- Den Schulen wird die Möglichkeit eingeräumt,
aus ihrer Sicht zwingend notwendige Schutzausrüstung (z.B. Spuckschutz für
Klassenzimmer, Desinfektionsmittelspender) selbst zu beschaffen und direkt
über das eigene Subbudget im Rahmen der vorhandenen Mittel abzurechnen.
- Eine Erhöhung der Schulsubbudgets erfolgt nicht.
- Der Dringlichkeitsantrag Nr. 148/2020 der CSU-Fraktion vom 21.07.2020 ist hiermit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit
Dringlichkeitsantrag 148/2020 beantragt die CSU-Stadtratsfraktion
a. die Ausstattung der Klassenzimmer, in denen Waschbecken vorhanden, diese aber nicht mit Seifenspendern und Einmalhandtuchspendern ausgestattet sind, mit Desinfektionsmittelspendern und Handreinigungsmöglichkeiten in Form von Seifenspendern und Trocknungsmöglichkeiten nachzurüsten
b. das Schulverwaltungsamt erstattet den Schulen die Kosten für die von ihnen für die Klassenzimmer (Lehrkräftepulte) selbst beschafften Spuckwände oder erlaubt eine Abrechnung der Anschaffungen über das Subbudget der Schule.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Grundsätzlich entspricht die bisherige Ausstattung der Schulen dem vorgegebenen Hygieneplan des Kultusministeriums mit Seifenspendern und Trocknungsmöglichkeiten in den sanitären Bereichen.
Der Hygieneplan des Kultusministeriums zur Einhaltung des Infektionsschutzes an bayerischen Schulen (siehe Anhang) sieht als eine der zu beachtenden Verhaltensregeln unter anderem das regelmäßige Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden) vor. Hierzu sind gemäß vorstehendem Hygieneplan die Sanitärräume mit Flüssigseife und Handtrocknungsmöglichkeit auszustatten. Eine Ausstattung der Schulen mit Desinfektionsmittelspendern ist nach dem Hygieneplan des Kultusministeriums nicht vorgesehen.
In den Erlanger Schulen sind die Sanitärräume –gemäß Hygieneplan- mit Seifenspendern und Einwegpapierhandtüchern ausgestattet. Hiermit wird die gebotene Handhygiene ermöglicht und bei ordnungsgemäßer Ausführung auch sichergestellt. Die Hausverwalter sichten regelmäßig, ob die Seifenspender und die Papierhandtuchspender ausreichend befüllt sind.
Abweichend von vorstehender
Ausstattung werden auch in den Klassenzimmern, in denen sich noch Waschbecken
mit Seifenspendern befinden, diese Spender mit Seife befüllt und
Papierhandtücher zum Trocknen bereitgelegt.
Darüber hinaus wurden bisher Spuckschutzwände für die Sekretariate sowie für
die Mensen finanziert.
Lediglich Masken für Schüler*innen und Lehrpersonal sowie Spuckwände für die Lehrerpulte wurden bisher als persönliche Schutzausrüstung eingestuft und daher nicht über die Subbudgets der Schulen finanziert.
Insgesamt wurden bislang über die Subbudgets für Schutzausrüstung rd. 20.000 € durch das Schulverwaltungsamt aufgewendet.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Erfahrung der letzten Monate hat gezeigt,
dass die Situation von Schulleitungen und Lehrkräften sehr unterschiedlich
gesehen wird und die individuellen Sicherheitsbedürfnisse sehr unterschiedlich
ausgeprägt sind. Nicht alle Lehrkräfte wollen und benutzen einen Spuckschutz,
während andere Lehrkräfte diesen für unerlässlich halten. Ebenso verhält es
sich mit Desinfektionsschutzmitteln etc.
Angesichts der Tatsache, dass die Lage an den Schulen aufgrund der anhaltenden Corona-Problematik ohnehin schwer genug ist, wird zukünftig die Möglichkeit eingeräumt, dass die Schulen Kosten für notwendig erachtete Schutzausrüstung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht über ihre jeweiligen Subbudgets im Rahmen der vorhandenen Mittel abrechnen können. Die Beschaffungsvorgänge sind über die Schulen sicherzustellen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Zusätzliche Haushaltsmittel
werden nicht benötigt, da keine Erhöhung der Subbudgets erfolgt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
- Dringlichkeitsantrag
148/2020 vom 21.07.2020
- COVID-19-Pandemie:
Hygieneplan zur Einhaltung des Infektionsschutzes an
Bayerischen Schulen (vgl. §
15a Abs. 2 Satz 1 5. BayIfSMV)
- Protokollvermerk aus der 4. Sitzung des Stadtrates der Stadt Erlangen