Betreff
Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
Vorlage
30/005/2020
Aktenzeichen
III/30; II/20
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Entwurf vom 27.10.2020, Anlage 1) wird beschlossen.


Die Hundesteuer für Therapiehunde, die eine zertifizierte Therapiehundeprüfung abgelegt haben und nachweislich für soziale und therapeutische Zwecke eingesetzt werden, soll um die Hälfte ermäßigt werden. Die Eignung und der Einsatz des jeweiligen Hundes zu den vorgenannten Zwecken ist jährlich nachzuweisen.

Anlass für die vorgeschlagene Änderung der Hundesteuersatzung ist die Eingabe einer Bürgerin. Die Satzung enthält bislang nur eine Steuerbefreiung für Hunde, die für „Blinde, Taube oder völlige Hilflose“ unentbehrlich sind (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“, „Gl“ oder „H“). Es gibt jedoch auch andere Krankheitsbilder, die nicht mit einem Merkzeichen bedacht werden, bei denen aber die Folgen einer Schwerbehinderung mittels eines notwendigen Assistenzhundes erheblich abgemildert werden könnten; Beispiele hierfür sind: Epilepsie, Narkolepsie oder posttraumatische Belastungsstörungen.

Auch die benachbarten kreisfreien Städte haben dieses Thema bereits in den jeweiligen Hundesteuersatzungen aufgegriffen. Die Stadt Nürnberg gewährt für Hunde, die für pädagogische, soziale oder therapeutische Zwecke eingesetzt werden, eine Steuerermäßigung um die Hälfte. Die Städte Fürth und Schwabach gewähren eine Steuerbefreiung, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Die Verwaltung hält es für sachgerecht, keine komplette Steuerbefreiung für die genannten Hunde zu gewähren, sondern - wie die Stadt Nürnberg - eine Ermäßigung um die Hälfte (vgl. § 5 Abs. 2 neu).

Da die derzeitige Fassung der Hundesteuersatzung an vielen Stellen nicht mehr der aktuellen Rechtslage und Rechtssprache entspricht und zudem zugleich die Gelegenheit genutzt wird, den Satzungstext gendergerecht zu formulieren, soll ein Neuerlass und nicht lediglich eine Satzungsänderung erfolgen.

 

 

Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

        nein

 

 

Haushaltsmittel

                    werden nicht benötigt, die Regelung kann jedoch zu Mindereinnahmen führen.


 

Anlagen:
1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer, Entwurf vom 27.10.2020

2. Synopse alte/neue Fassung