Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Mit Schreiben vom 09.02.2020 wurde seitens der Anwohner ein
Verkehrsberuhigter Bereich beantragt. Nach Prüfung der rechtlichen
Voraussetzungen wurde seitens der Verwaltung festgestellt, dass die rechtlichen
Voraussetzungen (überwiegende Aufenthaltsfunktion durch besondere Gestaltung,
untergeordnete Bedeutung des Fahrzeugverkehrs und ein niveaugleicher Ausbau für
die ganze Straßenbreite) gegeben sind, sodass dem Antrag stattgegeben werden
konnte.
Nachdem für den Eingang des Verkehrsberuhigten Bereiches stets eine Änderung
des Straßenbelages durch Material oder Niveauunterschied notwendig ist, um eine
„Torwirkung“ zu erzielen, wurde, um teure Umbaumaßnahmen zu vermeiden, ein
blaues Band angeordnet.
Die verkehrsrechtliche Anordnung ist bereits erstellt, mit der Umsetzung durch
den Straßenbaulastträger wird in den nächsten zwei Monaten gerechnet.
Anlagen: Plan Falkenstraße