Betreff
Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Fichtestraße sowie im südlichen Teil
der Max-Busch-Straße
Vorlage
66/015/2020
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Fichtestraße sowie im südlichen Teil der Max-Busch-Straße wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Umsetzung vorzubereiten und entsprechend den in der Begründung genannten Terminen zu realisieren.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen der Stadt Erlangen überaltern zunehmend, da viele von ihnen ihre übliche Nutzungsdauer bereits weit überschritten haben. Dem Substanzverlust von Leuchten, Tragsystemen, Schaltstellen und Straßenbeleuchtungskabeln ist durch kontinuierliche Erneuerungsmaßnahmen entgegenzuwirken. Die Folgen der Überalterung sind z.B. unnötig hoher Energieverbrauch sowie ein kontinuierlich steigender Wartungs- und Instandsetzungsaufwand zur Sicherstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit. Für die Erneuerung überalterter Beleuchtungsanlagen wurden im Rahmen der IP.Nr. 541.604 „Sonderprogramm Erneuerung überalterter Beleuchtungsanlagen“ entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt.

 

Die in den beiliegenden Planunterlagen dargestellten Beleuchtungsanlagen in der Fichtestraße sowie im südlichen Teil der Max-Busch-Straße sind aufgrund ihres sehr hohen Alters und des schlechten Zustandes als dringend zu erneuern einzustufen. In der Fichtestraße zwischen Max-Busch- und Loewenichstraße liegt seit Juni 2020 ein nicht zu lokalisierender Kurzschluss im Erdkabel (Ölpapier isoliert, Baujahr 1935) vor, wodurch hier ein provisorischer Betrieb nur noch per Luftkabel möglich ist. Neben den Kabeln haben auch die vorhanden Beton-Maste und Leuchten aus den 60er-Jahren ihre übliche Nutzungsdauer überschritten. Darüber hinaus entspricht hier die Straßenbeleuchtung mit ihren Beleuchtungskenngrößen wie Helligkeit, Gleichmäßigkeit und Farbwiedergabe nicht mehr den heutigen Anforderungen.

 

Zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit ist in den genannten Straßenabschnitten eine neue, dem Stand der Technik entsprechende Straßenbeleuchtungsanlage herzustellen. Günstig ist hier, dass in der Fichtestraße östlich der Max-Busch-Straße und in der südlichen Max-Busch-Straße bereits neuere kunststoffisolierte Kabel liegen, sodass in diesen Bereichen der Gehweg nur punktuell geöffnet werden muss.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Beleuchtungsanlage im vorgenannten Straßengebiet wird nach den aktuellen Richtlinien und Normen für eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung entsprechend neu konzipiert. Dies hat zu Folge, dass die vorhandene und überalterte Anlage größtenteils abgebrochen und durch eine neue Beleuchtungsanlage mit zum Teil neuen Maststandorten ersetzt wird.

Es ist der Einsatz von energieeffizienten LED-Leuchten mit warmweißem Licht und guter Farbwiedergabe vorgesehen. Die Montage der Leuchten erfolgt auf Alumasten mit einer Lichtpunkthöhe von 7,5 m.

Insgesamt sind in dem Bereich 16 Leuchtstellen neu zu errichten und 13 alte rückzubauen. Gleichzeitig werden auch die störanfälligen und überalterten Straßenbeleuchtungskabel erneuert und die vorhandenen Stromkreise optimiert. Insgesamt wird eine Straßenlänge von 650 m mit moderner Straßenbeleuchtungstechnik ausgestattet. Die Standorte der Maste und der Verlauf des Grabens wurden unter Beachtung des Baumbestandes optimiert.

Die geschätzten Investitionskosten für die geplante Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 115.000 €.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Entsprechend der beschlossenen Ausführungsplanung wird die bauliche Umsetzung für das Frühjahr 2021 vorbereitet. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (keine Ausfallzeiten) ist eine aufwendige Terminplanung und Projektorganisation erforderlich.

Rechtzeitig vor Baubeginn werden die betroffenen Anlieger über die Ausführung der Baumaßnahme informiert.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

Begründung:

Baumaßnahmen haben grundsätzlich negative Auswirkungen auf das Klima. Durch den Einsatz von effizienten LED-Leuchten wird der Energieverbrauch reduziert und somit in der Gesamtbetrachtung ein positiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet.

 

Die Maßnahme ist zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit unbedingt erforderlich.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Ca. 115.000 €

bei IPNr.: 541.604

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.604

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                       28.08.2020, gez. i. A. Roland Werner                                                                                             Datum, Unterschrift

 


Anlagen:        Übersichtslageplan
                        Entwurfsplanung