Betreff
Verkehrsberuhigter Bereich in der Falkenstraße
Vorlage
614/003/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit Schreiben vom 09.02.2020 wurde seitens der Anwohner ein Verkehrsberuhigter Bereich beantragt. Nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen wurde seitens der Verwaltung festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen (überwiegende Aufenthaltsfunktion durch besondere Gestaltung, untergeordnete Bedeutung des Fahrzeugverkehrs und ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite) gegeben sind, sodass dem Antrag stattgegeben werden konnte.
Nachdem für den Eingang des Verkehrsberuhigten Bereiches stets eine Änderung des Straßenbelages durch Material oder Niveauunterschied notwendig ist, um eine „Torwirkung“ zu erzielen, wurde, um teure Umbaumaßnahmen zu vermeiden, ein blaues Band angeordnet.

Die verkehrsrechtliche Anordnung ist bereits erstellt, mit der Umsetzung durch den Straßenbaulastträger wird in den nächsten zwei Monaten gerechnet.


Anlagen:             Plan Falkenstraße