Betreff
Bebauungsplan Nr. E 466 der Stadt Erlangen - Noetherstraße - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Nutzung von Solarenergie und weiteres Vorgehen
Vorlage
611/006/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

In der Sitzung des Stadtrates am 26. März 2020 erhielt die Verwaltung den Auftrag, eine verbindliche Nutzung von Photovoltaik im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. E 466 aufzunehmen. Mit der Deutschen Reihenhaus AG als Vorhabenträgerin konnte diesbezüglich eine Einigung erzielt werden. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich im Rahmen des städtebaulichen Vertrages Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Hauptgebäude zu errichten und diese mindestens 10 Jahre zu betreiben.

Gemäß Beschluss vom 26. März 2020 wird der Bebauungsplan nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird voraussichtlich nach der Sommerpause im September durchgeführt.

Auf Basis der Erfahrungen, die in diesem Zusammenhang gemacht wurden, werden auch die Anträge der SPD Fraktion (79/2020), der Grünen Liste Stadtratsfraktion (83/2020) sowie der Klimaliste Erlangen (88/2020) beantwortet werden.