Betreff
Beschaffung von mobilen digitalen Endgeräten im Rahmen des "Sonderbudget Leihgeräte"
Vorlage
40/008/2020
Aktenzeichen
IV/40-2
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

1. Förderprogramm Sonderbudget Leihgeräte

Mit Schreiben des Bayerischen Kultusministeriums vom 26.05.2020 wurden der Stadt Erlangen als Schulaufwandsträger Fördermittel in Höhe von 807.865 Euro aus dem „Sonderbudget Leihgeräte“ zugesichert. Dieses dem Bundesförderprogramm „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ mittels Zusatzvereinbarung angegliederte Sonderbudget stellt ein zusätzliches Förderinstrument dar, aus dessen Mitteln mobile digitale Endgeräte für Schüler*innen, denen aufgrund unzureichender eigener technischer Ausstattung der verlässliche Zugang zum Lernen mit digitalen Medien und Werkzeugen nicht möglich ist, beschafft und als Leihgeräte für die Zeit des Lernens zu Hause zur Verfügung gestellt werden können.

 

Bei der Förderung handelt es sich um eine Vollfinanzierung ohne die Erbringung zusätzlicher Eigenmittel durch die kommunalen Schulaufwandsträger. Förderzweck ist die Beschaffung von mobilen Endgeräten, d. h. Notebooks oder Tablets, sowie unmittelbar zum Betrieb erforderliches Zubehör wie Eingabegeräte, Headsets, Schutzhüllen, WLAN-Router und Koffer zur Aufbewahrung. Von der Förderung ausgenommen sind externe Peripheriegeräte wie Drucker, zusätzliche Monitore, Scanner, Videokameras sowie laufende Kosten für Mobilfunkverträge. Ebenso explizit ausgenommen sind bedauerlicherweise - ebenso wie im DigitalPakt Schule -  auch die Kosten für den laufenden Betrieb, für Wartung, Pflege und IT-Support.

 

Der Fördermittelabruf kann mit Antragstellung bis zum 31.07.2020 erfolgen, bislang wurden vom Kultusministerium jedoch weder die Förderrichtlinie noch die Förderanträge veröffentlicht.

Die Umsetzung des Förderzwecks wird von Bund und Ländern aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise für besonders dringlich und eilig erachtet. Um eine möglichst schnelle Beschaffung der Leihgeräte zu ermöglichen, wurde ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bereits ab 16.03.2020 zugelassen, das Abwarten auf den Förderantrag, bzw. den Zuwendungsbescheid wurde ausdrücklich als nicht für notwendig versichert. 

 

2. Sachstand Umsetzung

Mit Schreiben vom 09.06.2020 wurde der Bedarf an Leihgeräten für technisch für das Lernen zu Hause unzureichend ausgestattete Schüler*innen an den Schulen abgefragt. Die Rückmeldungen ergaben einen geschätzten Bedarf von insgesamt über 1.200 Geräten (238 IPads für Grundschulen, 220 IPads, 785 Windowstablets für weiterführende Schulen), deren Finanzierung das Fördermittelvolumen übersteigt. 

Im Bereich der Grundschulen ist geplant, die gemeldeten Bedarfe bis zu einer Ausstattungsquote von 10 % der Schüler*innenzahl zu berücksichtigen, an Standorten mit sozial schwächerem Schülergefüge auch höher.

Im Bereich der weiterführenden Schulen sollen die Bedarfe unter Berücksichtigung sozialer Aspekte und der bereits vorhandenen Ausstattung erfüllt werden.

 

Am 18.06.2020 fand unter Beteiligung des staatlichen Schulamts, Vertretern aller Schularten, des Medienpädagogischen Beraters für digitale Bildung für Gymnasien und KommunalBit ein Informations- und Abstimmungsgespräch zum Sachstand, weiterem Vorgehen und insbesondere der künftigen mit Geräteverleih und –verwaltung verbundenen Aufgaben für die Schulen statt.  

 

Mit Schreiben vom 25.06.2020 wurden die Schulen über das Ergebnis und den Sachstand informiert. Die Geräte sind von den Schulen in eigener Zuständigkeit zu verwalten. Hinsichtlich Inbetriebnahme, Verwaltung etc. wird keinerlei Support geleistet, diese Leistungen sind ausdrücklich von der Förderung ausgenommen. Der Verleih an bedürftige Schüler*innen erfolgt nach eigenverantwortlicher Einschätzung durch die Schulen in eigener Zuständigkeit. Ein Leihvertrag wird seitens des Schulverwaltungsamts zur Verfügung gestellt.

 

Seitens des Staatlichen Schulamts wurden die Schulleiter der Grund- und Mittelschulen in einem Informationsgespräch am 25.06.2020 nochmals persönlich informiert. Von dort wurde in Zusammenarbeit mit den medienpädagogischen und informationstechnischen Beratern für digitale Bildung umfassende Unterstützung, insbesondere hinsichtlich geeigneter Fortbildungsmaßnahmen versichert.

 

Hinsichtlich des Vergabeverfahrens erfolgte zwischenzeitlich Abstimmung mit der Zentralen Vergabestelle. Das Vergabeverfahren wird vom Schulverwaltungsamt durchgeführt.

Nach Auswahl geeigneter Anbieter wird in Absprache mit dem Rechtsamt kurzfristig eine Angebotsabfrage erfolgen. 

 

Die für die Auftragsvergabe bis zur Auszahlung der Fördermittel zur Zwischenfinanzierung erforderlichen Haushaltsmittel wurden von der Stadtkämmerei bereitgestellt (Stadtratsbeschluss vom 25.06.2020). Die Beantragung der Fördermittel wird nach Veröffentlichung der Anträge umgehend erfolgen.

 

Ein Vergabebeschluss soll nach Möglichkeit noch im Juli erwirkt werden (Stadtratssitzung am 23.07.2020).

 

 


Anlagen: KMS vom 26.05.2020 mit Anlage