1. Das Ergebnis der Wahlen zum Ausländer- und Integrationsbeirat (AIB) wird zur Kenntnis genommen.
2. Folgende Kandidat*innen aus der Wahlgruppe Europa werden als Mitglieder in den AIB berufen:
Frau Monika
Ademi (Herkunftsland Polen, deutsche Staatsbürgerschaft)
Herr Rudolf Gapp
(Herkunftsland Österreich, österreichische Staatsbürgerschaft)
Frau Elisabeth Nicholson (Herkunftsland
Großbritannien, deutsche Staatsbürgerschaft)
Frau Zuzana Laubmann (Herkunftsland
Tschechien, deutsche Staatsbürgerschaft)
Herr Karl-Walter Skerjanz
(Herkunftsland Österreich, österreichische Staatsbürgerschaft)
Herr Salvatore Telami (Herkunftsland
Italien, italienische Staatsbürgerschaft)
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Juni 2020 wurde die Wahl des Ausländer- und Integrationsbeirats durchgeführt. Das Wahlergebnis wurde am 2. Juli 2020 ermittelt. Insgesamt sind 2.654 Wahlbriefe bei der Stadt Erlangen eingegangen, davon mussten 287 zurückgewiesen werden, weil kein Wahlschein beigefügt wurde oder kein Stimmzettel beilag, 18 Stimmzettel waren ungültig.
Folgende Kandidaten erhielten gemäß den Vorgaben der Satzung bzw.
Wahlordnung des Ausländer- und Integrationsbeirats sowie der erhaltenen
Wählerstimmen einen Sitz in dem Gremium:
Gruppe Afrika:
Frau Dr. Bilkiss Atchia-Emmerich
(Herkunftsland Mauritius, deutsche Staatsbürgerschaft)
Frau Khadouja Batnini (Herkunftsland
Tunesien, tunesische Staatsbürgerschaft)
Herr Rami Boukhachem (Herkunftsland
Tunesien, tunesische Staatsbürgerschaft)
Gruppe Asien:
Herr Tareq Adawi
(Herkunftsland Israel, israelische Staatsbürgerschaft)
Herr Viktor
Anschütz (Herkunftsland Kasachstan, deutsche Staatsbürgerschaft)
Frau Israa Azaar
(Herkunft: Palästinensische Gebiete, palästinensische Staatsbürgerschaft)
Frau Sonja
Esfahani (Herkunftsland Iran, deutsche Staatsbürgerschaft)
Herr Dr. Ali
Esmaeili (Herkunftsland Iran, deutsche Staatsbürgerschaft)
Frau Lilit
Harutyunyan (Herkunftsland Armenien, armenische Staatsbürgerschaft)
Frau Grisani
Husnain (Herkunftsland Indonesien, indonesische Staatsbürgerschaft)
Frau Asha Ramesh
(Herkunftsland Indien, indische Staatsbürgerschaft)
Herr Rustam
Zamanov (Herkunftsland Kasachstan, deutsche Staatsbürgerschaft)
Gruppe Europa:
Frau Novka
Bozovic (Herkunftsland Montenegro, montenegrinische Staatsbürgerschaft)
Frau Natalya
Khimichenko (Herkunftsland Russland, russische Staatsbürgerschaft)
Herr Luigi
Melcore (Herkunftsland Italien, italienische Staatsbürgerschaft)
Frau Aigul Staber
(Herkunftsland Russland, russische Staatsbürgerschaft)
Herr Paul-Eric
Vogel (Herkunftsland Frankreich, französische Staatsbürgerschaft)
Gruppe
Flüchtlinge
Herr Getachew
Ayano (Herkunftsland Äthiopien, äthiopische Staatsbürgerschaft)
Frau Summera
Fatima (Herkunftsland Pakistan, pakistanische Staatsbürgerschaft)
Frau Sana Hummady
(Herkunftsland Irak, deutsche Staatsbürgerschaft)
Gruppe
Amerika/ Australien
Herr Ruben
Casillas Pacheco (Herkunftsland Mexiko, mexikanische Staatsbürgerschaft)
Frau Liliana
Christl (Herkunftsland Venezuela, deutsche Staatsbürgerschaft)
Herr Luis
Sarmiento Monsalve (Herkunftsland Kolumbien, kolumbianische Staatsbürgerschaft)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
In der Gruppe Europa standen nur
drei Kandidat*innen mit einer Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Landes zu Wahl.
§ 4 Abs. 4 S. 4 der Satzung macht jedoch bzgl. der Zusammensetzung für die
Gruppe Europa folgende Vorgabe: “Europäerinnen und Europäer ohne kommunales
Wahlrecht erhalten 50 Prozent der Sitze der Gruppe „Europäer“ plus einen Sitz.”
Folglich konnten unter Einhaltung dieser Regel nur fünf Kandidatinnen (drei
nicht-EU, zwei EU) unmittelbar gewählt
werden.
Um die vorgesehenen 11 Sitze zu besetzen sollen die oben aufgeführten sechs weiteren Mitglieder der Gruppe Europa gemäß der erhaltenen Stimmenanteile durch den Stadtrat berufen werden. Grundlage hierfür ist § 23 Abs. 2 der Wahlordnung, wonach der Stadtrat Beiratsmitglieder berufen kann, wenn die satzungsmäßigen Beiratssitze im Wege des Wahlverfahrens nicht besetzt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: