Betreff
Mittelbereitstellung für die Nachzahlung von Kanalbenutzungsgebühren an den EBE (Endabrechnung 2019)
Vorlage
66/017/2020
Aktenzeichen
VI/66
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

 

Erhöhung der Aufwendungen um 

 

 

 

 

 

Kostenstelle 660290

Allg. Kostenstelle Abt. Betrieb / Unterhalt Straßen

 

 

Produkt 54121010
Baulicher Unterhalt von Straßen

 

 

 

548.713,54 € für

 

Sachkonto 524341
Kanalbenutzungsgebühren an EBE f. Gemeindestraßen

 

 

 

Die Deckung erfolgt durch Einsparung

 

 

 

Kostenstelle 201090

Allgem. KST Abt. Haushalt

 

 

 

in Höhe von

250.000,00 € bei

 

Produkt 61211010

Kredite, Darlehen, Schuldendienst, v. Dritten gew. Schuldendiensthilfen

 

 

Sachkonto 551701

Zinsaufwendungen an Kreditinstitute

 

 

 

 

Kostenstelle 202090

Allgem. KST Abt. Gemeindesteuern

 

 

in Höhe von

 

Produkt 11130010

298.713,54 € bei

 

Sachkonto 559201

Verzinsung v. Steuernachzahlungen (Gew.st.-guth.)

 

Finanzmanagement

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im allgemeinen Haushalt (Ansatz) zur Verfügung

 

2.300.000,00

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)             

0,00

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

0,00

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

 

0,00

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

2.300.000,00

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)              

2.848.713,54

 

Die Mittel werden benötigt         auf Dauer

                                                                einmalig im Haushaltsjahr 2020

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung      

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                                          

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Schreiben vom 01.07.2020 teilte der EBE dem Amt 66 die Endabrechnung 2019 für den Straßenentwässerungsanteil (Kanalbenutzungsgebühr öffentlicher Grund) mit. Es ergibt sich eine Nachzahlung von 548.713,54 €, welche zum 03.08.2020 zur Zahlung fällig ist.

Die Mittel auf dem Konto 524341 wurden bereits in Höhe von 2.300.000 € für die Vorausleistungen 2020 benötigt.

Daher soll der Differenzbetrag auf dem Sachkonto bereitgestellt werden.

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Nachzahlung wird aus Einsparungen bei der Verzinsung von Steuernachzahlungen (Gewerbesteuerguthaben) und bei den Zinsaufwendungen gedeckt.

Bei den Planungen für den Haushalt 2020 wurden für die potentielle Aufnahme von Krediten aus unverbrauchten Kreditermächtigungen der Vorjahre für mögliche Zinsen deutlich über 200.000 € veranschlagt. Aufgrund der guten Liquidität im Jahr 2020 wurde auf die Inanspruchnahme dieser Haushaltsreste endgültig verzichtet, Zinszahlungen fallen insoweit nicht an. Diese Zinseinsparung kann daher zur Deckung anderer Ausgaben herangezogen werden.

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Kanalbenutzungsgebühren werden aus allgemeinen Haushaltsmitteln gezahlt. Daher erfolgt die Deckung der Nachzahlung ebenfalls aus allgemeinen Haushaltsmitteln.

 


5. Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 


Anlagen: