Betreff
Ausländer- und Integrationsbeirat: Ergebnis der Wahl 2020 und Berufung weiterer Mitglieder
Vorlage
13-3/005/2020
Aktenzeichen
OBM/13-3
Art
Beschlussvorlage

1.       Das Ergebnis der Wahlen zum Ausländer- und Integrationsbeirat (AIB) wird zur Kenntnis genommen.

 

2.       Folgende Kandidat*innen aus der Wahlgruppe Europa werden als Mitglieder in den AIB berufen:

 

Frau Monika Ademi (Herkunftsland Polen, deutsche Staatsbürgerschaft)

Herr Rudolf Gapp (Herkunftsland  Österreich, österreichische Staatsbürgerschaft)       

Frau Elisabeth Nicholson (Herkunftsland Großbritannien, deutsche Staatsbürgerschaft)

Frau Zuzana Laubmann (Herkunftsland Tschechien, deutsche Staatsbürgerschaft)   

Herr Karl-Walter Skerjanz (Herkunftsland Österreich, österreichische Staatsbürgerschaft)

Herr Salvatore Telami (Herkunftsland Italien, italienische Staatsbürgerschaft)

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Juni 2020 wurde die Wahl des Ausländer- und Integrationsbeirats durchgeführt. Das Wahlergebnis wurde am 2. Juli 2020 ermittelt. Insgesamt sind 2.654 Wahlbriefe bei der Stadt Erlangen eingegangen, davon mussten 287 zurückgewiesen werden, weil kein Wahlschein beigefügt wurde oder kein Stimmzettel beilag, 18 Stimmzettel waren ungültig.

 

Folgende Kandidaten erhielten gemäß den Vorgaben der Satzung bzw. Wahlordnung des Ausländer- und Integrationsbeirats sowie der erhaltenen Wählerstimmen einen Sitz in dem Gremium:

 

Gruppe Afrika:

Frau Dr. Bilkiss Atchia-Emmerich (Herkunftsland Mauritius, deutsche Staatsbürgerschaft)

Frau Khadouja Batnini (Herkunftsland Tunesien, tunesische Staatsbürgerschaft)

Herr Rami Boukhachem (Herkunftsland Tunesien, tunesische Staatsbürgerschaft)


 

Gruppe Asien:

Herr Tareq Adawi (Herkunftsland Israel, israelische Staatsbürgerschaft)

Herr Viktor Anschütz (Herkunftsland Kasachstan, deutsche Staatsbürgerschaft)

Frau Israa Azaar (Herkunft: Palästinensische Gebiete, palästinensische Staatsbürgerschaft)

Frau Sonja Esfahani (Herkunftsland Iran, deutsche Staatsbürgerschaft)

Herr Dr. Ali Esmaeili (Herkunftsland Iran, deutsche Staatsbürgerschaft)

Frau Lilit Harutyunyan (Herkunftsland Armenien, armenische Staatsbürgerschaft)

Frau Grisani Husnain (Herkunftsland Indonesien, indonesische Staatsbürgerschaft)

Frau Asha Ramesh (Herkunftsland Indien, indische Staatsbürgerschaft)

Herr Rustam Zamanov (Herkunftsland Kasachstan, deutsche Staatsbürgerschaft)

Gruppe Europa:

Frau Novka Bozovic (Herkunftsland Montenegro, montenegrinische Staatsbürgerschaft)

Frau Natalya Khimichenko (Herkunftsland Russland, russische Staatsbürgerschaft)

Herr Luigi Melcore (Herkunftsland Italien, italienische Staatsbürgerschaft)

Frau Aigul Staber (Herkunftsland Russland, russische Staatsbürgerschaft)

Herr Paul-Eric Vogel (Herkunftsland Frankreich, französische Staatsbürgerschaft)

Gruppe Flüchtlinge

Herr Getachew Ayano (Herkunftsland Äthiopien, äthiopische Staatsbürgerschaft)

Frau Summera Fatima (Herkunftsland Pakistan, pakistanische Staatsbürgerschaft)

Frau Sana Hummady (Herkunftsland Irak, deutsche Staatsbürgerschaft)

Gruppe Amerika/ Australien

Herr Ruben Casillas Pacheco (Herkunftsland Mexiko, mexikanische Staatsbürgerschaft)

Frau Liliana Christl (Herkunftsland Venezuela, deutsche Staatsbürgerschaft)

Herr Luis Sarmiento Monsalve (Herkunftsland Kolumbien, kolumbianische Staatsbürgerschaft)

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In der Gruppe Europa standen nur drei Kandidat*innen mit einer Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Landes zu Wahl. § 4 Abs. 4 S. 4 der Satzung macht jedoch bzgl. der Zusammensetzung für die Gruppe Europa folgende Vorgabe: “Europäerinnen und Europäer ohne kommunales Wahlrecht erhalten 50 Prozent der Sitze der Gruppe „Europäer“ plus einen Sitz.” Folglich konnten unter Einhaltung dieser Regel nur fünf Kandidatinnen (drei nicht-EU, zwei EU) unmittelbar gewählt werden.

 

Um die vorgesehenen 11 Sitze zu besetzen sollen die oben aufgeführten sechs weiteren Mitglieder der Gruppe Europa gemäß der erhaltenen Stimmenanteile durch den Stadtrat berufen werden. Grundlage hierfür ist § 23 Abs. 2 der Wahlordnung, wonach der Stadtrat Beiratsmitglieder berufen kann, wenn die satzungsmäßigen Beiratssitze im Wege des Wahlverfahrens nicht besetzt werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: