Betreff
Kulturpolitische Leitsätze der Stadt Erlangen
Vorlage
IV/002/2020
Aktenzeichen
IV
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, weitere, sich daraus ableitende Handlungsempfehlungen und Maßnahmen unter Einbezug der Kulturschaffenden zu entwickeln.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Kulturpolitik ist Gesellschaftspolitik. In unserer sich schnell wandelnden Gesellschaft sieht Referat IV Handlungsbedarf, um das Wirkungs- und Betätigungsfeld der Kulturarbeit in Erlangen zu definieren und Haltung zu zeigen. Es ist notwendig, sich der Grundsätze zu versichern, auf denen kulturpolitische Entscheidungen einer Stadt beruhen. Durch Covid-19 werden manche Entwicklungen gebremst, andere beschleunigt. Es ist dabei Aufgabe der Kulturpolitik, diese Entwicklungen zu beobachten und durch kulturpolitische Maßnahmen zu steuern.

Die vorliegenden kulturpolitischen Leitsätze schaffen dafür die Grundlage und verstehen sich als handlungsleitend. Sie prägen das Kulturförderverständnis der Stadtverwaltung. Eine demokratische Gesellschaft, die den Diskurs befördert, ist dabei stets das Ziel.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Erlanger Kulturverwaltung begann mit dem Prozess der Erstellung der vorliegenden Leitsätze im Rahmen der jährlichen Klausurtagung Ref. IV im Januar 2020. Referentin, Amtsleiter*innen und Stabstellen einigten sich einstimmig auf die bestehende Notwendigkeit eines Papiers, das Handlungsfelder und Haltungen für die Erlanger Kulturarbeit beinhalten soll. Dr. Patrick S. Föhl, Leiter des Netzwerks Kulturberatung und erfahrener Moderator bei Kulturentwicklungsprozessen, begleitete den Auftakt und die folgenden Schritte. Im Jahresverlauf wurde intern in Referat IV ein Entwurfspapier in mehreren Workshops erarbeitet und mit den Dienststellen abgestimmt. Diese erste Fassung der „Kulturpoltischen Leitsätze der Stadt Erlangen“ wird heute den Ausschussmitgliedern und Rät*innen vorgestellt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In weiteren Schritten sollen Ämter und Dienststellen in Ref IV mit der Operationalisierung der Inhalte der Leitsätze – auch unter Einbindung der Kulturschaffenden – beginnen.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: