Betreff
Aufstockung des Budgets zur Förderung von Lastenfahrrädern; Dringlichkeitsantrag der ÖDP vom 22.7.2020
Vorlage
31/016/2020
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Das von der Verwaltung empfohlene Vorgehen wird befürwortet:

·         Eine Aufstockung des Budgets für 2020 ist aufgrund ausreichender Mittel nicht erforderlich.

·         Die beantragte Abänderung der Aufteilung des Budgets nach verschiedenen Gruppen ist nicht erforderlich, da diese gemäß der geltenden Richtlinie drei Monate nach Förderbeginn ohnehin aufgehoben wird. Somit wird ab 16.9.20 keine gesonderte Aufteilung des Budgets mehr vorgenommen.

 

Der Antrag der ÖDP ist hiermit abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Das Förderprogramm zum Kauf von Lastenfahrrädern ist am 16. Juni in Kraft getreten. Der Zuschuss für den Kauf von Lastenfahrrädern hat zum Ziel umweltfreundliche Mobilität in Form von Radverkehr zu fördern. Bürgerinnen und Bürger sollen zum Umstieg von motorisiertem Individualverkehr zu Radverkehr motiviert und unterstützt werden. Viele der Antragsstellenden gaben bei Gründen an ihr KFZ verkauft zu haben, oder das Lastenfahrrad für Einkäufe, Ausflüge oder Kindertransport nutzen zu wollen. Durch die Bezuschussung des Erwerbs privater Lastenfahrräder wird ein weiterer Beitrag zur Erreichung der kommunalen Klimaschutzziele geleistet.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Das Budget, welches für die Lastenradförderung vorgesehen ist, wurde gemäß der Förderrichtlinie zu 70% für private Vereine und Initiativen mit Sitz und Wirkungskreis in Erlangen und zu 30% für Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Erlangen aufgeteilt. Diese Aufteilung kann gemäß Nr.11 der Förderrichtlinie nach Ablauf von drei Monaten nach Inkrafttreten für den jeweils anderen Bereich verwendet werden. Da bislang sehr wenig Anträge von Vereinen, Initiativen und Nutzungsgemeinschaften gestellt wurden, sind noch rund 27.000 € an Budget aus diesem Bereich verfügbar. Die auf der Warteliste befindlichen Antragsstellenden können somit voraussichtlich positiv berücksichtigt werden. Somit können voraussichtlich nach Ablauf der drei Monate (am 16.9.20) nach Förderbeginn, die Anträge der Warteliste positiv berücksichtigt werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Die derzeit gültige Förderrichtline endet zum 31.12.2020. Eine Weiterführung des Förderprogramms wird aus Sicht der Verwaltung als positiv bewertet. Falls das Programm fortgeführt werden soll, müssen entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Viele Antragsstellenden begründen ihren Antrag mit dem Umstieg vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf das Fahrrad und der Abschaffung eines Kraftfahrzeuges. Zudem sind unter den Antragsstellenden besonders viele Familien, die den Kindertransport mit einem Lastenfahrrad vornehmen möchten. Insoweit wäre die Förderung von Fahrradanhängern und insbesondere Kinderanhängern, ein weiterer Anreiz täglicher Fahrten umweltfreundlich mit dem Fahrrad durchzuführen. Es ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Nachfrage bei der Erlanger Bevölkerung besteht.  

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

Durch die Bezuschussung des privaten Erwerbs von Lastenfahrrädern fördert die Stadt Erlangen nachhaltige Mobilität und trägt somit maßgeblich zum Klimaschutz bei. Jeder nicht mit dem Pkw, sondern mit dem Fahrrad zurückgelegte Personenkilometer spart 147g CO2 ein.

 

Durch das Förderprogramm wird die Präsenz von alternativen umweltfreundlichen Transportmitteln, wie Lastenfahrrädern gestärkt und erhöht somit auch den Radverkehrsanteil in Erlangen. Alle geförderten Lastenfahrräder sind als solche durch einen Aufkleber der Stadt Erlangen gekennzeichnet und wirken so als Multiplikatoren.

 

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.884     

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1:

ÖDP Dringlichkeitsantrag Nr. 153/2020 Aufstockung des Budgets zur Förderung von Lastenfahrrädern