Betreff
Städtischer Zuschuss für das Sozialkaufhaus der GGFA AöR
Vorlage
31/015/2020
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Dem Verwaltungsvorschlag zur Bezuschussung der GGFA AöR (Sozialkaufhaus) aus Mitteln der Abfallgebühren in Höhe von 53.100,00 Euro wird zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Sozialkaufhaus der GGFA Erlangen besteht seit 1991 und stellt ein wichtiges Glied im Umwelt- und Sozial- Konzept der Stadt Erlangen mit dem Schwerpunkt auf Abfallvermeidung und Nachhaltigkeit dar.

Durch das Sozialkaufhaus Erlangen werden überwiegend wiederverwendbare gebrauchte Möbel und Hausrat im Stadtgebiet Erlangen abgeholt, gesäubert und wiederverkauft. Das Sozialkaufhaus der Stadt Erlangen übernimmt somit eine wichtige Rolle im kommunalen Abfallentsorgungskonzept. Den Abholungen durch das Sozialkaufhaus stehen beträchtliche Mengen an eingespartem Müll gegenüber. Im Jahr 2019 wurden 98,2 t Möbel, Hausrat etc. abgeholt. Das wichtige Ziel der Nachhaltigkeit wird durch die Verlängerung der Nutzungsdauer von Möbeln etc. erreicht. Kunden sind fast ausschließlich Bedürftige, Wohngeldempfänger, Kinderreiche und Studenten. Ein weiterer wichtiger Effekt ist die Beschäftigung und Qualifizierung von Arbeitslosen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bezuschussung nach Vorlage des entsprechenden Antrages durch die GGFA AöR mit Verknüpfung an die ökologische Zielaufgabe der Abfallreduzierung und Wiederverwendung.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

Das Sozialkaufhaus der Stadt Erlangen übernimmt eine wichtige Rolle im kommunalen Abfallentsorgungskonzept. Den Abholungen durch das Sozialkaufhaus stehen beträchtliche Mengen an eingespartem Müll gegenüber. Ohne das Sozialkaufhaus wäre der größte Teil davon zu entsorgen gewesen. CO² Belastungen durch die Müllverbrennung und Abtransport, sowie zusätzliche Kosten für die Kommune und letztlich die Gebührenzahler werden so vermieden. Das wichtige Ziel der Nachhaltigkeit wird durch die Verlängerung der Nutzungsdauer von Möbeln etc. erreicht. Das Sozialkaufhaus leistet daher einen wichtigen kommunalen Mehrwert zur Reduktion von kommunalen Lasten und bei der Umsetzung der Verringerung von CO² Emissionen.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst 310090/ KTr 53710010 /Sk  530101     

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

1 Verwendungsnachweis