Die Verwaltung beantragt nachfolgende Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen für:
IP-Nr. 561.K880 Zuschüsse für priv. Energiesparmaßnahmen(UmweltS) |
Kostenstelle 310090 Allgem.
KST Amt f.
Umweltschutz u. Energiefragen |
Produkt 56110010 Umweltschutz |
400.000
€ für |
Sachkonto 017802 Zugänge Immat.VG a. gel. Zuwend. an übrige Bereiche |
Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme von
Verpflichtungsermächtigungen bei:
IP-Nr. 573.406 Begegnungszentrum E-West, Bau |
Kostenstelle 240090 Allgem. Kostenstelle Amt 24 |
in Höhe
von |
|
Produkt 57350010 Sonstige öffentliche Einrichtungen |
Sachkonto 032202 Zug. Gebäude, Aufb. u. Betriebsvor. v. soz.
Einrichtungen |
||
Dieses Vorgehen wurde bereits im Haushaltsauschuss
für 2020 vereinbart. Der
gemeinsame Dringlichkeitsantrag Nr. 117/2020 vom 01.07.2020 von der Klimaliste, der Grünen, der
ÖDP und der Erlanger Linke ist damit abschließend bearbeitet. |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den
Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
-- € |
Im
Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
220.000,00 € |
Es stehen
Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
110.019,63 € |
Bisherige
Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe
von |
-- € |
Summe der
bereits vorhandenen Mittel |
330.019,63 € |
Gesamt-Ausgabebedarf
(inkl. beantragter Mittelbereitstellung / VE-Umschichtung) |
730.019,63 € |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2020
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Stadt
Erlangen hat den Klimanotstand ausgerufen, denn besonders den Kommunen der
Industrieländer obliegt eine große Verantwortung und Vorbildfunktion, einen
lokalen Beitrag zur Verringerung der CO2-Emmissionen zu leisten. Aus
diesem Grund wurden das seit vielen Jahren bestehende CO2-Minderungs-Programm,
das zur Ergreifung CO2-mindernder Maßnahmen im Gebäudesektor
motiviert, inhaltlich ausgeweitet und die Haushaltsmittel massiv aufgestockt.
Durch die hohe Zahl der Antragstellungen sind die Haushaltmittel, einschließlich der übertragenen Haushaltsmittel aus 2019, in Höhe von rund 330.000 Euro bereits im Juli verausgabt. Im Zeitraum vom 23.01.2020 bis 03.07.2020 wurden 132 Anträge mit einem Gesamtantragsvolumen von rund 284.000 Euro gestellt. Einschließlich der noch offenen Anträge aus 2019 beläuft sich das Gesamtvolumen auf rund 356.000 Euro. Damit sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel verplant.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Um weiterhin zu CO2-mindernden Maßnahmen am Gebäude zu
motivieren, sollen die Haushaltsmittel für 2020 um 400.000 Euro erhöht werden.
Zur Steigerung der Gebäudesanierungsrate und
Nutzung der erneuerbaren Energien soll die Öffentlichkeitsarbeit weiterhin
intensiviert werden. Erforderliche Haushaltsmittel stehen dafür zur Verfügung.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Zwischen Antragstellung und Ausbezahlung der Zuschüsse nach Abschluss
der Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden kann ein Zeitraum von bis zu 3 Jahren
liegen. Dies bedingt, dass, obwohl das Gesamtvolumen der bewilligten Anträge
355.603,78 Euro beträgt, auf der IP-Nr. noch 262.810,05 Euro verfügbar sind.
Zur Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit wird ein Gesamtkonzept erarbeitet
und in Folge umgesetzt.
2.000,00 |
Auszahlungen aus
2018 |
Offene Anträge
2018 |
2.000,00 |
|
36.850,00 |
Auszahlungen aus
2019 |
Offene Anträge
2019 |
30.850,00 |
|
53.943,73 |
Auszahlungen aus
2020 |
Offene Anträge
2020 |
229.960,05 |
|
|
Summe |
|||
92.793,73 |
Auszahlung 2020
gesamt |
Offene Anträge
gesamt |
262.810,05 |
355.603,78 |
Es kann davon ausgegangen werden, dass die für 2020 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausreichend für die bis Ende des Jahres anzuweisenden Zuschüsse sind. Zur Planungssicherheit der bis Ende des Jahres noch zu bewilligenden Anträge ist eine Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 400.000 Euro erforderlich.
Anlagen:
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag Nr. 117/2020 vom 01.07.2020 Erhöhung der
Mittelzuweisung für das CO2-Minderungsprogramm