Betreff
Festanschluss von Wasser, Strom und Abwasser auf dem Festplatz Tennenlohe
hier: Antrag des Oberbürgermeisters - Ortsbeirat Tennenlohe (Antrag Nr. 006/2020)
Vorlage
23/005/2020
Aktenzeichen
II/23
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

Der Antrag des Oberbürgermeisters – Ortsbeirat Tennenlohe ist damit bearbeitet.


1.     Sachbericht

 

 

Ausgangslage

 

Die Fläche mit der Flurnummer 122/2 Gemarkung Tennenlohe, entlang der Sebastianstraße wird in „normalen“ Zeiten jährlich Mitte August für ca. zwei Wochen als Festplatz für die Tennenloher Kirchweih genutzt. Die Fläche ist während des restlichen Jahres an die Tennenloher Schützengemeinschaft verpachtet und wird als Schießanlage genutzt.

Aktuell befinden sich an der nördlichen Grundstückgrenze ein temporär nutzbarer Wasser- und Stromanschluss. Diese Anschlüsse werden ausschließlich für die Kirchweih in Betrieb genommen. Ein zusätzlicher vorübergehender Stromanschluss wird zur Kirchweih auf der gegenüberliegenden Seite der Sebastianstraße für ein weiteres Schaustellergeschäft installiert.

Die entstehenden Abwässer der Schaustellerbetriebe und des Festzeltes werden mittels mobiler Abwasserpumpen oder mit Eimern in das städtische Kanalnetz eingeleitet. Das Abwasser der Toilettenanlage kann – da sie direkt auf der Sebastianstraße steht – direkt in den bestehenden Abwasserkanal eingeleitet werden.

 

Die Beauftragung und Abrechnung des (Trink-)Wasseranschlusses bzw. des Wasserverbrauches erfolgt über das Liegenschaftsamt, genauso wie die Abrechnung der anfallenden Kanalbenutzungsgebühren.

 

Die Beauftragung und Abrechnung der Stromanschlüsse bzw. des Stromverbrauches erfolgen direkt über die teilnehmenden Schausteller. Verwaltet werden die Stromschränke durch das Tiefbauamt.

 

 

 

 

Bedarfsfeststellung Strom

 

Der Wunsch nach einem dauerhaften bzw. zu jeder Zeit nutzbaren Stromanschluss würde bedeuten, dass der momentan genutzte Kabelverteilerschrank für eine Benutzung durch Laien ertüchtigt werden müsste. Das bedeutet zum Beispiel die Einrichtung einer Zählvorrichtung und die Sicherung der Kabel und Anschlüsse. Damit würden dann auch umfangreichere finanzielle Aufwendungen einhergehen. Für die Belange der Tennenloher Kirchweih ist die derzeitige Kapazität und Qualität der Stromanschlüsse jedoch ausreichend. Ein zwingender Bedarf zur Umrüstung und Ertüchtigung wird deshalb nicht gesehen.

 

 

Bedarfsfeststellung Wasser

 

Wenn der gewünschte dauerhafte Wasseranschluss ganzjährig genutzt werden soll - also auch in der Frostperiode - ist mit größeren und somit kostenintensiveren Baumaßnahmen zu rechnen.
Hierüber gibt der Antrag keine Auskunft.
Allerdings ist grundsätzlich anzumerken, dass ein nicht dauerhaft und regelmäßig genutzter Wasseranschluss, egal in welcher Ausführung, die Gefahr der Verkeimung in sich trägt. Für ganzjährige Trinkwasserqualität, müsste der Wasseranschluss ständig genutzt werden. Alternativ dazu wären auch regelmäßige Spülungen denkbar. Kann eine regelmäßige Nutzung oder Spülung nicht gewährleistet werden, müsste vor jeder Entnahme eine Beprobung durch die Erlanger Stadtwerke erfolgen. Ansonsten kann nicht ausgeschlossen werden, das gesundheitsgefährdende Keime beim Trinken oder bei der Zubereitung von Speisen aufgenommen werden. Die Untersuchung auf Trinkwasserqualität stellt einen erheblichen Kostenfaktor dar. Eine große Ersparnis ist deshalb in einem solchen Fall nicht zu erwarten.

Der derzeitige Wasseranschluss ist aus Sicht des Liegenschaftsamtes für den Kirchweihbetrieb ausreichend.

 

 

Bedarfsfeststellung Entwässerung

 

Der Bedarf nach einer Anbindung an die städtische Entwässerungseinrichtung besteht auch für den Kirchweihbetrieb, insbesondere für die Gastronomie im Festzelt. Diese Möglichkeit wurde im Jahr 2018 bereits geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass ein Anschluss verhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. Die grobe Kostenschätzung belief sich im Jahr 2019 auf rund 25.000,-- €.
Aufgrund der hohen Kosten wurde damals von der Ausführung der nötigen Arbeiten Abstand genommen.

Auch aus heutiger Sicht steht der erwartete Nutzen in keinem vertretbaren Verhältnis zu den prognostizierten Kosten.

Ohne eine geeignete Abwasserableitung ist auch eine feste WC-Anlage nicht realisierbar. Um aber trotzdem auch auf die Bedürfnisse von (Geh-)Behinderten einzugehen, wird für diese Personengruppe zukünftig eine behindertengerechte und barrierefreie mobile WC-Kabine  („Dixi-Toilette“) aufgestellt.

 

 

Ausblick

 

Die Trassenführung der StUB ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht endgültig festgelegt. Nach derzeitigem Planungsstand könnte auch der Festplatz der Kirchweih Tennenlohe tangiert sein. Die weiteren Entwicklungen diesbezüglich werden zeigen, ob der Platz auch weiterhin im gewohnten Umfang für die Kirchweih vollständig genutzt werden kann.
Möglichweise ist auch eine parallele Nutzung denkbar. In einem solchen Fall wären bei der Ertüchtigung der Fläche und den Umbaumaßnahmen für die StUB, auch Synergieeffekte bei der Erweiterung der Infrastruktur für die Zwecke der Kirchweih zu beachten.

 

Fazit

Um dem Antrag gerecht zu werden, sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Diese stehen aus Sicht der Verwaltung nicht in Relation zum erwarteten Nutzen. Die Infrastruktureinrichtungen sind für die Kirchweihnutzung ausreichend vorhanden. Das Defizit bei der Begehbarkeit von Toiletten für eingeschränkte Personen wird ausgeglichen.

 

 

2.    Klimaschutz:

 

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

3.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk  233090/57331080/523112 (mobile Toilettenkabine)                  

                         sind nicht vorhanden


Anlage: Antrag des Oberbürgermeisters – Ortsbeirat Tennenlohe (Antrag Nr. 006/2020)