Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2022 15 weitere
mobilpunkte im Stadtgebiet einzurichten und ein Interessenbekundungsverfahren
zur Vergabe der zugehörigen Carsharing-Stellplätze durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Um
das stationsgebundene Carsharing und zugleich eine multimodale
Verkehrsmittelwahl zu fördern, sollen im Stadtgebiet Erlangen
Mobilitätsstationen nach dem Bremer Vorbild der mobilpunkte im öffentlichen
Straßenraum eingerichtet werden (vgl. 613/203/2018). Die erste Station wurde im
Dezember 2019 in der Bismarckstraße (Höhe Audimax) eingerichtet (vgl. Anlage
1). Um das Angebot weiter auszubauen, sollen bis Ende 2022 15 weitere Stationen
im Stadtgebiet geschaffen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das
Konzept der mobilpunkte sieht die Verknüpfung verschiedener Mobilitätsangebote
und Verkehrsarten an geeigneten Standorten im Stadtgebiet vor. Die
Grundausstattung umfasst einen Stellplatz für ein Carsharing-Fahrzeug, die Nähe
zu einer ÖPNV-Haltestelle sowie Fahrradabstellanlagen. Zudem sollen die
Stationen auch zu Fuß gut erreicht werden können. Je nach Standort kann die
Ausstattung um zusätzliche Angebote erweitert werden (z.B.
Fahrradverleihsystem, E-Scooter, Lastenräder, Taxi etc.). Des Weiteren ist
vorgesehen, dass die Stationen zukünftig mit E-Carsharing-Fahrzeugen und
Lademöglichkeiten ausgestattet werden. Hierfür sind drei unterschiedliche
Stations-Ausführungen (S, M, L) vorgesehen (s. Anlage 2).
Als
Marketing und zur besseren Erkennbarkeit werden die Stationen mit einer Stele
mit der Wortmarke „mobilpunkt“ gekennzeichnet und entsprechend beworben. Auch
die Städte Nürnberg und Fürth betreiben bereits mobilpunkte, sodass auf der
Städteachse Nürnberg-Fürth-Erlangen die Wiedererkennbarkeit gewährleistet ist.
Die
Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass das stationsgebundene Carsharing
zur Reduzierung des Pkw-Besitzes und damit zur Entlastung des öffentlichen
Straßenraums beitragen kann. In Bremen haben aktuelle Nutzerumfragen ergeben,
dass dort ein Carsharing-Fahrzeug bis zu 16 Fahrzeuge in Privatbesitz ersetzt.
Auch in Erlangen wird das Potenzial gesehen, durch den Ausbau von
stationsgebundenem Carsharing zu einer Reduzierung des privaten Pkw-Besitzes
beizutragen. Mobilpunkte ermöglichen, dass das Carsharing-Angebot im
öffentlichen Straßenraum gut sichtbar ist und die Verknüpfung mit anderen
Verkehrsarten sichergestellt wird. Besonders in dicht bebauten Gebieten, in denen
ein hoher Parkdruck herrscht sowie an zentralen Umsteigepunkten können
Mobilitätstationen so ein multimodales Mobilitätsverhalten unterstützen.
Um ein flächendeckendes Angebot zu schaffen, sollen sowohl an wichtigen Umsteigepunkten in der Innenstadt als auch in den einzelnen Stadt- und Ortsteilen in den kommenden Jahren mobilpunkte entstehen. Bis zum Jahr 2023 soll die Anzahl auf 16 mobilpunkte im Stadtgebiet erhöht werden und nach Bedarf kontinuierlich erweitert werden. Im Rahmen des Bundesforschungsprojekts „Straße der Zukunft“ sollen zudem Mobilitätsstationen (Mobilhubs) auf dem Siemens Campus entstehen und untersucht werden, wie öffentliche Mobilitätsangebote mit firmeneigenen Angeboten verknüpft werden können und wie Mobilitätsstationen als Baustein eines betrieblichen Mobilitätsmanagements erfolgreich eingesetzt werden können (vgl. 613/018/2020).
Folgende Ausbaustufen sind für die Errichtung der mobilpunkte im Stadtgebiet vorgesehen (vgl. Anlage 3):
In Betrieb:
- Bismarckstraße (Ende 2019)
2020/2021:
- Strümpellstraße (Rathenau)
- Langemarckplatz (Innenstadt)
- Essenbacher Straße (Burgberg)
- Bahnhof Bruck (Bruck)
- Karlsbader Straße (Sebaldussiedlung)
- Doris-Ruppenstein-Straße (Röthelheimpark)
- Mozartstraße/Himbeerpalast (im Rahmen des Forschungsprojekts „Straße der Zukunft“)
- Bahnhof/Großparkplatz (im Rahmen des Forschungsprojekts „Straße der Zukunft“)
- Siemens Campus Modul 1 (im Rahmen des Forschungsprojekts „Straße der Zukunft)
2022:
- Odenwaldallee (Büchenbach Nord)
- Lachnerstraße (Tennenlohe)
- Kosbacher Damm (Alterlangen)
- Naturbadstraße/Campingstraße (Dechsendorf)
- Rennesstraße (Sieglitzhof)
- Eltersdorf Bahnhof (Eltersdorf)
Die Ausstattung der mobilpunkte (Stele, Fahrradbürgel, Beschilderung etc.) wird durch die Stadt bereitgestellt. Die Carsharing-Stellplätze sollen durch ein Interessenbekundungsverfahren an geeignete Betreiber vergeben werden. Die Stellplätze werden einzeln vergeben, sodass Fahrzeuge auch von unterschiedlichen Betreibern bereitgestellt werden können. Für den Bau und die Ausstattung aller bis 2022 herzustellender mobilpunkte werden ca. 100.000 € veranschlagt. Es handelt sich hierbei aktuell um eine grobe Kostenannahme. Für die Nutzung der Stellplätze wird eine geringe monatliche Gebühr vom Carsharing-Anbieter erhoben.
Sofern das bestehende Angebot gut angenommen wird, können in weiteren Ausbaustufen zusätzliche Mobilitätsstationen errichtet werden. Auch die Verlagerung einer Station ist möglich, wenn sich herausstellt, dass sie nicht ausreichend angenommen wird und an anderer Stelle sinnvoller wäre. Des Weiteren wird auch die Erweiterung der Carsharing-Stellplätze und die Optionen für zusätzliche Mobilitätsangebote bei der Planung der Standorte bereits berücksichtigt. Darüber hinaus werden auch bei der Ausweisung von neuen Baugebieten (z.B. 413 Büchenbach) Standorte für mobilpunkte eingeplant.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit erfolgtem Beschluss wird die Verwaltung die genannten mobilpunkte im Stadtgebiet einrichten und ein Interessensbekundungsverfahren zur Vergabe der vorgesehenen Carsharing-Stellplätze an geeignete Betreiber durchführen. Der Ausbau der Stationen erfolgt stufenweise. Bis zum Jahr 2023 sollen 16 mobilpunkte im Stadtgebiet geschaffen werden. Abhängig von der Auslastung dieser Stationen soll ein weiterer schrittweiser Ausbau erfolgen
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv* Förderung einer multimodalen Mobilität (Verknüpfung der
Verkehrsarten des Umweltverbunds, Förderung des Carsharings)
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
100.000 € |
bei IPNr.: 547.870 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 547.870/Kst 613090/Ktr 54710010
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 mobilpunkt
Bismarckstraße
Anlage
2 Ausstattungsmerkmale mobilpunkte
Anlage 3 Planung Ausbau mobilpunkte