten
Im Rahmen der Präventionsarbeit organisiert und koordiniert die Antidiskriminierungsberatung kommunale Veranstaltungsreihen wie die „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ (jährlich im März) oder die „Black History Weeks“ (jährlich im Oktober/November) und beteiligt sich im Gesamtkontext des Büros für Chancengleichheit und Vielfalt an der Gestaltung des deutschen „Diversity-Tags“.
Die Antidiskriminierungsberatung steht auch in regelmäßigem und engem Austausch mit den mittlerweile 11 Erlanger „Schulen ohne Rassismus“ (SOR-Schulen) und unterstützt bei regionalen und überregionalen Kontakten im Bereich der Anti-Rassismus-Arbeit (ECCAR, Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion, Aktion Courage).
c) Kontakte zu Firmen und Einrichtungen
2020 wurde die Antidiskriminierungsberatung auch von Firmen und Personalvertretungen angefragt, da im Zusammenhang mit der Ermordung des schwarzen Amerikaners George Floyd offensichtlich auch in Unternehmen das Bedürfnis wächst, pro-aktiv gegen Rassismus tätig zu werden. In Verbindung mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit soll dieser Bereich noch verstärkt werden, um das Engagement dieser Unternehmen zu unterstützen und mögliche weitere Unternehmen für dieses Engagement zu gewinnen
d) Empowerment
In Verbindung mit der Veranstaltungsreihe „Black History Weeks“ und der aktuellen Debatte um Rassismus ist es im Sommer 2020 gelungen, bei der bevorstehenden Gründung einer Ortsgruppe „People of Colour“ initiierend und begleitend mitzuwirken. Dies kann mittelfristig zu einer Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements aus einer Hauptgruppe von Betroffenen von ethnischer Diskriminierung führen.
e) Bayernweite Vernetzung
Unter der Regie von AGABY (Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Bayern) findet ein regelmäßiger Austausch der mittlerweile sechs kommunalen Antidiskriminierungsstellen in Bayern statt.