Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
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Kostenstelle
660290 Allg.
Kostenstelle Abt. Betrieb / Unterhalt Straßen |
Produkt
54121010 |
548.713,54 € für |
Sachkonto
524341 |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung
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Kostenstelle
201090 Allgem.
KST Abt. Haushalt |
in Höhe
von |
250.000,00 € bei |
Produkt
61211010 Kredite,
Darlehen, Schuldendienst, v. Dritten gew. Schuldendiensthilfen |
Sachkonto
551701 Zinsaufwendungen
an Kreditinstitute |
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Kostenstelle
202090 Allgem.
KST Abt. Gemeindesteuern |
in Höhe
von Produkt
11130010 |
298.713,54 € bei Sachkonto
559201 Verzinsung
v. Steuernachzahlungen (Gew.st.-guth.) |
Finanzmanagement |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den
Verwendungszweck stehen im allgemeinen Haushalt (Ansatz) zur Verfügung |
2.300.000,00 € |
Im Investitionsbereich
stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
0,00 € |
Es stehen
Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
0,00 € |
Bisherige
Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe
von |
0,00 € |
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Summe der
bereits vorhandenen Mittel |
2.300.000,00 € |
Gesamt-Ausgabebedarf
(inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
2.848.713,54 € |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2020
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit Schreiben vom 01.07.2020 teilte der EBE dem Amt 66 die Endabrechnung 2019 für den Straßenentwässerungsanteil (Kanalbenutzungsgebühr öffentlicher Grund) mit. Es ergibt sich eine Nachzahlung von 548.713,54 €, welche zum 03.08.2020 zur Zahlung fällig ist.
Die Mittel auf dem Konto 524341 wurden bereits in Höhe von 2.300.000 € für die Vorausleistungen 2020 benötigt.
Daher soll der Differenzbetrag auf dem Sachkonto bereitgestellt werden.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Die Nachzahlung
wird aus Einsparungen bei der Verzinsung von Steuernachzahlungen
(Gewerbesteuerguthaben) und bei den Zinsaufwendungen gedeckt.
Bei den Planungen
für den Haushalt 2020 wurden für die potentielle Aufnahme von Krediten aus
unverbrauchten Kreditermächtigungen der Vorjahre für mögliche Zinsen deutlich
über 200.000 € veranschlagt. Aufgrund der guten Liquidität im Jahr 2020 wurde
auf die Inanspruchnahme dieser Haushaltsreste endgültig verzichtet,
Zinszahlungen fallen insoweit nicht an. Diese Zinseinsparung kann daher zur
Deckung anderer Ausgaben herangezogen werden.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Kanalbenutzungsgebühren werden aus allgemeinen Haushaltsmitteln
gezahlt. Daher erfolgt die Deckung der Nachzahlung ebenfalls aus allgemeinen
Haushaltsmitteln.
5.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlagen: