Betreff
Fraktionsantrag der CSU 071/2020 - Infektionsschutz in städtischen und städtisch genutzten Gebäuden prüfen
Vorlage
242/030/2020
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Fraktionsantrag Nr. 071/2020 der CSU (Anlage 1) ist damit bearbeitet.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Maßnahmen zu realisieren und über den Umsetzungsstand zu berichten.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Die städtischen wie auch städtisch genutzten Gebäude sollen für die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung wie auch für die Besucher*innen soweit baulich hergerichtet werden, dass neben persönlichen und organisatorischen Schutzmaßnahmen der Infektionsschutz in den Gebäuden ausreichend sichergestellt werden kann.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Nach derzeitigem Kenntnisstand sind

 

-      häufiges, gründliches Händewaschen (Kaltwasseranschluss ist hierbei ausreichend),

-      das Halten eines Abstands von mind. 1,5 m,

-      die Einhaltung der Nies- und Hustenetikette

 

die wichtigsten persönlichen Schutzmaßnahmen. Diese werden in den Gebäuden, die von den Ämtern und Dienststellen der Stadtverwaltung Erlangen genutzt werden, eingehalten. Auf den Verkehrswegen in den Gebäuden wird zudem ein Mund-Nasen-Schutz getragen. Darüber hinaus wurden durch die Ämter und Dienststellen jeweils organisatorische Schutzmaßnahmen umgesetzt.

 

Neben der Möglichkeit, sich über Tröpfchen und Aerosole zu infizieren, kann die Infektion über Flächenkontakt nicht ausgeschlossen werden. Das Robert-Koch-Institut veröffentlichte dazu „Hinweise zu Reinigung und Desinfektion von Oberflächen außerhalb von Gesundheitseinrichtungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ (Stand: 03.07.2020) und führt darin aus:

 

„… Eine Kontamination der Oberflächen in der unmittelbaren Umgebung von infizierten Personen ist nicht auszuschließen. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen jedoch bisher nicht vor.

In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die konsequente Umsetzung der Händehygiene die wirksamste Maßnahme gegen die Übertragung von Krankheitserregern auf oder durch Oberflächen darstellt.

In Außenbereichen bzw. in öffentlichen Bereichen steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.

Ob eine Desinfektion von bestimmten Flächen außerhalb von Gesundheitseinrichtungen überhaupt notwendig ist, sollte im Einzelfall anhand der tatsächlichen Kontamination der Fläche entschieden werden. …“

 

 

In Abstimmung mit dem Katastrophenschutzstab der Stadt Erlangen wurde festgelegt, die Reinigungszyklen in den städtischen und städtisch genutzten Gebäuden zu erhöhen. Auf die ausreichende Nachfüllung von Flüssigseife und Einmalhandtüchern wird geachtet.

 

Beispielsweise wurde in Schulen die tägliche Reinigung pro Reinigungsrevier um eine Stunde erhöht, um die wesentlichen Kontaktflächen wie Tische, Stühle, Tür- und Fenstergriffe zu reinigen. Die ausführenden Firmen wurden und werden darüber belehrt und es erfolgen stichprobenartige Kontrollen. Ähnlich wird in Bereichen mit hohem Bürgerverkehr vorgegangen – die Kontaktflächen werden täglich gereinigt. Dies bedeutet insgesamt ein Mehraufwand; dessen Kompensation durch Verringerung anderer Reinigungsleistungen erfolgte nicht.

 

Je nach aktuellem Kenntnisstand wird der Reinigungsaufwand weiterhin geprüft und entsprechend angepasst. Die zusätzliche Desinfektion der Flächen wurde bisher nicht gefordert. Ämter und Dienststellen haben je nach Bedarf Desinfektionsspender aufgestellt.

 

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

1.    Berücksichtigung des Infektionsschutzes bei investiven Baumaßnahmen (Neubaumaßnahmen, Generalsanierungen) wie auch im Bauunterhalt

 

Eine weitestgehend kontaktlose Nutzung von Gebäuden wäre mit sehr hohem baulichen Aufwand und nachfolgendem Wartungsbedarf verbunden. Nach heutigem Kenntnisstand wird eingeschätzt, lediglich Bereiche mit hohem Publikumsverkehr nach Möglichkeit berührungsarm auszustatten.

 

Der Einbau berührungsloser Waschtischarmaturen und Bewegungsmelder zur Beleuchtungssteuerung ist bereits städtischer Standard bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von WC-Anlagen und ist wirtschaftlich darstellbar.

 

Als weitere Maßnahme des kontaktarmen Nutzens von Gebäuden dient die Installation von Bewegungsmeldern zur berührungslosen Beleuchtungssteuerung von Fluren und ggfls. Teeküchen. Dies wird als Standard festgelegt.

 

Bei geplanten und laufenden Baumaßnahmen wird die Berücksichtigung von Maßnahmen zum Infektionsschutz aus baulicher Sicht jeweils mit dem Nutzer abgestimmt. Als Beispiel werden hier die Baumaßnahmen Kultur- und BildungsCampus (KuBiC) Frankenhof und Berufsschule am Campus berufliche Bildung Erlangen (CBBE) aufgeführt:

 

 

Generalsanierung, Umbau und Erweiterung KuBiC Frankenhof

 

Der Haupteingang, über den der Besucherverkehr organisiert wird, öffnet über Schiebetüren kontaktlos. Der danebenliegende zweite öffentliche Zugang, der zur Überwindung der Bestandssockelhöhe von ca. 1,30 m mit einem Außenaufzug ausgestattet wird, öffnet ebenso kontaktlos über Schiebetüren. Der Außenaufzug selbst wird mit einem Holtaster bedient. Eine Berührung kann neben dem Handkontakt auch mit einfachen Hilfsmitteln erfolgen. Eine berührungslose Bedienung ist technisch sehr aufwändig herzustellen und wird daher als unverhältnismäßig eingeschätzt. Die Aufstellung von Desinfektionsspendern in den Eingangsbereichen ist möglich.

 

Im weiteren Verlauf der Flure werden notwendige Türen mit Feststellanlagen offengehalten. Darüber hinaus: Alle Lüftungsanlagen wie die des Wirtschaftsbereiches mit Küche laufen ohne Umluft, es erfolgt eine Frischluftansaugung bei Wärmerückgewinnung aus der Abluft.

 

 

CBBE, Berufsschule – Neubau Werkstätten und Sanierung gewerblicher Trakt

 

Hauptaugenmerk gilt hier den Haupteingängen des Schulgebäudes: Hier ist vorgesehen, an den vier Hauptzugängen zum Gebäude jeweils auch einen separaten Türflügel als barrierefreien Zugang mit Zugangschip und Motorantrieb auszustatten. Im Gebäude sollen in den Fluren auf dem Weg zu Aufzügen und WCs Türen mit Feststellanlagen eingebaut werden (nicht alle Flurtüren und nicht ins Treppenhaus). Das heißt, die Hauptzugänge sind für nicht gehandikapte Nutzer*innen wie bisher mit Hand zu öffnen, die Türen mit Feststellanlagen in den Fluren sind -wenn geschlossen- mit Hand zu öffnen und die Treppenhaustüren sind genauso wie Raum- und WC-Türen mit Hand zu öffnen. Für die berührungslose Ausführung lediglich der vier Haupteingänge wären ca. 50 T€ Investitionskosten sowie jährliche Wartungskosten von ca. 20 T€ notwendig.

 

Das Gebäude wird weitestgehend von ortskundigen Personen genutzt. Die Zugänge der einzelnen Bereiche sind mit Zugangsbeschränkungen versehen. Dies dient auch dem Amokschutz. Bei dem Nutzerkreis der Berufsschule kann vorausgesetzt werden, dass die Lage von WCs mit den entsprechend ausgestatteten Waschgelegenheiten bekannt ist und diese auch im Sinne des Infektionsschutzes genutzt werden. Die Aufstellung von Desinfektionsspendern in den Eingangsbereichen ist möglich. Die berührungslose Ausstattung der Haupteingangstüren wir daher nicht als notwendig erachtet.

 

Darüber hinaus: Alle Lüftungsanlagen wie die der Mensa laufen ohne Umluft, es erfolgt eine Frischluftansaugung bei Wärmerückgewinnung der Abluft.

 

 

2.    Berücksichtigung des Infektionsschutzes in bestehenden städtischen Gebäuden

 

Aufgrund der unterschiedlichen Dienstgeschäfte der einzelnen Ämter in Bezug auf Tätigkeiten, Besucherkontakte und Raumnutzungen wurden alle Ämter der Stadtverwaltung abgefragt, ob aus ihrer Sicht neben den bereits eingeleiteten organisatorischen Regelungen auch bauliche Maßnahmen notwendig sind (Anlage 2). Beteiligt wurden darüber hinaus der Personalrat, die Sicherheitsfachkraft und der betriebliche Sozialdienst mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement.

 

Die Rückmeldungen der Ämter wurden ausgewertet. Folgende Maßnahmen werden zur Umsetzung vorgeschlagen:

 

 

WC-Bereiche: Berührungslose Waschtischarmaturen, Seifen- und Desinfektionsspender, Bewegungsmelder zur Beleuchtungssteuerung

 

Die Nachrüstung von berührungslosen Waschtischarmaturen sowie Bewegungsmeldern zur Beleuchtungssteuerung in städtischen Gebäuden soll angesichts der derzeitigen Lage forciert werden. Eine hohe Priorität hat dabei das Rathaus aufgrund der hohen Anzahl an Arbeitsplätzen. Der Umbau soll abschnittsweise und möglichst im Zuge sonstiger Baumaßnahmen erfolgen. Als 1. Bauabschnitt wird der Umbau im Erd- und 1. Obergeschoss in 2020/21 festgelegt.

 

Die grundsätzliche Ausstattung von WCs mit berührungslosen Seifen- sowie Desinfektionsspendern wird nicht als notwendig erachtet, da im Prozess des gründlichen Händewaschens mit Seife -wie oben dargelegt- eine mögliche Infektion ausgeschlossen werden kann.

 

Das Aufstellen von Desinfektionsspendern in Räumen und Verkehrswegen der Dienstgebäude verbleibt in der Verantwortung der Ämter nach jeweiliger Gefährdungseinschätzung und wird durch das GME unterstützt.

 

 

Nachrüstung berührungsloser Türöffnungen

 

Die Notwendigkeit der kontaktlosen Öffnung von Haupteingangstüren sollte vom Umfang des Besucherverkehrs abhängig sein. Sie wird dies z.B. beim Umbau des Erdgeschosses des Rathauses berücksichtigt.

 

Innentüren in Verkehrswegen sind grundsätzlich mit Feststellanlagen ausgerüstet. Erforderliche Nachrüstungen aufgrund einer Neueinschätzung der konkreten Situation sollen im Rahmen des jährlichen Bauunterhalts und nach Einschätzung aus den Begehungen berücksichtigt werden.

 

Türen zu notwendigen Treppenräumen besitzen i.R. keine Feststellanlagen. Türen zu WCs sind im Regelfall ebenso nicht berührungslos bedienbar. In Abwägung des Nutzens im Sinne Infektionsschutz gegenüber dem Investitions- und Wartungsaufwand wird von der Umrüstung abgesehen.

 

 

Bürgerbüro im Rathaus, Einbau eines WCs für die Mitarbeitenden

 

Der Einbau eines zusätzlichen WCs im Erdgeschoss für die Mitarbeitenden des Bürgerbüros ist nur mit unverhältnismäßig hohem technischen Aufwand möglich: Ein innenliegendes WC benötigt Lüftung und Entlüftung, welche hier auf kurzem Weg nicht hergestellt werden kann. WCs für Beschäftigte sind im Bereich des Bürgerbüros auch im Untergeschoss vorhanden.

 

 

Nachrüstung von Gegensprechanlagen

 

Aufgrund von Zugangsbeschränkungen zu den Dienstgebäuden sowie mittelfristig durch den Einbau von Zugangssystemen kann eine Gegensprechanlage den Dienstbetrieb erleichtern. Konkret wird der Einbau einer Gegensprechanlage im Ämtergebäude Museumswinkel gefordert und als sinnvoll erachtet.

 

Der Einbau soll beim Umbau des Gebäudes im Zuge der Baumaßnahme Technisches Rathaus erfolgen. Wird die Ämterunterbringung des Referats VI an anderer Stelle erfolgen, soll der Einbau im Zuge des notwendigen barrierefreien Umbaus des Museumswinkels berücksichtigt werden. Beide Baumaßnahmen sind noch nicht in der Fortschreibung der mittelfristigen Haushaltsplanung enthalten. Der Aufwand des zwischenzeitlichen provisorischen Einbaus einer Gegensprechanlage wird geprüft.

 

 

 

3.       Berücksichtigung des Infektionsschutzes in angemieteten Flächen

 

Zur Nachrüstung berührungsloser Waschtischarmaturen sowie von Bewegungsmeldern zur Beleuchtungssteuerung in WCs und Fluren sind hier die Vermieter zuständig. Das Gebäudemanagement wird auf die Vermieter zur Abfrage der Bereitschaft und der Höhe der Kosten zugehen. Der Umbauaufwand wäre von der Stadt zu tragen und wird ggfls. für den Haushalt 2022 angemeldet.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

Ca. 50.000 €

bei Sachkonto: 521112

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Sk  521112

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Nr. 1: Fraktionsantrag Nr. 071/2020 der CSU
                               Nr. 2: Ämterabfrage