Betreff
EB 77: Feststellung des Jahresabschlusses 2019
(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Vorlage
771/002/2020
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Beschlussvorlage

1. Der Jahresabschluss des EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2019 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung) erteilt.

2. Der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) geprüfte Jahresabschluss 2019 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von -39.526,09 € aus. Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres i.H.v. 1.744.107,89 € ergibt sich damit ein bilanzielles Ergebnis i.H.v. 1.704.581,80 €. Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.


1.   Ergebnis/Wirkungen

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)

- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)

- Betriebssatzung für den EB 77

Der Jahresabschluss 2019 des EB 77 wurde gem. § 25 EBV im April/Mai 2020 aufgestellt.

Er enthält.

- Bilanz

- Gewinn- und Verlustrechnung

- Lagebericht

- Anlage: Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte gem. Beschluss des Stadtrats durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) und wurde im Mai 2020 durchgeführt.

Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2019 vollinhaltlich erteilt (s. Anlage).

Die finanzielle Lage des EB 77 hat sich im Wirtschaftsjahr 2019 kaum verändert, das Jahr konnte mit einem lediglich geringen Defizit abgeschlossen werden. Nähere Informationen können der Anlage entnommen werden.

Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Die Vorlage des Berichts erfolgt im Revisionsausschuss am 11. November 2020.

Der geprüfte Jahresabschluss 2019 soll gem. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in der Sitzung am 26. November 2020 festgestellt und Entlastung erteilt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

- Feststellung des Jahresabschlusses

- Erteilung der Entlastung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung

  (Werkleitung und Oberbürgermeister)

- Entscheidung über die Ergebnisverwendung

 

3.   Prozesse und Strukturen

- Begutachtung im Werkausschuss für den EB 77 am 21. Juli 2020

- Behandlung im Revisionsausschuss am 11. November 2020

- Beschlussfassung / Feststellung im Stadtrat am 26. November 2020

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

5.   Ressourcen: Siehe Prüfbericht des BKPV

 

 


Anlagen:       

Anlage 1: EB77 Bilanz und GuV 2019

Anlage 2: EB77 Jahresabschluss 2019 mit Prüfbericht des BKPV (für Mitglieder des Werkausschusses EB77 und des Stadtrats)