1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere, sich daraus ableitende Handlungsempfehlungen und Maßnahmen unter Einbezug der Kulturschaffenden zu entwickeln.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Kulturpolitik
ist Gesellschaftspolitik. In unserer sich schnell wandelnden Gesellschaft sieht
Referat IV Handlungsbedarf, um das Wirkungs- und Betätigungsfeld der
Kulturarbeit in Erlangen zu definieren und Haltung zu zeigen. Es ist notwendig,
sich der Grundsätze zu versichern, auf denen kulturpolitische Entscheidungen
einer Stadt beruhen. Durch Covid-19 werden manche Entwicklungen gebremst,
andere beschleunigt. Es ist dabei Aufgabe der Kulturpolitik, diese
Entwicklungen zu beobachten und durch kulturpolitische Maßnahmen zu steuern.
Die vorliegenden kulturpolitischen Leitsätze schaffen dafür die Grundlage und verstehen sich als handlungsleitend. Sie prägen das Kulturförderverständnis der Stadtverwaltung. Eine demokratische Gesellschaft, die den Diskurs befördert, ist dabei stets das Ziel.
2.
Programme / Produkte / Leistungen /
Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Erlanger
Kulturverwaltung begann mit dem Prozess der Erstellung der vorliegenden
Leitsätze im Rahmen der jährlichen Klausurtagung Ref. IV im Januar 2020.
Referentin, Amtsleiter*innen und Stabstellen einigten sich einstimmig auf die
bestehende Notwendigkeit eines Papiers, das Handlungsfelder und Haltungen für
die Erlanger Kulturarbeit beinhalten soll. Dr. Patrick S. Föhl, Leiter des
Netzwerks Kulturberatung und erfahrener Moderator bei
Kulturentwicklungsprozessen, begleitete den Auftakt und die folgenden Schritte.
Im Jahresverlauf wurde intern in Referat IV ein Entwurfspapier in mehreren
Workshops erarbeitet und mit den Dienststellen abgestimmt. Diese erste Fassung
der „Kulturpoltischen Leitsätze der Stadt Erlangen“ wird heute den
Ausschussmitgliedern und Rät*innen vorgestellt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
In weiteren Schritten sollen Ämter und Dienststellen in Ref IV mit der Operationalisierung der Inhalte der Leitsätze – auch unter Einbindung der Kulturschaffenden – beginnen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: