hier: Antrag des Oberbürgermeisters - Ortsbeirat Tennenlohe (Antrag Nr. 006/2020)
Der Sachbericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Der Antrag des Oberbürgermeisters – Ortsbeirat Tennenlohe ist damit bearbeitet.
1.
Sachbericht
Ausgangslage
Die Fläche mit der Flurnummer 122/2 Gemarkung Tennenlohe, entlang der
Sebastianstraße wird in „normalen“ Zeiten jährlich Mitte August für ca. zwei
Wochen als Festplatz für die Tennenloher Kirchweih genutzt. Die Fläche ist während
des restlichen Jahres an die Tennenloher Schützengemeinschaft verpachtet und
wird als Schießanlage genutzt.
Aktuell befinden sich an der nördlichen Grundstückgrenze ein temporär nutzbarer
Wasser- und Stromanschluss. Diese Anschlüsse werden ausschließlich für die
Kirchweih in Betrieb genommen. Ein zusätzlicher vorübergehender Stromanschluss
wird zur Kirchweih auf der gegenüberliegenden Seite der Sebastianstraße für ein
weiteres Schaustellergeschäft installiert.
Die entstehenden Abwässer der Schaustellerbetriebe und des Festzeltes
werden mittels mobiler Abwasserpumpen oder mit Eimern in das städtische
Kanalnetz eingeleitet. Das Abwasser der Toilettenanlage kann – da sie direkt
auf der Sebastianstraße steht – direkt in den bestehenden Abwasserkanal eingeleitet
werden.
Die Beauftragung und Abrechnung des (Trink-)Wasseranschlusses bzw. des
Wasserverbrauches erfolgt über das Liegenschaftsamt, genauso wie die Abrechnung
der anfallenden Kanalbenutzungsgebühren.
Die Beauftragung und Abrechnung der Stromanschlüsse bzw. des
Stromverbrauches erfolgen direkt über die teilnehmenden Schausteller. Verwaltet
werden die Stromschränke durch das Tiefbauamt.
Bedarfsfeststellung Strom
Der Wunsch nach einem dauerhaften bzw. zu jeder Zeit nutzbaren
Stromanschluss würde bedeuten, dass der momentan genutzte Kabelverteilerschrank
für eine Benutzung durch Laien ertüchtigt werden müsste. Das bedeutet zum
Beispiel die Einrichtung einer Zählvorrichtung und die Sicherung der Kabel und
Anschlüsse. Damit würden dann auch umfangreichere finanzielle Aufwendungen
einhergehen. Für die Belange der Tennenloher Kirchweih ist die derzeitige
Kapazität und Qualität der Stromanschlüsse jedoch ausreichend. Ein zwingender
Bedarf zur Umrüstung und Ertüchtigung wird deshalb nicht gesehen.
Bedarfsfeststellung Wasser
Wenn der gewünschte dauerhafte Wasseranschluss ganzjährig genutzt werden
soll - also auch in der Frostperiode - ist mit größeren und somit
kostenintensiveren Baumaßnahmen zu rechnen.
Hierüber gibt der Antrag keine Auskunft.
Allerdings ist grundsätzlich anzumerken, dass ein nicht dauerhaft und
regelmäßig genutzter Wasseranschluss, egal in welcher Ausführung, die Gefahr
der Verkeimung in sich trägt. Für ganzjährige Trinkwasserqualität, müsste der
Wasseranschluss ständig genutzt werden. Alternativ dazu wären auch regelmäßige
Spülungen denkbar. Kann eine regelmäßige Nutzung oder Spülung nicht
gewährleistet werden, müsste vor jeder Entnahme eine Beprobung durch die
Erlanger Stadtwerke erfolgen. Ansonsten kann nicht ausgeschlossen werden, das
gesundheitsgefährdende Keime beim Trinken oder bei der Zubereitung von Speisen
aufgenommen werden. Die Untersuchung auf Trinkwasserqualität stellt einen
erheblichen Kostenfaktor dar. Eine große Ersparnis ist deshalb in einem solchen
Fall nicht zu erwarten.
Der derzeitige Wasseranschluss ist aus Sicht des Liegenschaftsamtes für
den Kirchweihbetrieb ausreichend.
Bedarfsfeststellung Entwässerung
Der Bedarf nach einer Anbindung an die städtische
Entwässerungseinrichtung besteht auch für den Kirchweihbetrieb, insbesondere
für die Gastronomie im Festzelt. Diese Möglichkeit wurde im Jahr 2018 bereits
geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass ein Anschluss verhältnismäßig hohe
Kosten verursachen würde. Die grobe Kostenschätzung belief sich im Jahr 2019 auf
rund 25.000,-- €.
Aufgrund der hohen Kosten wurde damals von der Ausführung der nötigen Arbeiten
Abstand genommen.
Auch aus heutiger Sicht steht der erwartete Nutzen in keinem
vertretbaren Verhältnis zu den prognostizierten Kosten.
Ohne eine geeignete Abwasserableitung ist auch eine feste WC-Anlage
nicht realisierbar. Um aber trotzdem auch auf die Bedürfnisse von
(Geh-)Behinderten einzugehen, wird für diese Personengruppe zukünftig eine behindertengerechte
und barrierefreie mobile WC-Kabine
(„Dixi-Toilette“) aufgestellt.
Ausblick
Die
Trassenführung der StUB ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht endgültig
festgelegt. Nach derzeitigem Planungsstand könnte auch der Festplatz der
Kirchweih Tennenlohe tangiert sein. Die weiteren Entwicklungen diesbezüglich
werden zeigen, ob der Platz auch weiterhin im gewohnten Umfang für die
Kirchweih vollständig genutzt werden kann.
Möglichweise ist auch eine parallele Nutzung denkbar. In einem solchen Fall
wären bei der Ertüchtigung der Fläche und den Umbaumaßnahmen für die StUB, auch
Synergieeffekte bei der Erweiterung der Infrastruktur für die Zwecke der
Kirchweih zu beachten.
Fazit
Um
dem Antrag gerecht zu werden, sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Diese
stehen aus Sicht der Verwaltung nicht in Relation zum erwarteten Nutzen. Die
Infrastruktureinrichtungen sind für die Kirchweihnutzung ausreichend vorhanden.
Das Defizit bei der Begehbarkeit von Toiletten für eingeschränkte Personen wird
ausgeglichen.
2. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 233090/57331080/523112 (mobile Toilettenkabine)
sind nicht vorhanden
Anlage: Antrag des Oberbürgermeisters – Ortsbeirat Tennenlohe (Antrag Nr. 006/2020)