Betreff
Einstieg in einen Stadtentwicklungsprozess für Erlangen, Fraktionsantrag der CSU Nr. 152/2020, Gemeinsamer Antrag von FDP, Freien Wählern und Grüner Liste Nr. 181/2020
Vorlage
611/012/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. Eine Kommunalklausur vorzubereiten, in der die Vorstellungen und Erwartungen der Stadträte und Fraktionen an ein Stadtentwicklungskonzept/Masterplan für Erlangen konkretisiert werden;
  2. Aufbauend auf den Ergebnissen der o.g. Kommunalklausur ein Konzept für einen Stadtentwicklungsprozess aufzuzeigen;
    Die hierfür erforderlichen Ressourcen sind von der Verwaltung für den Haushalt 2022ff anzumelden.

 

Der Fraktionsantrag Nr. 152/2020 der CSU Fraktion und der Gemeinsame Antrag Nr. 181/2020 von FDP, Freien Wählern und Grüner Liste sind damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt in Erlangen ist von einer hohen Dynamik gekennzeichnet, mit der sowohl städtische wie auch Projekte anderer öffentlicher und privater Träger entwickelt werden (vgl. Vorlage 13/361/2019). Die Transformation der Stadt hat naturgemäß Auswirkungen auf die unterschiedlichsten Lebensbereiche. Die sich daraus ergebenden vermeintlichen oder realen Betroffenheiten haben in der Vergangenheit teilweise zu Kritik und Ablehnung in der Bürgerschaft geführt, wobei u.a. auch eine nicht erkennbare Einbindung von Projekten in eine städtische Gesamtstrategie bemängelt wurde.

 

Nicht zuletzt hat sich im Zuge der geplanten Vorbereitenden Untersuchungen für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Erlangen West III“ der Verein „Heimat Erhalten“ gegründet, aus dessen Reihen ebenfalls die Erstellung eines gesamtstädtischen Masterplans gefordert wird. Aber auch weitere Initiativen, darunter auch neue Akteure wie „Fridays for Future“ fordern eine Diskussion über die zukünftige Entwicklung der Stadt Erlangen ein.

 

Die Erstellung eines gesamtheitlichen Entwicklungskonzepts kann die laufenden sektoralen und projektbezogenen Prozesse nicht ersetzen und soll diese nicht ausbremsen. Vielmehr ist eine Abstimmung der jeweiligen Zielrichtungen anzustreben, die weitere fachliche Vertiefungen und flexibles Handeln nicht ausschließt. Wichtiges Element eines Stadtentwicklungsprozesses sind breit angelegte Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten, da nur so die notwendige Basis und Akzeptanz für die Ziele und resultierenden Maßnahmen zu erreichen ist.

 

Ein wesentlicher Teil der zu diskutierenden Themenstellungen wird den Umgang mit begrenzten Flächen im Stadtgebiet betreffen. Heute treten neue Herausforderungen (z.B. Klimaschutz, Resilienz) zu den ohnehin komplexen Konkurrenzen um die Flächennutzung (z.B. Schaffung von Wohnraum, Entwicklungsmöglichkeiten für Forschung und Gewerbe, Freizeit und Erholung, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, etc.) hinzu.

 

Ein aktuelles und von der überwiegenden Bürgerschaft mitgetragenes Stadtentwicklungskonzept kann daher eine wichtige – informelle – Grundlage für die Fortschreibung des FNP 2003 werden. Darüber hinaus wird aber voraussichtlich eine Reihe weiterer Handlungsfelder adressiert werden, die mit ganz unterschiedlichen Umsetzungsinstrumenten und Akteuren weiterentwickelt werden können.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zu Inhalten und Tiefe eines Stadtentwicklungskonzepts/Masterplans gibt es keine einheitliche oder gar gesetzliche Definition. Zudem gibt es in verschiedenen Städten eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffe für informelle Konzepte mit ähnlichen Funktionen. Zum inhaltlichen wie organisatorischen Aufbau sind bereits im Vorfeld des eigentlichen Prozesses eine Reihe von offenen Fragen zu klären.

 

Daher sollen in einem ersten Schritt die Erwartungen der Mitglieder des Stadtrats an ein solches Konzept aufgenommen und erörtert werden. Die Politik soll sich in einem offenen Prozess auf die aus ihrer Sicht für Erlangen relevanten Themen, Werte und Ziele verständigen.

 

Die Elemente des weiteren Prozesses wie z.B. Art der Einbindung von Interessensgruppen, Beteiligungsformate, interne Strukturen und Abläufe sowie erforderliche begleitende Gutachten können in der Folge ausgehend von diesem Grundkonsens gestaltet werden. Dies hat wiederum unmittelbare Konsequenzen u.a. auf die zeitliche Dauer und den voraussichtlichen personellen und finanziellen Ressourcenbedarf.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Um die erforderliche Klärung herbeizuführen, wird vorgeschlagen, eine Kommunalklausur durchzuführen. Damit soll losgelöst vom Tagesgeschäft der Raum zum Austausch und zur Präzisierung der jeweiligen Vorstellungen und Erwartungen gegeben werden. Zur Unterstützung eines strukturierten und ergebnisorientierten Ablaufs der Veranstaltung soll eine externe Moderation beauftragt werden.

 

Es wird angestrebt, die Kommunalklausur im ersten Quartal 2021 zu organisieren. Allen interessierten Stadträten soll die Möglichkeit gegeben werden, an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei eventuellen coronabedingten Beschränkungen kann jedoch eine zeitliche Verschiebung notwendig werden.

 

Aufbauend auf die bei der Kommunalklausur getroffenen Festlegungen erstellt die Verwaltung im Anschluss ein Konzept für den Stadtentwicklungsprozess. Dieses Konzept wird gemeinsam mit einer Zeitschiene und der Anmeldung der damit verbundenen finanziellen und personellen Ressourcen den zuständigen Gremien des Stadtrates zum Beschluss vorgelegt.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

Im Rahmen eines zu erstellenden Stadtentwicklungskonzepts werden die Themenbereiche Klimaschutz und –anpassung voraussichtlich eine wesentliche Rolle spielen.

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

ca. 15.000 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

Anlage 1: Antrag Nr. 152/2020 der CSU-Fraktion

Anlage 2: Antrag Nr. 181/2020 von FDP, Freien Wählern und Grüner Liste