Betreff
Schaffung eines Ortes der Erinnerung an die Ermordung von Menschen mit psychischer Erkrankung der Heil-und Pflegeanstalt Erlangen
Vorlage
13/019/2020
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

1.    Das „Rahmenkonzept für die Schaffung eines Erinnerungsortes an die Opfer der NS-‚Euthanasie‘ in Erlangen“ wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit Blick auf die im Rahmenkonzept enthaltenen konzeptionellen Ansatzpunkte und die dafür notwendigen baulichen und planerischen Aufgaben einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu erarbeiten.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die weitere Qualifizierung und Verstetigung der Einbindung relevanter Akteure sowie der Öffentlichkeit in den weiteren Prozess zu erarbeiten.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, bestehende Überlegungen zur Trägerschaft in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem Bezirk Mittelfranken sowie dem Freistaat Bayern zu konkretisieren.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Jahr 2015 haben alle im damaligen Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen die Schaffung eines „Ortes der Erinnerung“ an die Ermordung von Menschen mit psychischer Erkrankung der Heil-und Pflegeanstalt Erlangen (HuPfla) beantragt und die Verwaltung gebeten, dazu in den Dialog zu treten (Fraktionsantrag 001/2015).

 

Nach intensiven planerischen Überlegungen hat das Universitätsklinikum einen Weg aufgezeigt, welcher einerseits die Ansiedelung weiterer Einrichtungen der medizinischen Spitzenforschung auf dem Nordcampus des Klinikums ermöglicht und andererseits prägnant Raum für einen Erinnerungsort kreiert (vgl. Vorlagen 13/283/2018, 13/298/2019, zuletzt 13/003/2020). In der Zwischenzeit liegt außerdem das „Rahmenkonzept für die Schaffung eines Erinnerungsortes an die Opfer der NS-‚Euthanasie‘ in Erlangen“ vor, welches verschiedene Vorschläge für den Erinnerungsort enthält.

 

Mit dem Erreichten endet die erste Phase des Projekts. Es sind wichtige Grundlagen geschaffen, die nun unter Einbindung der relevanten Akteure und der Öffentlichkeit der Konkretisierung bedürfen. Dies betrifft die Konzeption des Erinnerungsortes und die dafür notwendigen baulichen und planerischen Aufgaben. Zentral ist darüber hinaus die Erarbeitung eines langfristigen Trägerkonzepts für den zu schaffenden Erinnerungsort.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Rahmenkonzept schlagen Dr. Jörg Skriebeleit und Julius Scharnetzky zehn konkrete Maßnahmen vor. Ausgehend von den funktionalen (Gedenken, Lernen, Forschen) und den gesellschaftlichen Aufgaben eines Erlanger Erinnerungsortes (Informieren, Sensibilisieren, Intervenieren) bietet das Konzept dabei Ansatzpunkte für die künftige Konzeption des Erinnerns nicht nur in den Gebäuden Schwabachanlage 10 und Maximiliansplatz 2, sondern auf dem gesamten Areal des Nordcampus sowie an weiteren Orten im Stadtgebiet. Nun gilt es, die Ansatzpunkte zu bewerten, zu gewichten, zu konkretisieren oder auch zu ergänzen.

 

Bezogen auf die zehn vorgeschlagenen Maßnahmen sind daraus abzuleitende bauliche und planerische Aufgaben im Rahmenkonzept bereits angedeutet. Sie gilt es nun zu identifizieren und schrittweise zu konkretisieren. Dies betrifft die angesprochenen Gebäude – im Gebäude Maximiliansplatz 2 ist heute die kaufmännische Direktion des Universitätsklinikums untergebracht –, aber auch den Freiraum auf dem Nordcampus, welcher in Kompatibilität mit der bestehenden Rahmenplanung des Universitätsklinikums (Masterplan) überplant werden muss. Die bestehenden stadtplanerischen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen für das Areal (vgl. z.B. Vorlage 611/155/2016) bilden dafür weiterhin die Grundlage und sind ggf. weiterzuentwickeln. Auch für die weiteren Orte im Stadtgebiet müssen konzeptionelle Überlegungen konkretisiert werden.

 

Im Beirat zur Errichtung einer Gedenkstätte für die „Euthanasie“-Opfer sind bislang beteiligte Akteure und Interessenvertreter vertreten. Seit der Podiumsdiskussion im November 2018 fand auf Initiative des Beirats, aber auch aus der weiteren Stadtgesellschaft heraus eine Reihe von Veranstaltungen statt. Die große Resonanz und die intensive Diskussion haben gezeigt, dass es in der Stadtgesellschaft von vielen Seiten großes Interesse an der Schaffung eines Erinnerungsortes gibt. Der Beirat sieht nach insgesamt 18 Sitzungen, die letzte davon am 22. Juli 2020, seine Arbeit an dieser Stelle als beendet an. Es gilt nun, die bislang schon praktizierte Einbindung relevanter Akteure und der Öffentlichkeit weiter zu qualifizieren und zu verstetigen. Denkbar ist eine Art Forum, in welchem die beteiligten Akteure ständig vertreten sind, welches aber auch für die Öffentlichkeit zugänglich ist und so eine breite Diskussion über die konkrete Ausgestaltung des Erinnerungsortes ermöglicht.

 

Es zeichnet sich ab, dass die Stadt Erlangen, die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Bezirk Mittelfranken das Projekt in Zukunft gemeinsam weiter voranbringen werden. Schon seit längerer Zeit gibt es darüber hinaus neben Signalen des Bundes deutliche, auch öffentliche Signale des Freistaats Bayern, das Projekt über die Eigenschaft als Grundstückseigentümer der betroffenen Flächen auf dem Nordcampus hinaus zu unterstützen. Die Frage der Trägerschaft ist weitreichend, denn sie betrifft neben den anstehenden Investitionen auch den langfristigen Unterhalt und den Betrieb des Erinnerungsorts. Das Trägerkonzept ist in den kommenden Monaten in Abstimmung mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem Bezirk Mittelfranken sowie dem Freistaat Bayern zu konkretisieren. Mit der Stiftung Bayerische Gedenkstätten verfügt der Freistaat über eine Einrichtung, die Gedenkstätten im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus unterhält. Die Stiftung könnte auch für das Erlanger Projekt ein relevanter Partner sein.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Blick auf die im Rahmenkonzept enthaltenen konzeptionellen Ansatzpunkte und die dafür notwendigen baulichen und planerischen Aufgaben sowie die Einbindung der Öffentlichkeit wird die Verwaltung nach der Sommerpause einen Vorschlag für das weitere Vorgehen machen.

 

Spätestens im Oktober soll nach aktuellem Stand und vorbehaltlich der Entwicklung der Corona-Pandemie eine weitere öffentliche Veranstaltung stattfinden, die sich mit dem Rahmenkonzept befasst.

 

Die Verwaltung wird mit der Stiftung Bayerische Gedenkstätten in Kontakt treten, um Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auszuloten.

 

Sollte die Stiftung Bayerische Gedenkstätten nicht als Träger in Frage kommen, wird angestrebt, in Abstimmung mit den weiteren Projektpartnern, d.h. der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem Bezirk Mittelfranken, ein Konzept zur Trägerschaft zu erarbeiten, welches auch den Freistaat Bayern in geeigneter Form einbindet.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Anlage 1: „Rahmenkonzept für die Schaffung eines Erinnerungsortes an die Opfer der NS-‚Euthanasie‘ in Erlangen“

Anlage 2: Lageplan Vorschlag Universitätsklinikum Erlangen Mai 2020