Betreff
Aktueller Sachstand Sonderprogramm zur Bezuschussung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Vorlage
52/015/2020
Aktenzeichen
I/52
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der Sportausschuss hat im Februar 2020 per Beschluss die Sportverwaltung aufgefordert, die Rahmenbedingungen für ein kommunales Sonderprogramm zur Förderung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen für förderfähige Erlanger Sportvereine zu prüfen. Hintergrund hierfür sind die anstehenden Herausforderungen des Klimawandels und der damit einhergehenden Maßnahmen zur Verbesserung von energetischen Rahmenbedingungen und/oder ökologischen Aufwertungen der vorhandenen Sportanlagen der Erlanger Sportvereine. Hierbei soll der Grundstein für die infrastrukturelle Zukunftsfähigkeit des organisierten Sports in Erlangen gelegt werden.

 

Die Sportverwaltung hat - wie in der Sportausschusssitzung vom 07.07.2020 berichtet – einen Fragebogen an die Erlanger Sportvereine versendet. 15 Vereine haben sich daraufhin zurückgemeldet. Dabei wurden energetische Maßnahmen (ohne Kostenvoranschläge) in einem geschätzten Volumen von rund 1,6 Mio. € angegeben. Weitere Maßnahmen, die nicht zwingend auf einer energetischen Sanierung fundieren, liegen bei ca. 9,5 Mio. €. Hierbei ist anzumerken, dass zwei Vereine einen Sporthallenbau anstreben und ein Verein eine komplette Umgestaltung des Vereinsgeländes andenkt. Die angegebenen Beträge sind lediglich als Richtwerte für eine Einschätzung heranzuziehen und sind noch nicht mit antragsreifen Zahlen hinterlegt.

 

Die Sportverwaltung kann sich vorstellen, ein Sonderprogramm mit folgenden zwei Schwerpunkten zur Diskussion zu stellen. Der Zeitrahmen des Sonderprogramms sollte zunächst auf 5 Jahre festgelegt werden. Der Schwerpunkt energetische Sanierung/ökologische Aufwertung sollte beibehalten bleiben. Der zweite Schwerpunkt sollten herausragende, über das normale Maß geltende Maßnahmen von Sportvereinen sein, die an besondere Kriterien gebunden sind.

Diese Kriterien könnten wie folgt definiert werden:

·         Maßnahme übertrifft eine Investitionssumme von 1 Mio. €.

·         Maßnahme wirkt in erheblichem Umfang in den Stadtteil und unterstützt/verbessert die Möglichkeiten für Sport, Bewegung und Gesundheit für die Bevölkerung bzw. Vereinsmitglieder erheblich.

·         Es werden die Aspekte Inklusion, demographischer Wandel, Integration sowie soziale Maßnahmen in besonderer Weise berücksichtigt.

·         Energetische und ökologische Kriterien erhalten eine herausragende Bedeutung und sollen Vorbildcharakter haben.

 

Der Fördersatz sollte bei beiden Schwerpunkten (Energie/Ökologie und Großprojekt) so ausgestattet sein, dass unter Berücksichtigung aller Fördergeber ein Eigenanteil von 10 % der Investitionssumme beim Sportverein verbleibt.